Zahnprophylaxe für unsere Kinder und Jugendlichen

Neue Leistung der Sozialversicherung in der Zahnmedizin

Wien (OTS)

Neue Leistungen der Sozialversicherung bei der Zahngesundheit

Ab 1. Juli 2018 erhalten Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. – 18. Lebensjahr Mundhygiene auf

Kosten der sozialen Krankenversicherung

Die Sozialversicherung ist bestrebt, künftig verstärkt das Augenmerk auf den Zahnerhalt zu lenken. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – soll sichergestellt werden, dass die eigenen Zähne so lange wie möglich erhalten bleiben. Diesem Ziel kommt die Sozialversicherung nun mit einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichischen Zahnärztekammer näher: Demnach erhalten Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli 2018 einmal im Jahr eine professionelle Mundhygiene auf Kosten der sozialen Krankenversicherung. Während der Phase einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Geräten kann die Leistung zweimal jährlich auf Kassenkosten erbracht werden. Da die Leistung bundesweit einheitlich geregelt ist, wird sichergestellt, dass diese Leistung von allen Krankenkassen – auch von den bundesweit tätigen Sonderversicherungsträgern – für Kinder und Jugendliche in gleicher Weise erbracht werden. Die bisher von einigen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe gewährten Zuschüsse zur Mundhygiene für Kinder und Jugendliche sind somit obsolet.

Aus Sicht der Zahnärzteschaft war der Ausbau der sozialen Kinderzahnmedizin bereits in der Vergangenheit vordringlich. Demnach ist die neue Leistung der sozialen Krankenversicherung neben den eigenen Einrichtungen bei rund 3.000 Vertragszahnärzten bzw. –ärztinnen einmal jährlich (bei Kindern und Jugendlichen, die sich laufend in einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung befinden sogar zweimal jährlich) mit der e-card erhältlich. Die Sozialversicherung rechnet mit einem Aufwand in Höhe von rund 30 Mio. Euro pro Jahr.

Mit den laufenden Zahnputzprogrammen der Krankenkassen, die gemeinsam mit den Ländern und mehreren Landeszahnärztekammern gestaltet und vor allem in Kindergärten und Volksschulen durchgeführt werden, wurde bis jetzt schon ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern erbracht.

Durch eine zusätzliche, darauf aufbauende professionelle Mundhygiene bei Vertragszahnärzten und – Ärztinnen durch eigens geschulte Prophylaxeassistentinnen und –assistenten wird noch wesentlich stärker zu einer Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und zu kariesfreien Zähnen im Besonderen beigetragen.

Kein Dentalamalgam bei Schwangeren und Kindern – EU-Verordnung wird umgesetzt

Die Verordnung 2017/852 der Europäischen Union sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2018 für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und stillenden Müttern in der Regel kein Dentalamalgam verwendet werden darf. Diesem Umstand hat die Sozialversicherung nun in den Verhandlungen mit der österreichischen Zahnärztekammer Rechnung getragen und im Konsens einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss erzielt. Demnach erhalten Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter ab dem 1. Juli 2018 einen Amalgamersatz. Als Füllungsmaterial der Wahl wurden vertraglich alle derzeit aktuellen, modernen Glasionomerzemente als Kassenleistung mit der Österreichischen Zahnärztekammer vereinbart. Amalgam kommt für diese Personengruppe daher nur noch dann zum Einsatz, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin dessen Verwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten/bei der jeweiligen Patientin weiterhin als zwingend notwendig erachtet.

Zitate

Univ.Prof. DDr. Andreas Moritz (Leiter der Universitätszahnklinik Wien)

„Parodontale Erkrankungen betreffen mehr als 2/3 aller Menschen über 65. Es handelt sich dabei nicht nur um ein lokales Problem im Mund: Es gibt mittlerweile gut abgesicherte Erkenntnisse, dass Erkrankungen des Zahnhalteapparats auch mit Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen in Verbindung stehen. Der Erhalt der Mundgesundheit kann daher auch helfen, andere Allgemeinerkrankungen zu verhindern oder diese positiv zu beeinflussen. Daher ist es so wichtig schon im Kindes – und Jugendalter zu beginnen die Wichtigkeit der Zahngesundheit zu vermitteln“.

Dr. Alexander Biach (Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger)

„Die Sozialversicherung setzt mit der Einführung der Mundhygiene als Kassenleistung für Kinder und Jugendliche einen weiteren Schritt zur Leistungsvereinheitlichung zwischen den einzelnen Krankenkassen.

Gemeinsam mit den laufenden Zahnputzprogrammen der Krankenkassen in Kindergärten und Volksschulen wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen erbracht“

Prim. Katrin Pertold (Leitende Zahnärztin der OÖ. Gebietskrankenkasse und Leiterin des Kinderdentalzentrums in Linz)

„Nur gesunde Zähne sind schöne Zähne. In den eigenen Zahngesundheitszentren in ganz Österreich kümmert sich engagiertes und kompetentes Fachpersonal um unsere Patientinnen und Patienten von 0 bis über 100. Die neuen Leistungen helfen uns und unseren Vertragszahnärzten/Vertragszahnärztinnen dabei, die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Wir hoffen, dass alle Kinder und Jugendlichen das Angebot der Mundhygiene in Anspruch nehmen – sie lernen dort, wie sie selbst die Zähne sauber und gesund erhalten können. Das ist der beste Grundstein, den wir alle gemeinsam für die junge Generation legen können“.

MR Dr. Thomas Horejs (Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer)

„Alle internationalen Studien weisen nach, dass Prophylaxe dabei hilft, spätere Erkrankungen zu vermeiden. Bei der Einführung der Mundhygiene für Kinder und Jugendliche steht neben der medizinischen Sinnhaftigkeit der Erziehungseffekt im Vordergrund, im Sinne von: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“

HR Dr. Jörg Krainhöfner (Kammeramtsdirektor der Österreichischen Zahnärztekammer)

„Das Ergebnis der Verhandlungen stellt einen Erfolg der österreichischen Selbstverwaltung sowohl für den

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger als auch für die Zahnärztekammer dar. Besonders wichtig ist, dass diese medizinisch sinnvolle Leistung in einem bundesweiten Gesamtvertrag vereinbart wurde und somit in ganz Österreich flächendeckend in Anspruch genommen werden kann.“

Rückfragen & Kontakt:

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
(++43-1) 71132-1120
presse@sozialversicherung.at
http://www.hauptverband.at

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