WKÖ warnt vor betrügerischen Mahnschreiben nicht existenter „Inkassounternehmen“

Kubicki: Konkrete Tipps zur Erkennung falscher Institute und Mahnschreiben – Branche unterliegt seit 2017 freiwilliger Selbstregulierung

Wien (OTS) - In aktuell kursierenden falschen Mahnschreiben nicht existenter Inkassoinstitute, die offenbar zahlreiche österreichische Konsumenten in den vergangenen Tagen erhalten haben, werden so nicht existente Forderungen in betrügerischer Absicht gegen Konsumenten geltend gemacht und diese zur Zahlung an ausländische Bankverbindungen aufgefordert. Die offensichtlich in hoher Auflage versandten, betrügerischen Mahnschreiben schädigen sowohl irrtümlich zahlende Konsumenten, als auch alle tatsächlichen Inkassounternehmen in Österreich. Dazu betont Rainer Kubicki, Branchensprecher der österreichischen Inkassoinstitute in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ):  

„Die WKÖ-Inkassoinstitute haben 2017 im Rahmen einer freiwilligen Selbstregulierung für alle in Österreich niedergelassenen Inkassoinstitute verpflichtende Standes- und Ausübungsregeln erlassen. Durch verpflichtende Inhalte, die in den Mahnschreiben angeführt werden müssen, können unseriöse oder betrügerische Inkassomahnungen identifiziert werden.“

 

Folgende Tipps gibt der oberste Interessensvertreter im Falle eines „verdächtigen“ Mahnschreibens:

1.

Sind der Gläubiger und die Forderung bekannt?

Die Inkassoinstitute sind verpflichtet, in ihren Mahnschreiben den Gläubiger und den

Forderungsgrund (Rechnung vom, Vertrag, etc.) zu nennen.

2.

Ist die Forderung nachvollziehbar?

Seriöse Inkassounternehmen schlüsseln in ihrer ersten Mahnung die einzelnen Forderungspositionen (Rechnungsbetrag, Verzugszinsen, Inkassokosten) auf

3.

Österreichische Inkassoinstitute sind ein reglementiertes Gewerbe

Prüfen Sie das Unternehmen im Mitgliederverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich

https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx

 

Zudem appelliert Kubicki: „Falls Forderungen, die zu Recht gemahnt wurden, im Moment nicht bezahlt werden können, sollte man keinesfalls auf Tauchstation gehen.

Kontaktieren Sie das Inkassoinstitut, dort wird man sich bemühen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.“ (PWK143/ES)

Rückfragen & Kontakt:

Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Ursula Pernica
Telefon: +43 5 90 900 5523
immobilienwirtschaft@wko.at
Internet: http://www.wkimmo.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

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