Klare Lösung am Tisch – Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen im Sinn des EuGH-Urteils
Wien (OTS) – Die nun vorliegende Neuregelung zum Karfreitag bewertet WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf als „vernünftigen Kompromiss und salomonische Lösung eines sehr komplexen Sachproblems“. Künftig haben ArbeitnehmerInnen Wahlfreiheit für einen persönlichen Feiertag aus religiösen Gründen mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. „Damit wird der vom EuGH geforderte Gleichheitsanspruch vollinhaltlich gewahrt“, so Kopf. Es liegt nun ein klarer Plan am Tisch, der auch die Wirtschaft nicht überfordert und Rechtssicherheit gewährleistet, wie es bei bislang diskutierten Modellen eher nicht der Fall gewesen wäre.
„Die Bundesregierung hat nun eine Lösung im Interesse aller Beteiligten gefunden, die in der Praxis niemanden schlechter stellt. Der vorliegende Kompromiss kann zwar zu Problemen im Betriebsablauf und zu Mehrkosten in Unternehmen führen, im Sinn einer Gesamtlösung für alle tragen wir diesen Vorschlag der Bundesregierung zur sauberen Regelung der Karfreitag-Problematik aber mit. Damit gibt es für alle Beteiligten Gerechtigkeit und Gleichbehandlung“, betont der WKÖ-Generalsekretär. (PWK119/RH)
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