WKÖ-Seeber begrüßt Öffnungsperspektive im Mai und fordert die Verlängerung der Unterstützungen

Tourismusbetriebe dürfen auf der Durststrecke nicht im Stich gelassen werden

Wien (OTS) Angesichts des seit Anfang November andauernden Lockdowns im Tourismus fordert Bundesspartenobmann Robert Seeber vor dem Hintergrund der immer dramatischer werdenden wirtschaftlichen Situation weiterhin Soldarität zur Erhaltung der wertvollen touristischen Infrastruktur. Der oberste Tourismussprecher tritt für die Verlängerung und Verbesserung der Unterstützungen ein und begrüßt die Ankündigung einer Öffnungsperspektive im Mai durch Bundeskanzler Kurz.

Dringend notwendig sei insbesondere ein auf Dauer des Lockdowns verbesserter Ausfallsbonus, die Prolongierung der Kurzarbeitsprämie, die Erhöhung der Deckelung des Fixkostenzuschusses von 1,8 auf 3 Mio. sowie die Verlängerung bzw. Erweiterung der reduzierten Mehrwertsteuer.

Um einen dauerhaften Restart zu ermöglichen, sei es wichtig, dass die bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Branche gehalten werden können. Die Initiative von Arbeitsminister Kocher und Tourismusministerin Köstinger zur Beachtung der Wiedereinstellungszusagen durch das AMS begrüßt Seeber daher ausdrücklich. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wirtschaftliche Grundlage zur Überbrückung bis zum Wiederöffnen zu sichern, sei auch die Beibehaltung der Höhe des Arbeitslosengeldes anstatt der knappen Notstandshilfe dringend notwendig.

Die Tourismusbranche braucht jetzt in der letzten Durstphase der Pandemie weiterhin Unterstützung, wenn wir nicht wollen, dass viele unschuldig in Not geratene Betriebe, die unsere touristische Landschaft bereichern, vom Markt verschwinden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze verlieren.

Je länger der Lockdown dauert, umso mehr feiern Privatparties „fröhliche Urstände“ und sind ein permanenter Herd der Ansteckung. Seeber unterstützt daher die Ankündigung von Bundeskanzler Kurz so rasch wie möglich die Tourismusbetriebe wieder zu öffnen und fordert die rasche Festlegung eines fixen Datums. (PWK 162/ES)

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