WKÖ versteht unter „flexibel arbeiten“ immer nur „mehr arbeiten“

ÖGB-Achitz: Kopf vergisst zu erwähnen, dass jede fünfte Überstunde nicht entlohnt wird

Wien (OTS/ÖGB) Vor der Einführung des 12-Stunden-Tag-Gesetzes haben uns Unternehmensvertreter erklärt, dass die von Wirtschaft und Industrie bei der Regierung bestellte „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit zu keiner Arbeitszeitverlängerung führen würde, sondern zu einer flexiblen Umverteilung. Wenn nun aber laut einer Statistik tatsächlich nicht mehr Stunden gearbeitet wurden als ein Jahr zuvor, klagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf über „stagnierende Arbeitszeit“. Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Mit seinen entlarvenden Aussagen hat Kopf deutlich gemacht, dass es den Unternehmern immer nur um Arbeitszeitverlängerung gegangen ist und nicht um Flexibilisierung.“++++

Zwtl.: Überstunden reduzieren: 1 Euro pro Stunde für Arbeitsmarkt und Gesundheitssystem

Dass die Wirtschaftskammer auch auf die enorme Zahl an geleisteten Überstunden aufmerksam macht, ist löblich. „Das zeigt, dass die Menschen in Österreich sehr lang arbeiten“, meint Achitz, „allerdings machen überlange Arbeitszeiten krank. Um Überstunden zu reduzieren und die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen zu verteilen, sollten Arbeitgeber pro Überstunde einen Euro einzahlen müssen, zweckgebunden für Arbeitsmarktförderungen und für das Gesundheitssystem. Denn genau dort entstehen der Volkswirtschaft Kosten, wenn Menschen zu lang arbeiten.“

Zwtl.: Strafzuschlag, wenn Unternehmer Überstunden nicht bezahlen

Was Kopf bei der Erwähnung der hohen Überstundenzahl vergessen hat, ist die Tatsache, dass in Österreich etwa jede fünfte Überstunde nicht entlohnt wird, weder durch Geld noch durch Zeitausgleich. Achitz: „Zur Abschreckung sollen Unternehmen für jede nichtbezahlte Über- und Mehrarbeitsstunde einen Strafzuschlag von 100 Prozent bezahlen müssen.“

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