WKÖ-Kronberger: Nach EuGH-Klarstellung zu EU-Handelsabkommen muss sich Europa wieder auf seine Stärken im Export konzentrieren

Nach dem EuGH-Urteil zum Freihandelsabkommen mit Singapur müssen jetzt rasche Fortschritte bei den Verhandlungen und bei der Umsetzung von Handelsabkommen folgen

Wien (OTS) - Der heutige Entscheid des Europäischen Gerichtshofs zur Kompetenzverteilung beim EU-Singapur Freihandelsabkommen kommt aus Sicht der WKÖ nicht überraschend: „Enthält ein Handelsabkommen Themen, die die Mitgliedstaaten-Kompetenz berührt, so sind diese laut Lissabon-Vertrag auch in dessen Abschluss einzubinden“, erklärt Ralf Kronberger, Leiter der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der WKÖ. Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann laut heutigem EuGH-Urteil nicht von der Europäischen Union allein abgeschlossen werden, sondern erfordert die Mitwirkung der Mitgliedstaaten. „Die Entscheidung, ob ein gemischtes Abkommen oder ein Abkommen im alleinigen Entscheidungsbereich der EU vorliegt, muss jedenfalls nach rechtlichen und nicht nach politischen Gesichtspunkten getroffen werden“, betont Kronberger.

 Die WKÖ geht davon aus, dass die laufenden und zukünftigen Beziehungen zu wichtigen Handelspartnern vom heutigen EuGH-Entscheid nicht berührt bzw. gebremst und bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen wie z.B. mit Singapur und Vietnam nun rasch beschlossen und angewendet werden. „Europa muss sich wieder auf seine Stärken im Export konzentrieren und günstige Rahmenbedingungen für Europas Exportwirtschaft schaffen“, so Ralf Kronberger.

 Österreich braucht heute den internationalen Handel mehr denn je. „Als wirtschaftlich hoch entwickelte kleine Volkswirtschaft sind wir von Importen für Produktion und Konsum abhängig. Und wir benötigen Exportmärkte, um unsere Waren und Dienstleistungen absetzen zu können.“ Österreich braucht daher Handelsabkommen, die einen möglichst ungehinderten Zugang zu Auslandmärkten garantieren und so Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in Europa und Österreich schaffen bzw. sichern. (PWK416/FA)

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Abteilung für Finanz- und Handelspolitik
Dr. Ralf Kronberger
Telefon: +43 5 90 900 4267
Ralf.Kronberger@wko.at

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