Wiens Gründerzeitviertel bleiben weiterhin diskriminiert | Fachgruppe Wien der Immobilien

Private werden benachteiligt – Staat zielt selbst auf höhere Mieten ab

Wien (OTS) - Auch die neuerliche Entscheidung des VfGH zu den Wiener Gründerzeitvierteln ändert nichts an den dort herrschenden Ungerechtigkeiten und diskriminierenden Regelungen. Einerseits stammt die Festlegung, wo sich die Gründerzeitvierteln befinden bereits aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und ist damit ganz sicher nicht mehr zeitgemäß. Andererseits sieht man anhand der unterschiedlichen Mieten in diesen Vierteln, wie unlogisch manche Regelungen sind. 

Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer: „Wird ein Gründerzeithaus abgerissen und ein neues gefördertes Wohngebäude im Gründerzeitviertel errichtet, liegt die Mieten aktuell bei rund acht Euro netto. Wird ein Gründerzeithaus mit staatlicher Förderung saniert, darf netto zwischen acht und neun Euro Miete verlangt werden. Saniert jedoch ein privater Eigentümer sein Gründerzeithaus mit eigenen Mitteln, darf er auch nach der Totalsanierung mit Millionenaufwand weiterhin lediglich den Richtwert von 5,58 Euro an Miete verrechnen. Alleine daraus sieht man, dass das System des Gründerzeitviertels lediglich darauf abzielt Private zu diskriminieren und das Ziel leistbares Wohnen zu erhalten gar nicht im Vordergrund steht. Denn wenn staatliche Förderungen automatisch zu höheren Mieten führen, dann stimmt hier etwas nicht“

Rückfragen & Kontakt:

Harald Dirnbacher
bettertogether GmbH, Senior Consultant
Tel.: 0699 1999 7702
Email: h.dirnbacher@bettertogether.at

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