Wirtschaftsausschuss befürwortet Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 06.07.2020

Außerdem Waldfondsgesetz mit 350 Mio. € und Ausweitung der einmaligen Presseförderung

Wien (PK) Vier teils gewichtige Maßnahmenpakete angesichts der Corona-Krise haben heute Abend den Wirtschaftsausschuss passiert. Ein Konjunkturstärkungsgesetz, das als zentrale Punkte die Senkung des Eingangssatzes für die Einkommenssteuer auf 20% sowie die Einführung eines Verlustrücktrags enthält, soll weitere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen bringen. Ein Investitionsprämiengesetz will Unternehmen bei Investitionen fördernd unter die Arme greifen und stellt dafür ein Budget von 1 Mrd. € zur Verfügung. Mit dem Waldfondsgesetz, das mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grüne angenommen wurde, hat die Bundesregierung darüber hinaus ein Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Mio. € vorgelegt. Außerdem soll die einmalige Presseförderung für 2020 ausgeweitet werden, wie im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grüne beschlossen wurde.

Die Regierungsparteien erwarten sich vom Konjunkturstärkungsgesetz und vom Investitionsprämiengesetz vor allem eine Ankurbelung der privaten Kaufkraft und Anreize für Investitionen in Zukunftsbereiche wie etwa Klimaschutz. Differenziert fiel das Urteil bei der Opposition aus. Die FPÖ begrüßte das Konjunkturstärkungspaket, lehnte allerdings gemeinsam mit den NEOS das Investitionsprämiengesetz als legistisch schlecht gemacht ab. Die SPÖ sah bei der Kaufkraftförderung noch „Luft nach oben“ und stimmte im Ausschuss gegen das Konjunkturstärkungsgesetz, signalisierte aber ebenso wie die NEOS eine mögliche Zustimmung für das Plenum. Heftige Kritik übten NEOS und SPÖ an einer in einem Ausschussantrag der Regierungsparteien enthaltenen Bestimmung, die der Exekutive die Mitwirkung an der Erhebung von Krankheitssymptomen bei Corona-Verdachtsfällen einräumt.

Weitere Entlastungen für Haushalte und Investitionsanreize für Unternehmen in der Corona-Krise

Das Konjunkturstärkungsgesetz (287 d.B.) enthält als Vorgriff auf die Steuerreform vor allem weitere Entlastungsmaßnahmen für NiedrigverdienerInnen, aber auch für Unternehmen. So soll nun der Eingangssatz für die Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1. 2020 von 25% auf 20% gesenkt werden. ArbeitnehmerInnen, die keine Einkommenssteuer zahlen, erhalten als Negativsteuer eine Gutschrift auf die Sozialversicherungsbeiträge von nunmehr 100 €. Verbesserungen wird es auch für Beschäftigte in Kurzarbeit geben. Hier soll vor allem verhindert werden, dass es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu steuerlichen Nachteilen kommt. Darüber hinaus wird der befristete Höchststeuersatz von 55% bis 2025 verlängert. Für Unternehmer wiederum sind ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung geplant, darüber hinaus werden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen bis 15.1.2021 verlängert. Entlastungsmaßnahmen sind aber auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen, so etwa die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht. Schließlich soll für Flüge ab dem 31. Aug. 2020 auch die Flugabgabe erhöht werden, und zwar auf 30 € pro Ticket für Kurzstreckenflüge (bis 350 km), während für sonstige Flüge 12 € pro Ticket gelten.

Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Ausschussantrag bringt überdies eine Einkommenssteuerbefreiung von Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Corona-Krise geleistet wurden, bis 3.000 € für das Kalenderjahr 2020. Vorgesehen ist ferner auch eine gesetzliche Grundlage für die unterstützende Mitwirkung der Exekutive an der Erhebung von Identität und Kontaktdaten, aber auch von Krankheitssymptomen bei Corona-Verdachtsfällen.

COVID-19-Investitionsprämie soll Investitionsanreize für Unternehmen schaffen

Zweiter Teil des Pakets ist ein Investitionsprämiengesetz, das, wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erklärte, Anreize für Unternehmen schaffen und damit der aktuell zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenwirken soll (288 d.B.). Im Fokus steht die Förderung von materiellen und nichtmateriellen Neuinvestitionen des absetzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Konkret soll die Förderung durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses von 7% der förderfähigen Kosten erfolgen. Für Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science ist eine Verdoppelung der Prämie vorgesehen. Das Förderprogramm, für das ein Budget in der Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung steht, soll mit 1.9.2020 starten, es umfasst aber auch rückwirkend Investitionen, die ab 1.8.2020 getätigt wurden. Anträge können bis 28.2.2021 gestellt werden. Der Entwurf enthält eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung der entsprechenden Vorbelastungen in den Finanzjahren bis 2025.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger bezeichnete ebenso wie Finanzminister Gernot Blümel die beiden Gesetze, die gemeinsam behandelt wurden, als gelungenes Paket, das die private Kaufkraft ankurbeln und die Liquidität in den Unternehmen stärken werde. Er rechnete im Übrigen damit, dass die Investitionsanreize sofortige Wirkung erzielen werden. Laurenz Pöttinger (ÖVP) sprach von einem Signal für die Stärkung der Konjunktur. „Die Maßnahmen werden helfen, wieder Wind in den Markt zu bringen“, pflichtete Maria Theresia Niss (ÖVP) ihren Fraktionskollegen bei.

Heute werde „das Richtige zum richtigen Zeitpunkt“ beschlossen, war auch seitens der Grünen Elisabeth Götze überzeugt, gehe es doch darum, die Unternehmen zu unterstützen und die Konjunktur zu beleben. Erfreut zeigte sie sich vor allem über den Umstand, dass es für ökologische Investitionen die doppelte Prämie gibt, was auch Lukas Hammer (Grüne) positiv hervorhob, der zudem in der Erhöhung der Flugticketabgabe einen weiteren ökologischen Aspekt sah. Jakob Schwarz (Grüne) wiederum rechnete mit einem Anschub für Öko-Investitionen und wies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die degressive Abschreibung für E-Autos hin.

Christoph Matznetter (SPÖ) beanstandete grundsätzlich die Behandlung von mehreren unterschiedlichen Materien im Wirtschaftsausschuss und sprach vom Versuch, „einen Fleckerlteppich durch neue Fleckerl zu erweitern“. Bei der Stärkung der privaten Kaufkraft ortete der SPÖ-Wirtschaftssprecher noch „viel Luft nach oben“, wobei er an die Forderung seiner Fraktion nach Steuerfreiheit aller Einkommen bis 1.700 € erinnerte. Zweifel äußerte er überdies an der Angemessenheit eines Verlustrücktrags für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Auch sei der ökologische Aspekt zu kurz gekommen. Reinhold Einwallner (SPÖ) lehnte den Ausschussantrag der Regierungsparteien als nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Regierungsvorlage stehend ab. Heftige Kritik übte er dabei an der darin verankerten Mitwirkung der Exekutive an der Erhebung von Krankheitssymptomen. Die Feststellung der Gesundheit könne nicht Aufgabe der Polizei sein, betonte er.

Für die FPÖ begrüßte Hubert Fuchs das Konjunkturstärkungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung und hob unter den Maßnahmen vor allem die Senkung des Eingangssteuersatzes, die unbefristete degressive Abschreibung und die antragsfreie Verlängerung der Stundungen als positiv hervor. Kritisch sah er hingegen die Negativsteuer und die Erhöhung der Flugticketabgabe. Dem Investitionsprämiengesetz konnte Fuchs allerdings wenig Positives abgewinnen. Er erinnerte an das negative Echo der Kammer der Steuerberater aus dem Begutachtungsverfahren, stieß sich insbesondere an einer Vielzahl von unbestimmten Gesetzesbegriffen und resümierte, das Gesetz sei legistisch äußerst schlecht gefasst.

Diese kritische Einschätzung teilte auch Karin Doppelbauer (NEOS), die ihrerseits an die Warnung des Rechnungshofs vor missbräuchlicher Inanspruchnahme verwies. Beim Konjunkturstärkungsgesetz hingegen ortete sie einige positive Aspekte, so etwa die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Verlängerung der Stundungen. Der Höchststeuersatz allerdings sollte ihrer Meinung nach auf 50% gesenkt werden. Ihr Fraktionskollege Gerald Loacker meldete Bedenken gegen die Negativsteuer an, die bloß einen weiteren Anreiz für Teilzeitarbeit biete. Kein Verständnis hatte er auch für den Wegfall der Einheitswertgrenze für die Buchführungspflicht in der Land- und Forstwirtschaft. Diese würde vor allem Großbetrieben nützen, argumentierte er. Als überschießend lehnte Loacker zudem die im Ausschussantrag vorgesehene Möglichkeit der Ermittlung von Krankheitssymptomen durch die Polizei ab. Gesundheitsdaten sollten aus dem Polizeigeschäft herausgehalten werden, steht für ihn fest.

Waldfondsgesetz mit 350 Mio. € für den Forst- und Holzsektor

Zur Stärkung der Regionen, zur Gewährleistung des Beitrages des Waldes zum Klimaschutz und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung hat die Bundesregierung ein Waldfondsgesetz mit einem Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Mio. € vorgelegt (282 d.B.).

Die von gravierenden Einkommenseinbußen betroffenen WaldeigentümerInnen, die durch klimawandelbedingte Schadereignisse, insbesondere Borkenkäferkalamitäten mit Entwaldung, massiven Waldschäden und Wertverlust des Holzes sowie infolge der COVID-19-Krise mit dem Einbruch von Exportmärkten und der Nachfrage nach Holz konfrontiert sind, sollen mit diesem Waldfonds entlastet werden, hob Bundesministerin Elisabeth Köstinger hervor. Weiters gelte es, die Forstschädlingssituation zu verbessern und den Wert des Schadholzes etwa durch geeignete Lagermöglichkeiten zu erhalten, resistente, klimafitte Wälder aufzubauen, die Biodiversität im Wald zu stärken und neue Absatzmöglichkeiten für den Rohstoff Holz zu entwickeln.

Die Förderungsmöglichkeit aus dem Waldfonds besteht demnach in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen. In der Vorlage werden die nach dem Waldfondsgesetz förderbaren zehn Maßnahmenbereiche in einer demonstrativen Aufzählung vorgegeben. Diese sollen in ergänzenden Richtlinien der Landwirtschaftsministerin bzw. teils im Einvernehmen mit der Umweltministerin samt Höhe der jeweiligen Zuschüsse präzisiert werden.

Das Paket stelle die größte Investition in den österreichischen Wald dar, die es jemals gegeben habe, betonte Ministerin Köstinger. Eine Antragstellung soll ihr zufolge im Herbst 2020 ermöglicht werden. Die Maßnahmenbereiche betreffen neben Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen etwa Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder. Außerdem sei eine Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust geplant. Außerdem führte Köstinger den Bereich Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz, die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme zur Eindämmung von Schädlingen sowie Maßnahmen zur Waldbrandprävention an. Als Forschungsschwerpunkte nannte die Ministerin die Themen Holzgas und Biotreibstoffe sowie „klimafitte Wälder“.

Zum Bereich von Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des nachhaltigen Rohstoffes Holz zeigte sich Köstinger überzeugt, dass Österreich als Waldland vor allem im Holzbau massive Kapazitäten habe. Nicht zuletzt gehe es ihr auch um Förderung der Biodiversität im Wald, so die Ministerin. Insgesamt soll ihr zufolge das Paket zur umfassenden Funktion der Wälder beitragen und für künftige Generationen vorbauen.

Sowohl Cornelia Ecker (SPÖ) als auch Gerald Loacker und Karin Doppelbauer (beide NEOS) übten allerdings Kritik an dem Paket. Während Ecker die Vorlage als „Flickwerk“ und „nicht beschlussreif“ bezeichnete und diverse Punkte wie etwa eine degressive Gestaltung der Förderung vermisst, fehlt Loacker in dem Vorhaben eine Strategie bzw. ein Gesamtkonzept. Außerdem obliege die Gewährung der Förderung zu einem Großteil der Landwirtschaftsministerin, samt fehlendem Rechtsanspruch, bemängelt Loacker.

Erwin Angerer brachte seitens der FPÖ einen Ausschussantrag ein, der in der Minderheit blieb. Es handle sich dabei um eine ehemalige ÖVP-Forderung, dass in Zeiten gefahrdrohender Massenvermehrung von Forstschädlingen Abnahmeverpflichtungen für Schadholz verordnet werden können, so Angerer. Georg Strasser (ÖVP) wies demgegenüber darauf hin, dass zum Thema Abnahmeverpflichtung von Schadholz aktuell noch eine verfassungsrechtliche Prüfung laufe, das gelte es, abzuwarten. Die Situation mit der steigenden Menge an Schadholz sei dramatisch, so Strasser, umso wichtiger sei es, jetzt zu investieren.

Gegenüber Gerhard Stöger (SPÖ) erörterte Ministerin Köstinger, Borkenkäferschäden seien vom Katastrophenfondsgesetz nicht umfasst, daher werde nun nachgezogen. Sie schließe aus, dass es zu Doppelförderungen kommen könnte. Die Maßnahmen seien ausschließlich als Bundesförderungen vorgesehen, antwortete sie etwa auf entsprechende Nachfrage von Erwin Angerer (FPÖ), ob es finanzielle Auswirkungen auf Länder und Gemeinden gebe.

Ausweitung der einmaligen Presseförderung für 2020

Die wirtschaftliche Lage der österreichischen Medienlandschaft wurde durch die COVID-19-Krise stark beeinträchtigt. Zur Sicherung der Anbietervielfalt sollen die bereits veranlassten Unterstützungsmaßnahmen auf bisher nicht berücksichtigte Medienformate ausgeweitet werden. Durch eine Änderung des Presseförderungsgesetzes (290 d.B.) sollen Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften für das Jahr 2020 ebenso eine außerordentliche Förderung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation erhalten. Dafür plant die Regierung insgesamt 3 Mio. € einmalig zur Verfügung zu stellen.

Positiv beurteilten sowohl Eva Blimlinger (Grüne) als auch Thomas Drozda (SPÖ) sowie Gerald Loacker (NEOS), dass erstmals auch Online-Medien Förderungen erhalten sollen. Auch Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) strich die Transformation der Medien in Richtung Digitalisierung hervor und ebenso wie Blimlinger auch die Förderung für Regionalmedien. Kritisch sieht aber etwa Loacker, dass es sich hier neuerlich um eine Einzelmaßnahme handle und dass viel Förderung auch an Medien gehe, die nicht unter dem Begriff „Qualitätsmedien“ zusammengefasst werden könnten. (Schluss) hof/mbu


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen