younion-Jonak: Vorschlag zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ist eine Verhöhnung der Gesundheitsberufe

Ohnehin überhitztes System würde gänzlich dem Kollaps preisgegeben

Wien (OTS) „Dieser Formulierungsvorschlag ist eine Verhöhnung der Gesundheitsberufe. Hier zielt man einzig und alleine darauf ab, ein ohnehin überhitztes System gänzlich dem Kollaps preiszugeben“, erklärte heute, Dienstag, die Vorsitzende der Hauptgruppe II in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Susanne Jonak, zum vorliegenden Entwurf des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG).

Der zur Stellungnahme vorliegende Formulierungsvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter Ministerin Beate Hartinger-Klein sieht unter anderem eine Kürzung der Ruhezeit nach Rufbereitschaften von derzeit 11 Stunden auf 5 Stunden vor. Betroffene könnten so trotz mehrerer fordernder Einsätze während der Rufbereitschaft nach 5 Stunden Ruhe wieder den Dienst antreten. „Die Formulierungen wirken so, als gebe es maximal einen Einsatz während einer Rufbereitschaft. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Verfasser bewegen sich gedanklich fernab der Realität“, kritisierte Jonak.

Betroffen wären alle Gesundheitsberufe, für die Rufbereitschaften möglich wären – von Gesundheits- und Krankenpflege, MTDG, MAB bis hin zur Medizin. Diese müssten nun trotz steigender Anforderungen an das jeweilige Berufsbild und dem hohen Verantwortungsgrad (es geht um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen) erleben, wie sie wie Schachfiguren auf dem Schachbrett der Effizienzsteigerung und der Problemverschleierung verschoben werden. „Im Gesundheitswesen arbeiten keine Maschinen oder Roboter, bei denen man wahllos an den Produktionszeiten drehen kann und die den täglichen Begegnungen mit Krankheit und Tod emotionslos gegenüberstehen“, stellte Jonak klar.

Gesetzlich vorgeschriebene und der dringenden Erholung dienende Zeitguthaben sammeln sich an und können aufgrund der knappen Personalressourcen nur schwer bis gar nicht abgebaut werden. Dienstplanverlässlichkeit und damit in weiterer Folge Planbarkeit des Privatlebens mit der Familie ist nicht gewährleistet, Überstunden bzw. Mehrstunden sind an der Tagesordnung.  „Trotz der seit langem bekannten Probleme wie Fachkräftemangel, Leistungsanstieg, über 50 Pozent der PatientInnen mit kognitiven Beeinträchtigungen beschränkt man sich im Groben auf eine Anhebung der möglichen Rufbereitschaften bei einer Kürzung der Ruhezeiten – also einer weiteren Ausbeutung der Belegschaft“, sagte Jonak.

„Ähnliche Kürzungen der Ruhezeiten bei PilotInnen von Flugzeugen oder LKW LenkerInnen sind undenkbar – die Angst wäre zu groß. Bei der Gesundheitsversorgung soll es immer billiger bei gleicher Qualität gehen. Diese Rechnung geht nicht auf“, betonte Jonak. Doch als würde das nicht reichen, versuche der Gesetzgeber auch noch auf den freien Willen der MitarbeiterInnen zu verweisen, die sich ohne Angst vor einer Schlechterstellung für oder gegen die geplanten Maßnahmen entscheiden könnten. In einem hierarchischen System der Abhängigkeit und bei diesem Grad der zu tragenden Verantwortung für andere Menschen sei das schlichtweg illusorisch.

„Bei Umsetzung würde man aus Sicht der Hauptgruppe II wissentlich eine Risikosteigerung und Gefahrenpotenzierung gerade für die Schutzbefohlenen PatientInnen in Kauf nehmen. Dabei sehen wir mit Sicherheit nicht tatenlos zu. Ignoriert man unsere Stellungnahme sind wir mehr als bereit, für unsere Rechte und unsere Gesundheit zu kämpfen. Im Gegensatz zu den Verfassern dieses Vorschlages ist uns die Gesundheit aller Menschen wichtig“, schloss Jonak.

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