Wissenschaftsausschuss: ÖH-Vertretungen sollen Wahlmöglichkeit über wirtschaftliche Selbstverwaltung erhalten

HSG-Novelle einstimmig auf den Weg gebracht

Wien (PK) Durch eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) sollen die einzelnen ÖH-Vertretungen die Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben wollen oder künftig von der Bundes-ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden. Dies soll vor allem kleineren Vertretungen der HochschülerInnenschaft wirtschaftlich helfen. Eine entsprechende Regierungsvorlage hat heute einstimmig den Wissenschaftsausschuss passiert.

Ein Entschließungsantrag der SPÖ zur Frauenförderung an den Hochschulen wurde durch ÖVP und Grüne vertagt. Ein Initiativantrag der FPÖ, in dem eine coronabedingte Verlängerung für auslaufende Studiengänge gefordert wurde, sowie eine NEOS-Initiative für ausreichend COVID-19-Tests an Hochschulen erhielten im Ausschuss keine Mehrheit.

HSG-Novelle soll funktionierende Studierendenvertretungen sicherstellen

Mit der letzten Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) wurde die Zahl der Körperschaften der Studierendenvertretungen stark ausgeweitet. Unterdessen habe sich laut dem Wissenschaftsministerium aber gezeigt, dass es für kleinere Vertretungen schwierig sei, ihre Tätigkeit längerfristig wirtschaftlich zu gestalten. Ein Hauptpunkt der nun einstimmig beschlossenen Novellierung des HSG (664 d.B.) ist daher, dass bestehende HochschülerInneschaften die Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben oder künftig von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden sollen. Wollen sie künftig durch die ÖH mitbetreut werden, erlischt mit Ablauf des 30. Juni 2022 ihre Rechtsstellung als Selbstverwaltungskörperschaft.

Neben terminologischen Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz sind in der Novelle datenschutzrechtliche Bestimmungen über Löschfristen enthalten, während postalische Übermittlungspflichten entfallen. Weiters sind wirtschaftliche Adaptierungen sowie eine Neuregelung der „pauschalierten Aufwandsentschädigungen“ für Ehrenämter in der ÖH vorgesehen.

Die Novellierung des HSG sei unter Einbindung und im Konsens mit der ÖH gemacht worden, betonte Nico Marchetti (ÖVP). Dabei handle es sich um technische Anpassungen sowie um eine rechtliche Klarstellung für kleine Studierendenvertretungen. Nun könnten ÖH-Vertretungen mit bis zu 3000 Studierenden entscheiden, ob sie von der Bundes-ÖH mitvertreten werden wollen. Zudem sei es nun möglich, die WirtschaftsreferentInnen sowie die stellvertretenden Vorsitzenden der einzelnen ÖH-Vertretungen bei wirtschaftlichem Fehlverhalten rechtlich zu belangen.

SPÖ tritt für mehr Vollzeitstellen und höheren Frauenanteil an Universitäten ein

Mehrheitlich durch ÖVP und Grüne vertagt wurde eine SPÖ-Initiative( 915/A(E)), die mehr unbefristete wissenschaftliche Vollzeitstellen an den Universitäten fordert. Dabei soll das Augenmerk vor allem auf der Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Bereichs liegen. Für die Frauenförderung solle ein konkretes Maßnahmenpaket von der Regierung präsentiert und das dafür benötigte Budget sichergestellt werden, fordert Antragstellerin Katharina Kucharowits weiter.

Es gehe hier um die Lebensrealität und das Durchbrechen der „gläsernen Decke“ für Frauen in Wissenschaft und Forschung, hielt Katharina Kucharowits in der Diskussion im Ausschuss fest. Anstatt prekärer Arbeitsbedingungen brauche es „sichere Arbeitsplätze an den Universitäten von denen die Frauen auch leben können“. Die SPÖ-Mandatarin hofft auf einen Gesetzesvorschlag für ein Maßnahmenpaket zur Frauenförderung seitens des Wissenschaftsministers noch in diesem Frühjahr. Kucharowits Fraktionskollegin Sonja Hammerschmid zeigte sich alarmiert, dass sich für viele Frauen das Thema einer akademisch-wissenschaftlichen Karriere gar nicht stelle, da diese nicht von einer Vereinbarkeit mit ihrer Familienplanung ausgingen.

Auch Gertraud Salzmann (ÖVP) sah den Hauptgrund für die geringe Anzahl von Frauen in höheren Positionen in der Wissenschaft in der schweren Vereinbarkeit von Karriere und Familie. Es mangle hier vor allem an den Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Es gebe aber bereits Schritte in die richtige Richtung. So sei bei vielen universitären Kollegialorganen bereits ein Frauenanteil von rund 50% oder mehr erreicht worden.

Laut Grünen-Abgeordnete Eva Blimlinger gibt es zwar eine „gläserne Decke“ für Frauen in der Wissenschaft, auf den Universitäten könnten die Frauen jedoch „nach oben durchblicken“. Blimlinger verwies auf die Entwicklung in den letzten 30 Jahren. Anfang der 1990er-Jahre sei der Anteil von Rektorinnen bei 1,2% gelegen, aktuell liege dieser bei rund 27%. Ohne die technischen Bereiche würde man zudem schon bei den angestrebten 50% liegen.

FPÖ fordert Regelung für auslaufende Studiengänge

Die FPÖ erinnert daran, dass die Verordnung des Wissenschaftsministers über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Auslauffrist von Studiengängen vorsieht, die im Sommersemester 2020 ausgelaufen sind. Die aktuelle Frist endet mit Ende des Wintersemesters 2020/2021. Die einzelnen Universitäten hätten jedoch den Zeitpunkt unterschiedlich festgelegt, bis zu dem damit Studien in den betreffenden Studienrichtungen tatsächlich beendet werden müssen. Dadurch komme es zu Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen für die Studierenden, beklagt die FPÖ. Mittels eines Initiativantrags (1357/A) möchten die Freiheitlichen deshalb eine gesetzliche Lösung für Studierende herbeiführen, die heuer ein zusätzliches Semester benötigen. Der Antrag erhielt keine Mehrheit im Ausschuss, lediglich die Abgeordneten der FPÖ stimmten zu.

Da es keine fraktionsübergreifende Bereitschaft zu einem gemeinsamen Antrag gegeben hätte, habe die FPÖ diesen nun alleine eingebracht, hielt Ausschussvorsitzender Martin Graf fest. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie herrschenden Ausnahmesituation, würde die von der FPÖ angestrebte Lösung für potenziell rund 600 Studierende Abhilfe schaffen. Zudem koste eine Verlängerung der Auslauffrist dem Staat „nichts“. Bei einem Übertritt in eine neue Studienordnung könnten Betroffene jedoch bis zu zwei Jahre „verlieren“, warnte Graf.

Josef Smolle (ÖVP) sah keinen Handlungsbedarf. Seit 2014 sei den Studierenden der Ablauf der Frist bekannt, nun habe man coronabedingt die Frist bereits um ein Jahr verlängert, diese Regelung würde ausreichen.

NEOS wollen ausreichend Mittel für COVID-19-Tests an Hochschulen

Ebenfalls durch ÖVP, FPÖ und Grüne mehrheitlich abgelehnt wurde ein NEOS-Entschließungsantrag (1314/A(E)), in dem der Wissenschaftsminister aufgefordert wird, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen. Damit soll den Universitäten die Aufnahme des Präsenzbetriebs ermöglicht werden, wenn es epidemiologisch vertretbar und von den Hochschulen gewünscht sei.

Es gebe bereits flächendeckend Gratis-Testmöglichkeiten in ganz Österreich, hielt ÖVP-Mandatar Josef Smolle fest. Zudem habe das Ministerium bereits eine Million Tests für die Universitäten angeschafft.

Sonja Hammerschmid (SPÖ) verwies auf die gerade erst im Nationalrat beschlossene Förderung von Tests für MitarbeiterInnen der Betriebe. Die SPÖ habe sich in diesem Zusammenhang für eine Erweiterung auf Hochschulen ausgesprochen, sei aber nicht erfolgreich gewesen. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) med


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