Wöginger/Strasser: Verlustersatz für die Landwirtschaft

ÖVP-Klubobmann und Bauernbundpräsident begrüßen Wirtschaftshilfen für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

Wien (OTS/ÖVP-PK) Die allgegenwärtige Corona-Krise wirft ihren Schatten mittlerweile auch auf die Entwicklung der Erzeugerpreise in der Landwirtschaft. Aktuell kämpfen etwa die Schweinebäuerinnen und -bauern mit niedrigen Preisen, insbesondere wegen des Lockdowns und des dadurch ausgelösten Absatzausfalls in der Gastronomie und Hotellerie. Auch der Weinsektor steht vor großen Absatzproblemen. Anders als bei anderen Branchen ist der Betriebsmittel-Einsatz in der Landwirtschaft aber weiterhin sehr hoch. Die Sonderrichtlinie des Finanzministeriums ist deshalb für stark betroffene Betriebe in der Landwirtschaft eine wesentliche Hilfsmaßnahme, zeigen sich heute, Freitag, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Landwirtschaftssprecher Bauernbundpräsident Georg Strasser erfreut. August Wöginger hat sich federführend mit dem Bauernbund für eine Lösung eingesetzt.

Betriebe und Betriebszweige in der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Wegfall ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Deshalb wird der Verlust für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten hat, kann bei der Agrarmarkt Austria (AMA) einen Antrag stellen. Ein Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für den Zuschuss. Für die Weinwirtschaft wird es ein eigenes Berechnungsmodell geben. Das Gesamtvolumen des Einkommensverlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Millionen Euro. Der Verlustersatz kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden.

„Mit diesem Modell können Einkommensverluste besonders stark betroffener Branchen, wie aktuell beispielsweise die Schweinebranche oder die Weinbauern, abgefedert werden. 60 Millionen Euro stehen für die am stärksten von der Corona-Krise betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe rasch und unbürokratisch zur Verfügung“, so Wöginger und Strasser abschließend.

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