WKÖ zur neuen Lohnverrechnung: Wunsch nach Deckelung von Zuschlägen kam von den Kassen

Anmeldesünder werden weiterhin hart bestraft, die populistische Panikmache geht ins Leere!

Wien (OTS) „Der Wunsch nach Deckelung von Säumniszuschlägen für Unternehmen, die in Zukunft fehlerhafte Meldungen erstatten, kam nicht von uns, sondern von den Gebietskrankenkassen“, sagt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ab 2019 kommt es durch die Einführung der monatlichen statt der jährlichen Beitragsgrundlagenmeldung zu einer gänzlichen Umstellung der Lohnverrechnung mit einem erheblichen Zusatzaufwand für die Unternehmen. Es musste daher zu einer Deckelung der Säumniszuschläge kommen, da schon kleine Irrtümer zu unverhältnismäßig hohen Sanktionen führen können. 

Säumniszuschläge sind keine Verwaltungsstrafen!

Völlig unabhängig davon werden Anmeldeverstöße, also fehlende oder verspätete Anmeldungen, weiterhin zusätzlich durch strenge Verwaltungsstrafen von der Bezirksverwaltungsbehörde sanktioniert, die Strafdrohungen reichen bis zu 5.000 € pro Arbeitnehmer. Der Vorwurf, Schwarzunternehmer und Lohndumping zu fördern, ist daher nichts als eine populistische Panikmache. Es ist in Niemandes Interesse, einen Missbrauch des Sozialsystems zu fördern. „Schwarze Schafe oder Wiederholungstäter müssen weiter hart sanktioniert werden und das ist auch der Fall“, so Gleitsmann abschließend. (PWK283/DFS)

Rückfragen & Kontakt:

Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
T: +43 5 90 900 4286
E: Martin.Gleitsmann@wko.at
I: http://wko.at/sp

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