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Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 birgt umfassende Verbesserungen
Wien (OTS/SPW-K) - „Die Patientinnen und Patienten sollen nicht mit der Möglichkeit der Rufbereitschaft verunsichert werden. Klar ist, dass Fachärztinnen und Fachärzte aller medizinischer Fächer nicht rund um die Uhr vor Ort im Krankenhaus gebraucht werden. Innerhalb einer zeitlichen Vorgabe müssen sie aber bei Bedarf im Krankenhaus sein. Dass diese Leistung abgegolten wird, ist selbstredend“, stellt SP-Landtagsabgeordneter Christian Deutsch klar.
„Es ist dies eine Regelung, die ähnlich wie in anderen Bundesländern zu tragen kommt. Auch im AKH wird sie beispielsweise so gelebt. Kein Grund also, sich über Entlohnungen einerseits oder Unterversorgung andererseits Sorgen zu machen.“
Die heute vom Wiener Landtag beschlossene Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 birgt darüber hinaus umfassende Verbesserungen für ÄrztInnen und PatientInnen: „Auf vielfachen Wunsch – insbesondere von behinderten Menschen – wird es künftig eine Zutrittserleichterung für Assistenz- und Therapiehunde in Bereichen der Einrichtungen geben. Auch die Frage der Plätze der AllgemeinmedizienerInnen in Ausbildung erfährt eine klarere Regelung. In Zukunft werden die Träger der Krankenanstalten verpflichtet, entsprechend ihrem Leistungsangebot sicherzustellen, dass ausreichend Plätze für Auszubildende zur Verfügung stehen. Nicht wie bisher nur ein auszubildender Arzt pro 15 Betten.“
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