WKÖ: Pauschalreisegesetz heute beschlossen – Nachbesserungen nötig

Nocker-Schwarzenbacher: im Begutachtungsverfahren konnten noch einige wichtige Erfolge für die gesamte Tourismusbranche durchsetzt werden.

Wien (OTS) -

Heute, Donnerstag, wurde im Parlament das Pauschalreisegesetz verabschiedet, welches die zivilrechtlichen Vorgaben der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie umsetzt und große Neuerungen für die Branche mit sich bringt. Erfreulich sei, dass im Pauschalreisegesetz im Großen und Ganzen keine strengeren Regeln beschlossen wurde als notwendig, sind sich Petra Nocker-Schwarzenbacher (Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich WKÖ), Siegfried Egger (Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ) und Felix König (Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKÖ) einig.

 

Nocker-Schwarzenbacher: „Im Begutachtungsverfahren konnten wir auch noch einige wichtige Erfolge für die gesamte Tourismusbranche durchsetzen.“ Etwa, dass von Tourismusbetrieben bis zu 25 Prozent an sonstigen touristischen Leistungen erbracht werden können, ohne unter das Pauschalreisegesetz zu fallen. Weiters sind Vor-Ort-Buchungen von den Bestimmungen ausgenommen, das Gesetz ist auch für nichtgewerbliche Veranstalter anwendbar, organisierte Geschäftsreisen sind ausgenommen und Veranstalter haften für entgangene Urlaubsfreuden nur bei erheblichen Mängeln. Offen und einer weiteren Klarstellung bedürfen aber noch Themen wie die „Insolvenzabsicherung“ für Reisebüros und Hotellerie sowie die gewerberechtliche Vereinfachung für Hotels, die Pauschalreisen anbieten. Hotellerie-Fachverbandsobmann Egger: „Wir fordern diesbezüglich eine möglichst rasche Umsetzung der Rahmenbedingungen bei der Insolvenzabsicherung und beim Gewerberecht, damit die Betriebe auch rechtzeitig ihre Hausaufgaben erfüllen können.“

 

„Völlig unverständlich ist allerdings, dass die vorgeschlagene Klarstellung zu den ‚verbundenen Reiseleistungen‘ ausgerechnet von der SPÖ auf Druck des AK Konsumentenschutzes blockiert wurde“, ärgert sich Felix König. Dieser Vorschlag hätte vor allem für die Konsumenten Erleichterungen gebracht. Die Klarstellung bezieht sich darauf, dass für jede vermittelte Einzelleistung (z.B. Flug, Hotel, Mietwagen etc.) nicht jedes Mal auch eine getrennte Zahlung durch den Kunden erforderlich ist. „Dies wäre eine völlig sinnlose bürokratische Mehrbelastung sowohl für das Reisebüro als auch für den Kunden und überdies mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden“, so König. „In Deutschland hat die Regierung das Erfordernis erkannt und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht. Ich finde es traurig, dass in Österreich ein sinnvoller Gesetzesvorschlag nicht umgesetzt werden kann“, zeigt sich König enttäuscht.

 

Abschließend appelliert Bundesspartenobfrau Nocker-Schwarzenbacher an die Politik: „Wir arbeiten jeden Tag daran, für unsere Betriebe gute Ergebnisse zu erzielen. Wir haben diesbezüglich auch ein sehr gutes Gesprächsklima mit Justiz- und Wirtschaftsministerium und hoffen auf praktikable Lösungen für unsere Betriebe, denn schlussendlich werden wir alle an unseren Erfolgen gemessen.“ (PWK278/BS)

 

 

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Manfred Katzenschlager
Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: +43 5 90 900 3567
Fax: +43 5 90 900 4594
Email: bstf@wko.at

Mag. Matthias Koch
Fachverband Hotellerie
Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: +43 5 90 900 3567
Fax: +43 5 90 900 4594
Email: hotellerie@wko.at

Dr.iur Thomas Wolf
Fachverband Reisebüros
Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: +43 5 90 900 3560
Fax: +43 5 90 900 118015
persönl. Fax: +43 5 90 900 113560
reisebueros@wko.at

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