Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt eine Empfehlung ab

„Persönliche Assistenz“ entspricht in Wien noch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention

Wien (OTS) - Die Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte heute ihre Empfehlung zur „Persönlichen Assistenz“. Die Wiener Landesregierung soll mit dieser Empfehlung an die rasche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erinnert werden.

„Persönliche Assistenz“ ist eine von mehreren Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen (die besten Expertinnen und Experten für ihre eigene Sache). Bei der „Persönlichen Assistenz“ bestimmt der Mensch mit Behinderung selbst, WER ihn WO und WANN bei WAS und WIE unterstützt. „Persönliche Assistenz“ ist klar abzugrenzen zu einer „Betreuung“, wie sie in der mobilen und stationären Behindertenhilfe obligat ist. Menschen mit Behinderungen sollen so ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Der Vorsitzende der Wiener Monitoringstelle, MMag. Wolfgang Nowak, betont: „Menschen mit Behinderungen müssen laut UN-Behindertenrechtskonvention die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsmodellen haben. Derzeit sind aber Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischen Behinderungen und Menschen mit reinen Sinnesbehinderungen von der Leistung ‚Persönliche Assistenz‘ (auf die es derzeit noch immer keinen Rechtsanspruch gibt) ausgeschlossen.“ Einen dringenden Handlungsbedarf sieht die Wiener Monitoringstelle auch bezüglich der Valorisierung des förderbaren Stundensatzes.

Es sind neben einer ausführlichen rechtlichen und begrifflichen Einordnung der „Persönlichen Assistenz“ insgesamt 10 konkrete Empfehlungen, die die Wiener Monitoringstelle gemäß ihrem Aufgabenprofil in dieser Stellungnahme herausgearbeitet hat. Der Wiener Landesregierung wird empfohlen, die rasche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche sich aus der im Jahr 2008 vorgenommenen Ratifizierung ergibt, zu veranlassen.

Die unabhängige und weisungsfreie Monitoringstelle überwacht die Einhaltung, Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien. Die Grundlage für ihre Arbeit ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008 idgF BGBl. III Nr. 105/2016). Im Wiener Antidiskriminierungsgesetz (§ 7b, LGBl. Nr. 53/2014) sind die Grundlagen der Arbeit der Wiener Monitoringstelle festgehalten.

Die Empfehlung kann auf der Homepage der Wiener Monitoringstelle heruntergeladen werden: http://www.monitoringstelle.wien . Die Empfehlung ist auch in „Leicht Lesen“ abrufbar.

Rückfragen & Kontakt:

MMag. Wolfgang Nowak (Vorsitzender der Wiener Monitoringstelle),
Tel.: 0664/6027719240,
E-Mail: wolfgang.nowak@univie.ac.at

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