WKÖ konnte Erleichterungen durchsetzen – 2020 tritt erste Etappe der Steuerreform sowie eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten in Kraft
Wien (OTS) – „Wir haben im vergangenen Jahr eine Reihe von Erleichterungen für unsere Betriebe erreicht. Das Jahr 2020 bringt den Unternehmen sowohl Entlastungen im Zuge der ersten Etappe der Steuerreform als auch eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zudem wird die Sozialversicherungsreform voll wirksam. „Die Zusammenlegung von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger führt zu Einsparungen im System, was mittelfristig Vorteile für die Betriebe und für alle Versicherten bedeutet.“
Die Steuererleichterungen im Detail
Zu den Steuererleichterungen zählen eine Reihe von Entlastungen, von denen vor allem KMU profitieren: So wird die Kleinunternehmerregelung von 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Damit müssen Unternehmen bis zu 35.000 Euro Jahresumsatz keine Umsatzsteuer zahlen und auch keine Umsatzsteuererklärungen ausfüllen. Außerdem gibt es für Kleinunternehmen eine Pauschalierung. Das heißt, jene Betriebe, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, können ab 2020 pauschal 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Für reine Dienstleistungsunternehmen gilt ein Satz von 20 Prozent.
Zusätzlich sind sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2020 bis zu 800 Euro sofort absetzbar. Bisher konnten Anschaffungen wie Handy, Schreibtischsessel & Co nur bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden.
„Die Maßnahmen für Kleinbetriebe bringen eine Entlastung um insgesamt rund 75 Millionen und die höhere Sofortabschreibung spart den Unternehmen etwa 270 Millionen Euro im Jahr“, rechnet Kopf vor.
Beiträge zur Krankenversicherung und zum Insolvenzentgeltfonds sinken
Darüber hinaus wird für alle Selbständigen und Bauern der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85% reduziert (auf einen Satz von 6,80%). Und der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds sinkt von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent.
Eine weitere Entlastung betrifft Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen: Hier wird die sogenannte Eigenstromsteuer gestrichen, womit sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage rascher rechnet.
Wichtige Schritte zur Stärkung des Standorts
„Mit diesen Neuerungen ab 2020 werden einige unserer Forderungen für die Betriebe verwirklicht, aber weitere Schritte müssen folgen. Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts Österreich ist es notwendig, dass der Reformkurs fortgesetzt wird“, sagt Kopf. (PWK614/DFS)
Rückfragen & Kontakt:
DMC – Data & Media Center DMC
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at
Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe
[ad_2]
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.