ZARA Rechtshilfefonds unterstützt Betroffene von Hass im Netz bei Klagen

Lena Jäger geht gegen Hassposter*innen vor und zeigt mit ZARA und Maria Windhager Handlungsoptionen auf

Wien (OTS) - Gegen Hass im Netz kann man sich wehren! Für Betroffene selbst kann das aber teuer und belastend sein – das hindert viele daran, vor Gericht zu gehen. Daher bietet der Verein ZARA mit dem Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz Unterstützung, wenn Betroffene klagen wollen. Lena Jäger (Frauenvolksbegehren) nimmt dieses Angebot nun in Anspruch und geht gegen Hassposter*innen vor: gemeinsam mit Medienanwältin Maria Windhager und dem Verein ZARA zeigt sie auf, was für Möglichkeiten es gibt, gegen verschiedene Formen von Hass im Netz vorzugehen, und was es noch braucht, um Hass im Netz effektiv zu bekämpfen.

„Natürlich habe ich damit gerechnet, für meine politischen Positionen offen kritisiert zu werden. Aber niemals habe ich mit einer Welle des Hasses gerechnet, weil ich eine Frau bin“, schildert Lena Jäger ihre Erfahrungen mit Hassposter*innen. Sie sah sich mit diversen Beleidigungen und einem Vergewaltigungswunsch konfrontiert und wendete sich an die ZARA Beratungsstelle #GegenHassimNetz. „Wir wollen auch weitere Betroffene ermutigen, sich an uns zu wenden und den Rechtshilfefonds in Anspruch zu nehmen. Niemand soll solchen Hass einfach aushalten müssen“, so Caroline Kerschbaumer (ZARA). Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz berät, unterstützt und entscheidet, ob der Fall über den Rechtshilfefonds übernommen wird und vermittelt dann an Anwält*innen. Das passiert, wenn Betroffene das selbst wünschen, und grundsätzlich die Möglichkeit einer Klage mit realistischen Erfolgschancen besteht. Geprüft wird, ob ein persönliches Merkmal angegriffen wird, wie etwa im vorliegenden Fall das Geschlecht.

Maria Windhager, die diesen Fall übernimmt, hat inzwischen bereits die Löschung einiger ehrenbeleidigender und kreditschädigender Kommentare bei den Betreiber*innen der jeweiligen Facebook-Seiten erreicht. Unter anderem sind derzeit zwei Verfahren gegen eine Hassposterin anhängig, die unter anderem Vergewaltigungsdrohungen äußerte. Ziel muss auch sein, dass Hasskommentare schnell gelöscht werden und die Täter*innen ihr Verhalten ändern. „Die Anforderungen an die Rechtsdurchsetzung sind dabei vor allem eine rasche, effiziente und kostengünstige Hilfe für Betroffene“, so Windhager. Kerschbaumer ergänzt Forderungen von ZARA: „Es braucht eine Aufstockung der Staatsanwält*innen, die spezifisch gegen Hass im Netz arbeiten und rechtliche Änderungen, um betroffenen Personen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, z.B. eine Änderung des Cybermobbing-Paragraphen, sodass auch bereits das einmalige online-Stellen eines Nacktfotos den Tatbestand erfüllt.“

Rückfragen & Kontakt:

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Tel.: +43 1 929 13 99 - 17
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