Wiener Tierschutzverein fordert sofortigen Stopp von Tiertransporten

Forderung an die Regierung: Schutzmaßnahmen müssen auch für Nutztiere gelten.

Vösendorf (OTS) Aus aktuellem Anlass hat der Wiener Tierschutzverein (WTV) zwei wichtige Forderungen an die Regierung veröffentlicht und appelliert, jene nicht zu vergessen, die vielleicht nicht auf den ersten, sehr wohl aber auf den zweiten Blick von der aktuellen Situation betroffen sind: die Nutztiere.

Ungarn hat, wie auch neun weitere EU-Staaten, die Grenzen geschlossen, um der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. An der ungarischen Grenze führt diese Sicherheitsmaßnahme zu kilometerlangen Staus – in den Medien war am 18. März 2020 schon von bis zu 50 Kilometern die Rede. Bedenkt man die Masse an Nutztieren, die tagtäglich quer durch die EU und über ihre Grenzen hinaus transportiert wird, gilt es als sicher, dass sich unter den Hunderten von LKWs, die aktuell im Stau an der Grenze stecken, auch Tiertransporter befinden.Nutztiere stehen während eines solchen Transports ohnehin unter großem Stress, dem sie nun durch Verkehrsstaus noch Stunden länger ausgesetzt sind. Diese empfindsamen Tiere dürfen nicht vergessen werden.

Weiters werden Schlachttier-Versteigerungen lt. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich vom 15. März 2020 von den aktuell geltenden Einschränkungen ausgenommen:

https://www.ots.at/redirect/ris.bka1 (Paragraph 2, Punkt 11)

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat folgende Informationen zum Corona-Virus auf der offiziellen Website zur Verfügung gestellt.

Die Aussage darin lautet klar: „Die Ausgangsbeschränkungen und das Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen gelten nicht für landwirtschaftliche Betriebe, da sie zur kritischen, systemerhaltenden Infrastruktur zählen. Das bedeutet, landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. So ist Feldarbeit nach wie vor möglich. Diese Regelung stellt keinen „Freifahrtschein“ dar! Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich auf unbedingt notwendige Arbeiten zur Sicherung der Lebensmittelproduktion beschränken. Vor allem Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko, wie zum Beispiel nicht zwingend erforderliche Forsttätigkeiten, sind zu unterlassen.“

Hier sieht der Wiener Tierschutzverein im Hinblick auf die Schlachttier-Versteigerungen einen Widerspruch. Hauptabnehmer bei solchen Versteigerungen ist die Gastronomie. Da diese derzeit komplett aussetzt, sehen wir die für Ausnahmen geltende Argumentation der Notwendigkeit nicht als gegeben. Daher sollte für Schlachttier-Versteigerungen auch nicht die „Fünf-Personen-Regel“ außer Kraft gesetzt werden.

Der WTV fordert die Regierung dazu auf, Schmutzmaßnahmen auch für Nutztiere geltend zu machen, d.h.:

  • Tiertransporte müssen bis auf weiteres gestoppt und
  • Schlachttier-Versteigerungen bis auf weiteres ausgesetzt werden!

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher

Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf

Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 – 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org

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