Wissenschaftsausschuss diskutiert Anregungen der Ombudsstelle für Studierenden

Abgeordnete sehen bei Bestellung von UniversitätsrektorInnen Handlungsbedarf

Wien (PK) Einblicke in die Anliegen von Studierenden gibt der jährliche Bericht der Ombudsstelle für Studierende, der heute im Wissenschaftsausschuss diskutiert wurde. Die Arbeit der Stelle wurde von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und den Abgeordneten gewürdigt. Der Bericht enthält auch eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber. Breiter Konsens zeigte sich etwa beim Punkt der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungsleistungen zwischen den österreichischen Universitäten. Für die immer wieder dabei auftauchenden Probleme müsse eine praktikable Lösung gefunden werden, so der allgemeine Tenor.

Weitgehend einig waren sich die Abgeordneten auch, dass das Bestellungsprozedere für UniversitätsrektorInnen adaptierungsbedürftig ist. Laut Ausschussvorsitzendem Axel Kassegger (FPÖ) und Josef Smolle (ÖVP) soll das Thema im Rahmen der nächsten UOG-Novelle aufgegriffen werden, wobei Kassegger auf eine Lösung hofft, die möglichst breite Zustimmung findet. Unter anderem steht eine Begrenzung der Zahl der Amtsperioden von RektorInnen zur Diskussion. JETZT-Abgeordneter Alfred Noll schlägt vor, diese auf maximal zwei zu beschränken, ein entsprechender Entschließungsantrag wurde vom Ausschuss heute vorerst allerdings vertagt. Auch zwei SPÖ-Anträge zur Fortführung von Austauschprogrammen mit Großbritannien und zur Studiengebührenbefreiung für DissertantInnen wurden von den Koalitionsparteien in die Warteschleife geschickt.

Gesamtzahl der an die Ombudsstelle herangetragenen Anliegen 2017/18 gesunken

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann dankte vor Beginn der Debatte über den Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2017/18 (III-239 d.B. ) der Ombudsstelle mit ihrem Leiter, Josef Leidenfrost, für ihren engagierten Einsatz für die Anliegen von Studierenden. Die Ombudsstelle helfe nicht nur bei der Lösung von konkreten Problemen, die etwa bei der Bewerbung um einen Studienplatz, im Laufe des Studiums oder im Umgang mit verschiedenen Behörden auftauchen. Sie formuliere auch wieder eine Reihe von Anregungen an den Gesetzgeber und an die Hochschuleinrichtungen. Im Studienjahr 2017/18 wurden von der Ombudsstelle insgesamt 473 Anliegen von Studierenden bearbeitet. Damit war erstmals in den letzten Jahren ein Rückgang bei den an die Stelle herangetragenen Anliegen festzustellen.

Neben einer umfangreichen Informations- und Publikationstätigkeit gebe die Ombudsstelle auch immer wieder Stellungnahmen zu Gesetzen im Hochschulbereich ab, teilte der Leiter der Ombudsstelle, Josef Leidenfrost, den Abgeordneten mit. Derzeit evaluiere man die Empfehlungen, die die Stelle in den letzten Jahren anhand der an sie herangetragenen Fälle der letzten Jahre formuliert hat. Es gehe darum festzustellen, welche gesetzlichen Änderungen eine realistische Aussicht auf Umsetzung haben.

SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits verwies auf die neuen Aufgaben, die der Ombudsstelle aufgrund der letzten Novelle des Studentenheimgesetzes zugewiesen wurden. Dort, wo die BewohnerInnen keine Vertretung wählen können, werde der Ombudsstelle eine Vermittlungsrolle zugewiesen. Dafür werde die Stelle aber entsprechende Ressourcen benötigen. Bundesminister Faßmann antwortete, er führe mit Ombudsmann Leidenfrost derzeit Gespräche in dieser Frage. Leidenfrost fügte hinzu, der personelle Spielraum sei derzeit eher eng. Derzeit sei aber noch nicht abzuschätzen, wieviel an zusätzlichen Aufgaben auf die Stelle zukommen werden. Man habe mit den Heimbetreibern Kontakt aufgenommen, um einen ersten Überblick zu gewinnen.

Kucharowits verwies auch auf Empfehlungen der Ombudsstelle zu den Selbsterhalterstipendien und wollte wissen, ob dem Wunsch nach einer Veröffentlichung der Ausbildungsverträge von Fachhochschulen und Privatuniversitäten entsprochen werde. Ombudsmann Leidenfrost hielt dazu fest, in der Frage der Stipendien sei eine politische Entscheidung gefragt. Seine Stelle interessiere sich grundsätzlich für die Entwicklungen in diesem Bereich. Faßmann verwies darauf, dass im Bereich der Studienförderung zuletzt einige Änderungen vorgenommen wurden. Es habe eine deutliche Anhebung der Förderungen und eine Ausweitung des BezieherInnenpreises gegeben. Was die Veröffentlichung der Ausbildungsverträge angeht, werde er darüber mit der Fachhochschulkonferenz diskutieren. Die Anregung einer „zweiten Chance“ für Selbsterhalterstipendien werde er aufnehmen und die Abgeordneten darüber weiter informieren, sagte der Minister.

Einig waren sich ÖVP-Abgeordneter Nico Marchetti und SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher darüber, dass es höchst an der Zeit sei, die immer wieder auftauchenden Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungsleistungen zwischen den österreichischen Universitäten zu lösen. Katharina Kucharowits (SPÖ) schloss sich dieser Forderung an. Stephanie Krisper (NEOS) sah in der Einführung einheitlicher Nostrifizierungsverfahren für Human- und Zahnmedizin eine weitere Empfehlung, die der Gesetzgeber aufgreifen sollte. Sabine Schatz (SPÖ) war der Ansicht, die Informationen über die Zahl der StudienwerberInnen für ein Studium müsse ausgeweitet werden, damit die StudienwerberInnen eine bessere Einschätzung erhalten, welche Chancen auf einen Studienplatz bestehen. 

Bundesminister Faßmann sagte, er sehe den Lösungsbedarf, wenn es um die gegenseitige Anerkennung von Studien gehe. Sein Ansatz wäre, dass die StudiengangsleiterInnen dafür gewisse Vorgaben erhalten müssten, was unter „Gleichwertigkeit“ von Studienleistungen zu verstehen sei. Das könnte im Rahmen der nächsten UG-Novelle erfolgen, es gebe aber noch Gesprächsbedarf. Auch die Anregung der Vereinheitlichung der Nostrifizierungen greife er gerne auf. Die von Schatz geforderten Zahlen gebe es für zugangsgeregelte Studien bereits, er bezweifle, dass es praktikabel und sinnvoll sei, sie für alle über tausend Studiengänge zu erheben, die es in Österreich gebe.

JETZT: Amtszeit von UniversitätsrektorInnen begrenzen

Mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt wurde ein Antrag von JETZT-Abgeordnetem Alfred Noll (556/A(E) ), die Amtszeit von UniversitätsrektorenInnen auf maximal zwei Perioden zu beschränken. Eine wiederholte Wiederwahl könnte dazu führen, dass RektorenInnen in erster Linie auf die Absicherung ihrer Positionen bedacht sind und ihre Entscheidungen danach ausrichten, argumentiert Noll. Seiner Wahrnehmung nach gibt es eine Tendenz von RektorInnen, immer länger im Amt zu bleiben.

Hinter das Anliegen, die Amtszeit von RektorInnen zu beschränken, stellten sich grundsätzlich auch Sonja Hammerschmid (SPÖ), Axel Kassegger (FPÖ) und Josef Smolle (ÖVP). Noll renne mit seinem Antrag offene Türen ein, meinte Kassegger und verwies auf das Regierungsprogramm, wo von maximal drei Funktionsperioden die Rede ist. Allerdings wollen er, Smolle und Hammerschmid die Frage breiter diskutieren. Man müsse die Erfahrungen, die man bei vergangenen Bestellungen gemacht habe, in die Debatte einfließen lassen, hob Kassegger hervor. Smolle sprach von drei möglichen „Stellschrauben“: die Dauer der Funktionsperiode, die Limitierung der Amtszeit und die Ausgestaltung des Wiederbestellungsprozesses. Das Thema soll bei der nächsten UOG-Novelle aufgegriffen werden.

Ex-Wissenschaftsministerin Hammerschmid regte an, bei einer Beschränkung der Zahl der Amtsperioden gleichzeitig über eine Verlängerung der Perioden auf 5 oder 6 Jahre nachzudenken. Vier Jahre seien sehr kurz, meinte sie. Eine Begrenzung der Amtszeit sei aber in jedem Fall sinnvoll, Institutionen bräuchten einen Wechsel, um sich zu erneuern und weiterzuentwickeln.

SPÖ will Austauschprogramme mit Großbritannien auch nach Brexit weiterführen

Auch gegen einen Antrag von SPÖ-Abgeordneter Eva-Maria Holzleitner (600/A(E) ) gab es von Seiten der anderen Ausschussmitglieder keine grundsätzlichen Einwände. Er zielt darauf ab, Großbritannien auch nach dem Brexit weiter in europäische Austauschprogramme wie Erasmus+ einzubeziehen. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann solle sowohl auf EU-Ebene als auch auf bilateraler Ebene darüber Gespräche führen, fordert die SPÖ. Großbritannien sei, nicht zuletzt wegen der Sprache und der geographischen Nähe, eines der beliebtesten Länder sowohl bei österreichischen Studierenden als auch bei Lehrenden, gibt Holzleitner zu bedenken. Sie kann sich etwa ähnliche Abkommen wie mit Norwegen oder der Türkei vorstellen.

Laut ÖVP-Abgeordnetem Friedrich Ofenauer gehen die Bemühungen und Bestrebungen genau in die vom SPÖ-Antrag intendierte Richtung.

SPÖ: DissertantInnen von Studiengebühren befreien

Auf weniger positive Resonanz stieß ein weiterer Entschließungsantrag der SPÖ, in dem Holzleitner dafür eintritt, DissertantInnen,die bereits im Forschungsbereich tätig sind, von den Studiengebühren zu befreien (614/A(E) ). Damit würde man ForscherInnen entlasten und den Forschungs- und Wissenschaftsstandort fördern. Derzeit gebe es einen „Fleckerlteppich“, meinte Holzleitner, da manche Universitäten die Studiengebühren erstatten und andere nicht. Zudem sei ein zeitnaher Studienabschluss aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen oft nicht möglich.

Axel Kassegger (FPÖ) hielt Holzleitner entgegen, dass während der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemseter ohnehin keine Studiengebühr zu zahlen sei. In Anbetracht der durchchnittlichen Studiendauer von DoktoratsstudentInnen von 9,8 Semestern gehe es also nur um wenige Monate. Man werde sich das Anliegen noch einmal ansehen, begründete Kassegger die Vertagung, er sehe aber keine besondere Dringlichkeit, legislativ tätig zu werden. Auch Manfred Hofinger verteidigte die „moderaten“ Studienbeiträge. (Schluss Wissenschaftsausschuss) sox/gs


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