WKÖ Gastro-Zulieferer: Betriebe müssen endlich versprochene Lockdown-Hilfen beantragen können

Agrarhandelsobmann Wohlmuth: Indirekt betroffene Zulieferbetriebe warten seit Monaten auf den versprochenen Umsatzersatz – Liquiditätsreserven der Unternehmen am Ende

Wien (OTS) Nicht nur die Gastronomie und Hotellerie selbst sind vom Lockdown seit Anfang November 2020 schwer betroffen. Auch tausende Zulieferbetriebe – von Lebensmittelgroßhändlern über Obst- und Gemüsehändlern bis hin zu Weinhändlern und Blumenhändlern – kämpfen seit Monaten mit teils massiven Umsatzeinbußen. Doch bis heute stehen sie ohne Umsatzbeihilfen da.

Akute Liquiditätsengpässe – Hilfen überfällig

„Die Gastronomie befindet sich mittlerweile im vierten Lockdown-Monat. Zwar begrüßen wir es, dass die Gastronomie selbst für November und Dezember großzügigen Umsatzersatz erhalten hat. Was wir jedoch nicht akzeptieren ist, dass die Zulieferbetriebe, die ebenfalls schwer unter den Schließungen leiden, nach mehr als drei Monaten Lockdown immer noch auf die versprochenen Hilfen warten. Es ist höchste Zeit für die Regierung, ihr Versprechen jetzt einzulösen und die dringend benötigten Liquiditätsspritzen freizugeben. Der Branche droht eine Pleitewelle“, zeigt sich Gerhard Wohlmuth, Obmann des Agrarhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), besorgt.

Rechtssicherheit Gebot der Stunde

„Die Gastro-Zulieferbetriebe brauchen jetzt endlich Rechtssicherheit und eine klare wirtschaftliche Perspektive“, unterstreicht auch Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels der WKÖ. „Die Unternehmen warten verzweifelt darauf, endlich einen Antrag auf Beihilfen für November und Dezember stellen zu können. Ohne die überfällige Umsatzersatz-Richtlinie ist dies nicht möglich. Da der Antrag auf Umsatzersatz zeitlich vor einem Antrag auf Fixkostenzuschuss II gestellt werden muss, blockiert das Fehlen der Richtlinie zum Umsatzersatz darüber hinaus die Beantragung des Fixkostenzuschusses II. Unter dem Strich stehen die Betriebe nach drei Lockdown-Monaten weiterhin ohne Beihilfen da“, so Prauchner besorgt. „Dieser Zustand ist unhaltbar. Die Regierung muss jetzt rechtliche Klarheit und Planungssicherheit schaffen.“

Ausfallsbonus rückwirkend geltend machen

„Keinesfalls auf der Strecke bleiben dürfen zudem jene Zulieferbetriebe, die – wie unzählige Obst- und Gemüsehändler oder Weinhändler – über Zwischenhändler an die Gastronomie liefern und daher voraussichtlich keinen Umsatzersatz nach der neuen Richtlinie erhalten werden. Für sie stellt der Fixkostenzuschuss II – ergänzt um den Ausfallsbonus ab 40 Prozent Umsatzrückgang – eine überlebenswichtige Rettungsleine dar. Diese Betriebe benötigen jetzt eine klare Zusage der Regierung, dass der Ausfallsbonus auch rückwirkend geltend gemacht werden kann“, unterstreicht Christoph Tamandl, Geschäftsführer Lebensmittelhandel und Agrarhandel der WKÖ, abschließend. (PWK069/SR)

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