WKÖ-Leitl: „‘New Deal‘ der EU-Kommission verletzt Grundrechte von Unternehmen“

Kritik an Einseitigkeit und Unternehmerfeindlichkeit im Richtlinienentwurf über „Repräsentativklagen zum Schutz kollektiver Konsumenteninteressen“

Wien (OTS) Die Europäische Kommission veröffentlich heute, Mittwoch, ihren Richtlinienentwurf über „Repräsentativklagen zum Schutz kollektiver Konsumenteninteressen“. Demnach sollen vor allem Konsumentenschutzorganisationen berechtigt sein, so genannte „repräsentative Klagen“ – das sind etwa Feststellungs-, Unterlassungs-, Schadenersatz- und Gewinnabschöpfungsklagen – gegen Unternehmen einzubringen.

 „Dieser ‚New Deal for Consumer‘ mit den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen verletzt die Grundrechte von Unternehmen“, kritisiert WKÖ-Präsident Christoph Leitl, der auch Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern (Eurochambres) ist, den Richtlinienentwurf. 

 Die Wirtschaft sei nicht grundsätzlich gegen kollektive Rechtsverfolgung, denn diese unterstütze einen fairen Wettbewerb. Abgelehnt würden jedoch jene Elemente des Entwurfes, die die bislang relativ ausgewogene Balance in Zivilprozessen zu Lasten der Unternehmen wesentlich verändern würden.

 Für die Kritik der Wirtschaft gibt es mehrere gewichtige Gründe:

 Die Formulierungen des Entwurfs erwecken den Eindruck, dass die Kommission grundsätzlich davon ausgeht, dass die Unternehmer diejenigen sind, die gesetzes- und vertragsbrüchig sind. „Dagegen verwehre ich mich vehement“, so Präsident Leitl. „Denn wie die Praxis zeigt, verhält sich der weitaus überwiegende Teil der Unternehmen rechtskonform. Vorverurteilungen sind generell abzulehnen.“ 

 Die Richtlinie übersieht – wissentlich oder unabsichtlich – auch, dass ein Zivilprozess gerade dazu dient festzustellen, ob der geltend gemachte Anspruch zu recht besteht oder nicht.  

 Weiters enthält der Entwurf viele Punkte, die bei Umsetzung amerikanische Verhältnisse in der kollektiven Rechtsverfolgung, insbesondere bei Gruppen- oder Sammelklagen, bringen würden – und das entgegen bisheriger Beteuerungen und Vorgaben der EU-Kommission und sowie entgegen der Forderungen des Europäischen Parlaments, jedenfalls keine amerikanischen Verhältnisse in der kollektiven Rechtsverfolgung einführen zu wollen.

 Dadurch entsteht ein riesiges Missbrauchspotenzial, so etwa dadurch, dass Prozesse ohne jedwedes finanzielle Risiko geführt werden könnten. Eine Klageindustrie à la USA, die lediglich darauf aus ist, von Unternehmen Vergleiche zu erzwingen, ist aus Sicht europäischer Unternehmen nachdrücklich abzulehnen.

 Darüber hinaus könnten durch die Richtlinie Opt-out-Verfahren zulässig werden, was vor allem den grundrechtlich garantierten Rechten auf Gehör und Dispositionsfreiheit widerspricht. „Wir fordern stattdessen die Verankerung des Opt-in-Prinzips als Verfahrensgarantie. Nur so ist es den Unternehmen möglich, dem Klagebegehren inhaltlich wirksam entgegentreten zu können,“ so Leitl.

 Zudem sollen Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet werden, Beweismittel offen zu legen. Das widerspricht aus juristischer Sicht klar der europäischen Rechtstradition.

 „Derartige Einseitigkeiten müssen durch ein ausgewogenes prozessrechtliches System ersetzt werden. Die Wirtschaft steht für eine konstruktive Diskussion jedenfalls bereit“, hält WKÖ- und Eurochambres-Präsident Leitl abschließend fest. (PWK259/JHR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Rechtspolitik
Dr. Rosemarie Schön
Tel.: 05 90 900-4293
E-Mail: rp@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen