WKÖ-Generalsekretär Kopf: „Ja zu Verhandlungen, nein zu Kampfansagen und Drohungen“

„Erfüllen neue Arbeitszeitregelungen gemeinsam sinnvoll und zielführend mit Leben“ – Gewerkschaft nütze Modernisierung aktuell aber für Unterstellungen, Polemik und Schlechtmachen

Wien (OTS) „Flexiblere Rahmenbedingungen für das Arbeiten in Österreich sind ein längst fälliger Schritt hin zu einem modernen Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort, der Unternehmen und Mitarbeitern etwas bringt, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des Inkraftretens der Novelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) am heutigen 1. September.

   „Es ist legitim, dass die Gewerkschaften Forderungen stellen. Kontraproduktiv ist aber, Panik zu verbreiten, die Wirtschaft schlechtzureden und den Unternehmen bereits vor Beginn von Verhandlungen mit Arbeitskampf zu drohen“, reagiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich auf derartige Aussagen.

   Die Möglichkeit flexibler arbeiten zu können entspricht ja auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Gestaltungsspielraum auf betrieblicher Ebene. Zugleich helfen flexiblere Arbeitszeiten dabei, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der heimischen Betriebe zu erhalten und zu verbessern.

   Faktum ist: Durch die neuen Regelungen wird die Rechtsstellung der Beschäftigten durch das Ablehnungsrecht und das Wahlrecht bezüglich der Vergütung von Überstunden gestärkt. Dadurch ergeben sich ein höherer Verdienst oder größere Freizeitblöcke, also z.B. mehr Viertage-Wochen, wie sie ja laut Gewerkschaft von Beschäftigten nachgefragt werden.

   An der Bezahlung ändert die Arbeitszeitgesetznovelle nichts. In Österreich ist der Überstundenzuschlag von 50 Prozent gesetzlich garantiert. Kollektivverträge enthalten für bestimmte Zeiten oft höhere Zuschläge. Im Gegensatz etwa zu unserem Nachbarland Deutschland: Dort sieht das Gesetz keinen Zuschlag vor. Die Kollektivverträge – die im Übrigen lediglich die Hälfte der Arbeitnehmer erfassen – enthalten nur Zuschläge für Überstunden, üblicherweise aber bloß 25 Prozent.

   Zudem werden durch die neuen Möglichkeiten die Jobs der Arbeitnehmer abgesichert, weil die Unternehmen die nötige Flexibilität in Sachen Arbeitszeit erreichen und nicht durch den Auf- und Abbau von Personal bzw. von Leiharbeitskräften ausgeglichen werden müssen.

   Dazu kommt: Es gibt aus Sicht der Wirtschaft keine Rechnung die präsentiert werden müsste, „ganz im Gegenteil. Die Sozialpartner haben die flexible Arbeitszeit 2017 und Mindestlohn, deren Einführung von der SPÖ-geführten Regierung in Angriff genommen worden war, intensiv verhandelt. Und die fast erzielte Einigung zur Arbeitszeit scheiterte nicht an der Wirtschaftskammer. Dennoch setzt die Wirtschaft ihren Part, die 1.500 Euro Mindestlohn 14 mal pro Jahr wie vereinbart um!“, ruft Karlheinz Kopf in Erinnerung.

   Daher sind Drohungen für einen „Arbeitskampf“, das Schlechtreden der neuen Möglichkeiten sowie von Unternehmerinnen und Unternehern samt Unterstellungen, dass es sich bei ihnen um Ausbeuter handle, unangebracht, unterstreicht Karlheinz Kopf: „Dagegen verwehrt sich die Wirtschaft genauso wie die Wirtschaftskammer. Wir sagen ja zu Verhandlungen, aber nein zu Kampfansagen und Drohungen. Wie bereits bisher kommt bei der Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten der innerbetrieblichen Sozialpartnerschaft, dem Miteinander von Arbeitgebern und Mitarbeitern, eine entscheidende Bedeutung zu. Gemeinsam werden wir die neuen Regelungen in den Betrieben sinnvoll und zielführend mit Leben erfüllen“, hält WKÖ-Generalsekretär Kopf abschließend fest. (PWK579/JHR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Abteilingsleiter-Stv. Dr. Rolf Gleißner
T: 05 90 900 4288
E: rolf.gleissner@wko.at
I: http://wko.at/sp

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