Wissenschaftsausschuss: Opposition kritisiert fehlendes Begutachtungsverfahren bei Änderung im Universitätsgesetz

Neue Studiengänge an Fachhochschulen sollen rascher anerkannt werden

Wien (PK) - Mit einem Initiativantrag haben die Koalitionsparteien heute im Wissenschaftsausschuss Änderungen von Bestimmungen des Universitätsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Novelle, die unter anderem auf geänderte Rahmenbedingungen der Ausbildung in Human- und Zahnmedizin abzielt, stieß im Wissenschaftsausschuss nicht auf allgemeine Zustimmung. Anlass zur Kritik gab für die Opposition, dass mit der Änderung auch festgeschrieben werden soll, wonach die Universitäten die Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte zu übernehmen haben. Der Rückzahlung des Bundes erfolgt über das Globalbudget der Universitäten.

Die NEOS treten für eine raschere Anerkennung neuer Studiengänge an Fachhochschulen ein. Nach einem Abänderungsantrag, der zusätzlich Evaluierungen zum Erhalt der Qualitätssicherung vorsieht, stimmte der Wissenschaftsausschuss einstimmig für die Initiative.

Zur Debatte standen auch Forderungen der Opposition in Bezug auf das Universitätsgesetz. So beharrt die SPÖ auf einer Regelung, mit der die Erlassung von Studiengebühren für berufstätige Studierende ermöglicht werden soll. Die Liste Pilz will eine Bestimmung, mit der die Bestellung ungeeigneter Hochschulräte, insbesondere von Personen mit rechtextremem Hintergrund, verhindert werden kann. Diese Anträge fanden im Wissenschaftsausschuss keine Mehrheit. Eine NEOS-Initiative zur Abschaffung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft sowie ein Antrag der Liste Pilz zur Förderung einer tierversuchsfreien Forschung in Österreich wurden vertagt.

Universitätsgesetz: Faßmann sieht die Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte für Universitäten gedeckt

Mittels eines Initiativantrags wollen Josef Smolle (ÖVP) und Brigitte Povysil (FPÖ) einige Klarstellungen im Universitätsgesetzes (UG) auf den Weg bringen ( 296/A). Sie betreffen das Recht von Nichtklinischen Organisationseinheiten von Medizinischen Universitäten bzw. Medizinischen Fakultäten, im Rahmen von Forschung und Lehre für PatientInnen mittelbar Untersuchungen und Befundungen durchzuführen. Weiters wird eine Regelung aufgrund der Tatsache geschaffen, dass die allgemeinmedizinische Ausbildung beim Studium der Human- bzw. Zahnmedizin immer öfter im niedergelassenen Bereich - sogenannten "Lehrordinationen" - stattfinden. Dadurch würde den StundentInnen auch dieses Berufsbild näher gebracht, sagte Smolle im Wissenschaftsausschuss. Der Antrag sieht zudem vor, dass Zahnmedizinisch-Klinische Praktika künftig nicht mehr in Form einer Anstellung, sondern als Teil des Studiums absolviert werden sollen. Die Einrichtungen könnten allerdings Entschädigungen ausbezahlen, unterstich der ÖVP-Mandatar.

Für Oppositionskritik sorgte vor allem, dass die Universitäten für Pensionsbeiträge ihres beamteten Personals Mittel aus dem Globalbudget verwenden müssen und dass durch die Form eines Initiativantrags ein Begutachtungsverfahren umgangen worden sei. Es gebe keine Eile für einen Schnellschuss dieser Art, unterstrich Sonja Hammerschmid (SPÖ). Dadurch wären Begriffe legistisch unsauber ausformuliert und die Ärztekammer in den Gesetzesprozess nicht eingebunden worden. Der Argumentation der AntragstellerInnen, es herrsche Rechtsunsicherheit in dem Bereich, konnte sie ebenso wenig etwas abgewinnen wie ihre Fraktionskollegin Andrea Kuntzl. Auch Claudia Gamon betonte, dass derzeit Rechtssicherheit herrsche. Kuntzl unterstrich, dass insbesondere bei der Frage von finanziellen Mitteln die Betroffenen, also die Universitäten, miteinbezogen werden sollten. Alfred Noll (PILZ) sah die Regelung kritisch, da das Budget bereits beschlossen ist, doch die Zahlungen für BeamtInnen sich darin nicht finden. Er ortete den Versuch, den Universitäten über eine Hintertür wieder Mittel wegzunehmen. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann unterstrich, dass die dafür notwendigen Aufwendungen eingeplant seien. Der Initiativantrag wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen.

SPÖ fordert Studiengebührenbefreiung für Berufstätige

Mit in Verhandlung standen auch Anträge der SPÖ und der Liste Pilz zum Universitätsgesetz. SPÖ-Bildungssprecherin Andrea Kuntzl erneuert ihre Forderung nach einer Reparatur der gesetzlichen Regelung für die Erlassung des Studienbeitrags für berufstätige Studierende ( 194/A). Mit der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes wäre die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geforderte Reparatur des Universitätsgesetzes möglich. Man müsse das Zeitfenster jetzt noch nutzen, damit berufstätige Studierende nicht schon im Herbst mit Gebühren konfrontiert sind, appellierte sie heute im Ausschuss.

Der Argumentation von Maria Niss (ÖVP), durch den Antrag würde ein Stückwerk entstehen, konnte Philip Kucher (SPÖ) wenig abgewinnen. Bei der Initiative gehe es lediglich darum, den Status Quo beizubehalten. Zudem dürfe nicht eine Gruppe bestraft werden, die arbeiten muss, um studieren zu können. Claudia Gamon (NEOS) befürwortet zwar den Antrag, tritt allerdings für eine ganzheitliche Lösung mit einem fairen System von Studiengebühren ein.

An einer Gesamtlösung werde auf Basis des Regierungsprogrammes gearbeitet, unterstich Maria Niss (ÖVP). Konkret seien zwar moderate Gebühren vorgesehen, aber zugleich auch eine steuerliche Absetzbarkeit sowie eine Erhöhung von Förderungen.

Den Beschluss der Österreichischen Universitätenkonferenz (UNICO), wonach berufstätige Studierende um Förderungen ansuchen können, wenn sie den baldigen Abschluss nachweisen können, hält Wissenschaftsminister Heinz Faßmann für einen guten Lösungsansatz.

Liste Pilz: Universitätsräte sollen durch Hochschulen selbst besetzt werden

Sorge um das Image der Universitäten und letztlich Österreichs hat die Liste Pilz. Sie will im Universitätsgesetz eine Möglichkeit für den Senat verankern, die Bestellung von Mitgliedern des Universitätsrats aus triftigen Gründen mit Zweidrittelmehrheit ablehnen zu können ( 109/A). Die Gefahr eines Imageschadens sieht Antragsteller Alfred Noll (PILZ) insbesondere bei der Bestellung von Personen gegeben, die durch einschlägig rechtsextreme Haltungen aufgefallen sind. Im Ausschuss verwehrte er sich allerdings gegen die Kritik von Martin Graf (FPÖ), dass es ihm dabei lediglich um die politische Besetzung aktueller Anlassfälle gehe. Vielmehr sollten die Universitäten ihr Auftreten mit mehr Eigenverantwortung und Eigenständigkeit gestalten zu können, sagte Noll. Dem konnte Sonja Hammerschmid (SPÖ) viel abgewinnen, betonte aber, dass auch das Rektorat mitbestimmen können soll.

Claudia Gamon schloss sich seitens der NEOS dem Antrag nicht an. Allerdings dürften bei der Besetzung des Universitätsrats auch politischen Beziehungen keine Rolle spielen. Um die Besetzung transparent zu gestalten, schlug sie vor, die Posten der UniversitätsrätInnen auszuschreiben. Eine Anlassgesetzgebung ortete Rudolf Taschner (ÖVP) in dem Antrag der Liste Pilz. Er hält es für sinnvoll, wenn der Bund als Geldgeber den Universitätsrat zur Hälfte mitbesetze. Dem schloss sich auch Graf an, der der Argumentation Nolls wenig abgewinnen konnte, wonach durch eine Besetzung durch die Universitäten auch das internationale Ranking steigen würde. Der Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ und Liste Pilz in der Minderheit.

NEOS-Initiative zur rascheren Zulassung von FH-Studiengängen führt zu einstimmiger Abänderung

Auf hohe bürokratische Hürden für die Zulassung neuer Studiengänge an Fachhochschulen weisen die NEOS hin und fordern eine Änderung der Rahmenbedingungen ( 278/A(E)). Aufgrund von Überschneidungen der Prüfbereiche bei Audits und Akkreditierungen könne es damit bis zu zwei Jahre dauern, bis ein Studiengang tatsächlich angeboten werden kann, kritisiert NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon.

Der ursprüngliche Antrag nach einem flexibleren Ausbau der Fachhochschulen wurde im Wissenschaftsausschuss durch einen gemeinsamen Abänderungsantrag von ÖVP, FPÖ, NEOS und Liste Pilz geändert. Konkret fordern die AntragstellerInnen von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, die Rahmenbedingungen für die Anpassung bzw. den Ausbau des FH-Studienangebots zu optimieren. Dies soll erreicht werden, indem die Akkreditierungsverfahren von FH-Studiengängen sowie das Auditverfahren zur Zertifizierung des hochschulischen Qualitätsmanagements an Fachhochschulen evaluiert und reformiert werden.

Der Abänderungsantrag wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Gamon unterstrich, dass es für die FHs mehr Flexibilität brauche, um mit ihren Angeboten schneller auf Entwicklungen reagieren zu können. Zwiespältig stand dem Antrag Andrea Kuntzl (SPÖ) gegenüber. Es müsse zwar schneller reagiert werden können, allerdings müssten Finanzierungszusagen zeitgerecht gemacht werden und die Qualitätssicherung von Studiengängen erhalten bleiben. Der Qualitätssicherung diene auch der Abänderungsantrag, unterstrich Alois Rosenberger (ÖVP). Deshalb beinhalte die Änderung zusätzlich Evaluierungen.

NEOS gegen ÖH-Pflichtmitgliedschaft

Für nicht mehr vertretbar hält Claudia Gamon (NEOS) die ÖH-Mitgliedschaft angesichts der extrem niedrigen Wahlbeteiligung an Hochschulen und Fachhochschulen. Die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen HochschülerInnenschaften sollte über eine Opt-Out-Möglichkeit auf eine freiwillige Basis gestellt werden, lautet ihr Ansatz ( 288/A(E)). Es gehe ihr nicht um die Schwächung der Studierendenvertretung, vielmehr könne die ÖH dadurch auch mehr Schlagkraft gewinnen, unterstrich Gamon in der Ausschussdebatte. Zudem handle es sich dabei um die grundsätzliche Frage, ob Mitglieder nicht besser freiwillig ihrer Vertretung beitreten sollten. Dies würde auch eine bestehende Distanz zwischen ÖH und Studierenden abbauen.

Eine möglicherweise bestehende Distanz könne keine Bewertungsrolle spielen, konnte Philip Kucher (SPÖ) der Initiative wenig abgewinnen. Es sei wenig sinnvoll, wenn Abgeordnete über die Studierendenvertretung bestimmen würden. Hierzu gebe es schließlich demokratische Wahlen. Nico Marchetti (ÖVP) gab zu bedenken, dass die StundentInnen über den ÖH-Beitrag auch unfall- und haftpflichtversichert seien. Er betonte aber auch, dass man sich die Mittelverwendung der ÖH genauer anschauen müsse. Zudem stehe im Regierungsprogramm, dass der Auftrag der ÖH hinterfragt werde und stellte daher den Vertagungsantrag.

Tierversuche sollen laut Liste Pilz eingeschränkt werden

Eine Strategie zur gezielten Verringerung von Tierversuchen und Förderung der tierversuchsfreie Forschung fordert die Liste Pilz von der Bundesregierung ein ( 255/A(E)). Abgeordneter Alfred Noll (PILZ) geht von einer hohen Dunkelziffer an Tierversuchen in Österreich aus, da aus verschiedenen Gründen viele der durchgeführten Tests gar nicht statistisch erfasst würden. Daher gelte es, die tatsächliche Gesamtzahl aller Tierversuche und Eingriffe an Tieren zu erheben und die vorhandenen Daten besser aufzubereiten. Ziel müsse es sein, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren, sagte Noll im Wissenschaftsausschuss. Sie habe das gleiche Ziel, betonte Sonja Hammerschmid (SPÖ). Allerdings gebe es bereits sehr gute Kontrollen und genaue Prüfungen. Das bestehende Gesetz sei sehr treffsicher in diesen Fragen. Das geltende Tierschutzgesetz erlaube ohnehin Tierversuche nur in Ausnahmefällen, unterstrich Manfred Hofinger (ÖVP). Dem Ziel Nolls schloss sich auch Martin Graf (FPÖ) an, betonte aber, dass der Antrag noch nicht ausgereift sei. Er lud ein, in dieser Thematik einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu erarbeiten und beantragte daher die Vertagung der Initiative der Liste Pilz. (Schluss Wissenschaftsausschuss) see

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