Wir nehmen Kinderrechte in die Pflicht! | Kinder

Herbsttagung der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs

Wien (OTS) - Anlässlich der Herbsttagung der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs am 17./18. Oktober 2018 in Klagenfurt nehmen wir zu folgenden aktuellen kinderrechtsrelevanten Themen Stellung:

1. „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe (Kompetenz- und Strukturbereinigungsgesetz)
Entgegen breiter fachlicher Bedenken hat der Ministerrat gestern die Kompetenzverschiebung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu den Ländern beschlossen (derzeit liegt gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG die Grundsatzgesetzgebung beim Bund, die Ausführungsgesetzgebung bei den Ländern).

Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe muss sichergestellt sein:
Schon derzeit gibt es enorme qualitative Unterschiede in der Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern. Mit der Kompetenzverschiebung ist zu befürchten, dass sich aufgrund unterschiedlicher Ressourcen und Gewichtungen die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche noch mehr als bisher unterscheiden werden. Es darf keinesfalls zu Abstrichen im Bereich des Kinderschutzes und zur Rechtsunsicherheit führen, wie beispielsweise in folgenden Bereichen:
-    4-Augen-Prinzip bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung
-    Pflegeeltern- Ausbildung und deren finanzielle Absicherung
-    Aus- und Fortbildung in sozialpädagogischen Berufen
-    ...

Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften:
Mit dieser bevorstehenden Verfassungsreform sind auch die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder betroffen. Diese wurden im Zuge der UN-Kinderrechtskonvention, die von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedet wurde und damit im nächsten Jahr ihr 30jähriges Jubiläum feiert, eingerichtet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften haben sich als wichtige unabhängige und weisungsfreie Institutionen zur Wahrung der Kinderrechte etabliert: sowohl im Einzelfall als auch als Interessensvertretung auf struktureller Ebene.

Umso wichtiger es, dass es starke Kinder- und Jugendanwaltschaften gibt, die die Kinderrechte im Auge behalten und als unabhängige Monitoring-Institutionen im Sinne der Empfehlungen des UN-Kinderrechte-Ausschusses fungieren. Kinderrechte sind eine Querschnittsmaterie und betreffen nicht nur die Kinder und Jugendhilfe sondern alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen und müssen für alle Kinder in Österreich in gleichem Maße gelten.
Daher fordern wir, die Kinder- und Jugendanwaltschaften als unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen der Länder jetzt im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder zu verankern.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist es wichtig, verbindliche fachliche Standards länderübergreifend zu gewährleisten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dafür ist erforderlich, die Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (B-KJHG) zu veröffentlichen und die Ergebnisse in den Verhandlungen zur Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vereinbarung) einfließen zu lassen. 

2. Einheitliches Jugendschutzgesetz:
Grundsätzlich nehmen die KiJAs erfreut zur Kenntnis, dass nach Jahrzehnten der erfolglosen Bemühungen einer Vereinheitlichung nunmehr die Harmonisierung der zentralen Bestimmungen des Jugendschutzes bis 1.1.2019 vereinbart worden ist. Dies hinsichtlich:
-    Tabakkonsum und Abgabe - Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre
-    Alkoholkonsum und Abgabe - ab 16 Jahren Bier und Wein, erst ab 18 Jahren gebrannter Alkohol
-    Rahmen für Aufenthalt an öffentlichen Orten:    
o    Bis 14 Jahre: 23.00 Uhr
o    14 bis 16 Jahre: 1.00 Uhr
o    Ab 16 Jahre: unbegrenzt

Wir appellieren an die Verantwortlichen, dieses Vorhaben im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich tatsächlich zeitgerecht in allen Bundesländern umzusetzen und an entsprechende Präventionsmaßnahmen zu koppeln.

3. KiJAs kritisieren Ende der Lehrlingsausbildung für AsylwerberInnen

Die KiJAs Österreichs haben sich 2012 dafür eingesetzt, dass geflüchtete junge Menschen - zumindest in einem Mangelberuf - die Chance auf eine Lehrlingsausbildung erhalten.
Aus mehreren Gründen:
-    Weil Bildung zum Inbegriff des Heranwachsens zählt und eine Ausbildung die Berufschancen und Zukunftsperspektiven der jungen Menschen - ob in Österreich oder anderswo - massiv verbessert.
-    Weil durch Arbeit das Gefühl von Gebrauchtwerden, Sinn und Gemeinschaft entsteht.
-    Weil Arbeit ein wesentlicher Faktor für Integration ist.
-    Weil Jugendliche damit unabhängig werden und nicht auf Steuergelder angewiesen sind.
Und: weil das Recht auf Bildung, auf Teilhabe und auf Gesundheit in zahlreichen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist!

Nun sind junge AsylwerberInnen ihrer Rechte und dieser Chance beraubt!

Die Kinder- und JugendanwältInnen fordern daher im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention die Schaffung eines Aufenthaltstitels für in Ausbildung stehende junge Menschen, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung/Lehre mit der Möglichkeit, einer zweijährigen Anschlussbeschäftigung und damit der Chance, nachhaltig am heimischen Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, wie es auch zahlreiche Initiativen aus der Wirtschaft fordern.

Rückfragen & Kontakt:

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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Quelle

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