WKÖ: Gruppenklagen sind schon derzeit möglich

Sammelklage der österreichischen Prägung hat sich bewährt - allfällige neue Klageformen haben die wesentlichen Prozessgrundsätze zu berücksichtigen

Wien (OTS) - „Gruppenklagen sind schon derzeit in vielfältiger Weise möglich - etwa durch das bewährte System einer Sammelklage österreichischer Prägung oder durch die Beteiligung an einer Streitgenossenschaft. Die Forderung nach Einführung einer neuen Gruppenklage sind daher weder überzeugend noch zielführend“, stellt die Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rosemarie Schön, fest.

Wie die vielen Prozesse des VKI zeigen, sind mit der Sammelklage österreichischer Prägung relativ wenig Probleme verbunden. Ungeklärte Rechtsfragen wurden in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung vielfach geklärt.

„Eine Gruppenklage täuscht Vereinfachungen vor, die es gar nicht gibt. Tatsächlich ist eine Gruppenklage nämlich mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden“, so Schön. Vielfach sind zusätzliche gerichtliche Schritte notwendig, die solche Verfahren zeitintensiv und kostspielig machen. Die Praxis zeigt zudem, dass gemeinsame Tat- und Rechtsfragen nur einen Bruchteil der jeweils zu klärenden inhaltlichen Fragen eines Gruppenverfahrens darstellen.

Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft steht somit fest: Solange nicht geklärt ist, wie Missbrauch im Fall einer Gruppenklage (Druck auf das beklagte Unternehmen, Klärung geltend gemachter Ansprüche etc.) verhindert werden kann, sind die bereits jetzt vorhandenen juristischen Möglichkeiten im Sinne der Rechtssicherheit eindeutig zu bevorzugen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Knackpunkt bei der Bewältigung von Sammelklagen im Bereich der Gerichte liegt. Die österreichische Gerichtsbarkeit genießt international einen hervorragenden Ruf. Wenn überhaupt, sollten Reformansätze sich auf diesen Bereich konzentrieren - etwa durch den Ausbau der Möglichkeiten von Zwischenerledigungen.

Die Wirtschaft ist für eine sachliche Diskussion jederzeit zu haben und verschließt sich keineswegs sinnvollen Reformen. Sinnvoll bedeutet allerdings, dass ausgewogene Mittel und Wege gefunden werden. Entscheidend ist, dass es – ob individuell oder gebündelt – im Schadenersatzprozess um die Verfolgung subjektiver Rechte geht. Daher darf es im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Anspruch einzeln oder im Rahmen einer Gruppenklage verfolgt wird“, so WKÖ-Expertin Schön abschließend. (PWK700/SR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Rechtspolitik
Dr. Rosemarie Schön
T: 05 90 900 4293
E: rosemarie.schoen@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen