Wirtschaft zur Klima- und Energiestrategie: Brauchbare Grundlage, Verbesserungen notwendig

WKÖ fordert Augenmaß bei Zielfestlegungen - Investitionsimpulse dürfen nicht bis 2020 aufgeschoben werden - NGO-Pauschalkritik ist zurückzuweisen

Wien (OTS) - Der von Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer vorgelegte Entwurf einer Klima- und Energiestrategie ist eine gute Grundlage zur Diskussion und Weiterentwicklung bis zur endgültigen Beschlussfassung im Ministerrat im Juni 2018. WKÖ-Umweltexperte Stephan Schwarzer: „Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich hat die Klimastrategie eine zentrale Herausforderung zu lösen, nämlich den für die Energiewende notwendigen Investitionsschub rasch in Gang zu setzen. Dazu enthält der Entwurf zwar Vorschläge, sie bedürfen aber noch der Präzisierung und budgetären Unterfütterung.“

 Schwarzer: „Fehlende Ambition kann man der Strategie nicht vorwerfen. Vielmehr ist die Frage angebracht, ob mit vernünftigen Mitteln derart rasant die Anteile der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch angehoben werden können.“ Deutschland etwa zahle für seine Turbostrategie bei Grünstrom Jahr für Jahr im Vergleich zu Österreich pro Einwohner ein Vielfaches der Förderkosten. Sein Reduktionsziel für 2020 verfehlt Deutschland trotzdem meilenweit. Der österreichische Weg der Verstärkung des Ausbaus nach eingetretener Verbilligung spart Kosten.

 WKÖ für realistische Ziele

 Kraftmeierei bei Zielen und Verboten ist der Sache nicht dienlich. Insofern ist der Entwurf zu rigoros ausgefallen. Schwarzer: „Die von einzelnen NGO geäußerte „Enttäuschung“ steht unter der Prämisse „wir wollen 100% und das sofort“ und ist daher verfehlt. Die Bundesregierung kann nicht nur ein Ziel im Auge haben. Im Sinne des anerkannten Zieldreiecks muss sie die Versorgungssicherheit der Haushalte und Betriebe sowie die Sicherung der Beschäftigung mitbedenken. Generell ist es vernünftiger, Ziele moderat anzusetzen und zu übertreffen, als bei Zielfestlegungen zu glänzen und ihnen hinterher zu laufen.“

 Praxisfremd ist es, von einer Verbesserung der Energieeffizienz um mehr als 1,5 Prozent pro Jahr auszugehen. Über längere Perioden hinweg betrachtet ist ein Effizienzfortschritt von 1 Prozent pro Jahr erreichbar. Eine Senkung des Energieverbrauchs ist bisher weder in Wachstums- noch in Rezessionsperioden eingetreten. Mehr zu verlangen bedeutet, dass unwirtschaftliche Maßnahmen gesetzt werden müssten.

 Budget muss nachziehen

 Will die Klima- und Energiestrategie das Tempo der Fortschritte deutlich steigern, muss sie neue Instrumente bringen. Beispiele: Sollen Sonnen- und Windstrom immer mehr an Bedeutung gewinnen, dann müssen Netze und Speicher ausgebaut werden. Sollen sich die Gebäudesanierungen verdoppeln, braucht es Anreize, auf die sich Investoren zumindest mittelfristig verlassen können. Die Produktion von Solarstrom im Gewerbe, kann nur abheben, wenn sie von Fesseln befreit wird. Neue Wege der Finanzierung sind zu öffnen, wenn der Staat seine Förderbudgets nicht ausreichend ausweiten kann.

Schwarzer hält fest: „Alle diese Maßnahmen sind im Regierungsprogramm vorgesehen, es fehlt aber die budgetäre Bedeckung. Erst wenn diese gesichert ist, kann die legistische Umsetzung folgen. Jede verlorene Zeit der verbliebenen 12 Jahre bis 2030 ist später nicht mehr aufzuholen.“

 Verfahrensbeschleunigung positiv

 Richtige Ansätze enthält der Strategieentwurf im Bereich Verfahrensbeschleunigung. Der Fall Wiener Flughafen zeigt, wieviel Geduld ein Investor aufbringen muss, um eine behördliche Genehmigung zu erhalten. Mit unerträglichen Bremsfaktoren sind auch Stromleitungs-, Energiespeicher- und Bahnprojekte konfrontiert. Wenn wir bis 2030 die gewaltigen Ziele erreichen wollen, müssen Verfahren künftig in 1-2 Jahren abgewickelt werden. Netze und Speicher dürfen der Produktion nicht mehr nachhinken.

 Aufschieben wird zum Bumerang

 In den genannten Bereichen auf der Investitionsbremse zu stehen, lohnt sich für den Fiskus nicht. Weicht Österreich ab 2021 vom Zielpfad ab, fallen Strafzahlungen an. Setzen wir diese Summen proaktiv als Investitionsförderungen ein, ersparen wir uns die Strafzahlungen, so Schwarzer.

 Österreichischer Ökostrom darf nicht teurer sein als deutscher

 Wenn die Bundesregierung beim Ökostrom den großen Schwerpunkt setzt, dürfen die Kosten nicht steigen, sie müssen sinken. Die Produktion vergleichbaren Ökostroms darf in Österreich nicht mehr kosten als in Deutschland. Die gesunkenen deutschen Preise, die sich im Wettbewerb der Anbieter ergeben haben, müssen auch für die österreichischen Betriebe und Haushalte entlastend wirken.

 Reservestrom muss billiger werden

 Billiger soll auch Strom werden, den die Netze zur Behebung von Engpässen bei Stromversorgern zukaufen, was Deutschland bereits geschafft hat, muss auch Österreich gelingen.

Eine Energiestrategie 2018 - 2030 muss danach trachten, dass Fördergelder und Netzgebühren mit maximaler Effizienz eingesetzt werden. Bei einer ausgewogenen Energiestrategie geht es nicht nur um Emissionsvermeidung, sondern auch um Kosteneingrenzung. Auch diese Themen spricht der Strategieentwurf an.

 Bürokratieabbau hilft zur Zielerreichung

 Die nicht mehr zeitgemäßen Barrieren (Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse bei Behörden und Miteigentümern) sind rasch zu entfernen. Fehlende Infrastruktur ist der wichtigste Engpass beim Ausbau der Elektromobilität bei PKW, hier ist der Hebel anzusetzen. Solarmodule können ohne Doppelgenehmigungspflicht (Anlagenrecht, Baurecht) rascher auf Gewerbedächern montiert werden.

 WKÖ gegen Verbote

 Dem Ruf nach Verboten erteilt die WKÖ eine Absage. Schwarzer: „Verbote sollten so sparsam wie möglich eingesetzt werden. Wenn es gescheite Alternativen gibt, braucht man Verbote nicht. Gibt es die Alternativen aber nicht, wird die Zwangsandrohung ins Leere laufen.“

Dies gilt auch für Ölheizungen. Wenn der Bestand ohnedies bereits um ein Drittel abgenommen hat, sind Verbote überschießend. Sie belasten Haushalte unverhältnismäßig, die über keine wirtschaftliche Alternative verfügen. Dort ist es sinnvoll, die Emissionen durch Ersatz veralteter durch moderne Technologien deutlich (etwa um ein Viertel) zu verringern.

Auch bei PKW mit Verbrennungsmotoren soll die Energiestrategie mit Augenmaß und im EU-Gleichklang vorgehen. Verbrennungsmotoren und Heizungen mit flüssigen Energieträgern haben ihre Optimierungspotenziale noch nicht erschöpft.

 Investitionen Voraussetzung für Klimaschutz

 Im Vergleich zu anderen EU-Ländern verfügt Österreich über eine hervorragende Ausgangsposition. So ist der Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch von 24 auf 34% seit 2005 gestiegen. Seit 2005 sind die CO2-Emissionen rückläufig, und der Energieverbrauch hat sich vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt. Daher konnten sich in Österreich zur Weltspitze gehörende Technologielieferanten entwickeln, die ihre Marktchancen rund um das Weltklimaabkommen nutzen werden.

 Schulterschluss erforderlich – Wirtschaft zur Mitwirkung bereit

 Damit Österreich bis 2030 seine CO2-Emissionen um 36% absenken kann, müssen viele Akteure mithelfen. Entscheidend werden die Investitionen der Wirtschaft und der Haushalte sein. Die Schaffung investorenfreundlicher Rahmenbedingungen ist das Gebot der Stunde.

In der Verantwortung stehen auch Umwelt-NGO, die wichtige Vorhaben wie Kraftwerke, Leitungen und Schienenprojekte unterstützen sollten, anstatt sie zu bekämpfen. (PWK232/us)

Rückfragen & Kontakt:

Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
Telefon: +43 5 90 900 4195
stephan.schwarzer@wko.at
Internet: http://wko.at/up/

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

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