WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: Arbeitnehmerschutz-Bestimmungen bündeln und vereinfachen

Reformgespräch mit Wirtschaftsminister Mitterlehner und Sozialminister Stöger ist wichtiger Anstoß – Vorgaben für Betriebe modern und praxistauglich gestalten

Wien (OTS) - Arbeitnehmerschutz ist in Österreich überreglementiert. Es besteht eine Vielzahl von Parallel-Bestimmungen und Zuständigkeiten auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Länder, EU), die für die Betriebe immer unüberschaubarer wird. „Eine bürokratische Entlastung und Entrümpelung der Materie ist überfällig. Wir begrüßen daher, dass Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Sozialminister Alois Stöger Reformen im Arbeitnehmerschutz angehen und werden aktiv im Sinne der heimischen Wirtschaft mitwirken“, betont Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nach dem vom Wirtschaftsminister initiierten Reformgespräch mit Sozialminister Sozialpartnern und Unternehmensvertretern.

 

Hochhauser: „Die Wirtschaft bekennt sich zum Arbeitnehmerschutz und geht auch gut damit um. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass in den letzten Jahren die Arbeitsunfälle im Gegensatz zu den Freizeitunfällen deutlich rückläufig waren.“ Die Arbeitsunfälle sind in den in den letzten 15 Jahren um 27 Prozent gesunken – und das, obwohl die Erwerbstätigenquote über 3 Prozent gestiegen ist. Bei den Berufskrankheiten war 2016 ein Rückgang von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. „Überregulierung und teils widerstreitende Bestimmungen bereiten den Unternehmen aber Probleme. Hier sind praxistaugliche Lösungen dringend gefragt.“

 

Hochhauser fordert eine Harmonisierung bestehender Regelungen sowie die Streichung aller Regelungen, die für die Einhaltung des erstrebenswerten Schutzniveaus nicht erforderlich bzw. europarechtlich nicht vorgegeben sind.

 

Das Prinzip „beraten statt strafen“ müsse auch in den diversen Arbeitsschutz-Bestimmungen weitgehender greifen als dies bisher der Fall ist, überbordende bürokratische Verpflichtungen der Unternehmen – etwa bei Meldepflichten – müssten rasch beseitigt werden, so die WKÖ-Generalsekretärin. Auch Dokumentationsverpflichtungen müssen praxisnaher gestaltet sein. Zudem gehören Rechtsunsicherheiten – zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung – beseitigt. Widerstreitende Bestimmungen müssen im Vollzug gelöst werden.

 

„Um den Arbeitnehmerschutz modern, praxisgerecht und für die Betriebe möglichst leicht umsetzbar zu machen, muss an einem Bündel von gesetzlichen Vorgaben angesetzt werden. Nach dem heutigen Reformgespräch beim Wirtschaftsminister bin ich zuversichtlich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und schon bald konkrete Schritte der Entlastung für die Betriebe gesetzt werden“, unterstreicht Hochhauser abschließend. (PWK251/PM)

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Dr. Martin Gleitsmann
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Wirtschaftskammer Österreich
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