Zinggl: „Vorsicht bei Ausbau der Prüfkompetenz des Rechnungshofs“

Prüfkompetenz des Rechnungshofs darf keinesfalls eingeschränkt werden

Wien (OTS) - Der Rechnungshofsprecher der Liste Pilz, Wolfgang Zinggl, spricht sich für den Ausbau der Prüfkompetenz des Rechnungshofes aus, wie das auch Rechnungshof-Präsidentin Kraker empfiehlt. „Ich warne jedoch davor, dass dieses Vorhaben auch nach hinten losgehen könnte.“

 Konkret geht es um eine eigenartige Formulierung im Gesetz: Der Rechnungshof darf Unternehmen, an denen der Staat zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist, bisher prüfen. Zusätzlich darf er auch jene Einrichtungen prüfen, an denen der Staat zwar weniger als 50 Prozent besitzt, sie aber „tatsächlich beherrscht“. Kraker möchte laut heutiger Pressemeldung die Schwelle für die Prüfkompetenz auf 25 Prozent senken und den Passus der „tatsächlichen Beherrschung“ streichen.

Zinggl warnt jedoch: „Sollte es nur zu einer Streichung dieses Passus kommen, ohne gleichzeitiger Änderung der Anteilsschwelle auf 25 Prozent, würde genau das Gegenteil von dem erreicht werden was man will: Damit würde die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes eingeschränkt werden.“

 Zinggl weist weiters darauf hin, dass durch eine Erweiterung der Prüfkompetenz Streitigkeiten vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vermieden werden könnten. Der VfGH ist nämlich zuständig um Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rechnungshof und einer zu prüfenden Einrichtung zu schlichten. „Ein solches Verfahren ist derzeit beispielsweise hinsichtlich der Prüfkompetenz über die Flughafen Wien AG anhängig, wie sich aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ergibt. Auch in diesem Verfahren geht es um die Auslegung des Begriffs der ‚tatsächlichen Beherrschung‘.“

 

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Eva Kellermann
06648818 1042
eva.kellermann@listepilz.at

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