Zinsloses Darlehen bei Insolvenz: AK Steiermark verlängert ihre Corona-Soforthilfe

Graz (OTS) Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben Betriebe und Beschäftigte schwer getroffen. In den kommenden Monaten ist eine Zunahme der Insolvenzen zu befürchten, davon werden auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Damit AK-Mitglieder nicht monatelang bis zur ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts warten müssen, verlängert die AK Steiermark ihre im Frühjahr eingeführte Corona-Soforthilfe bis Ende 2021.

„Ziel der Corona-Soforthilfe ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der kammerzugehörigen Arbeitnehmer, einschließlich Lehrlingen“, betont AK-Präsident Josef Pesserl. Aus Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ist bekannt, dass es bis zur ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts im Durchschnitt zwei Monate dauert, weiß Bruno Sundl, Leiter der AK-Abteilung Insolvenz: „Diese Durchschnittswerte werden bei einer zu erwartenden Insolvenzwelle nicht zu halten sein.“ Die Zeit bis zur Erstzahlung soll durch die Soforthilfe überbrückt werden.

Bis zu 6.000 Euro

Das zinsenlose Darlehen kann bis zur Höhe von 70 Prozent des laufenden Entgeltes (ohne anteilige Sonderzahlungen und Überstunden), im Höchstfall jedoch 2.000 Euro netto je Monat, betragen. Das Darlehen kann für maximal drei Monate, gesamt also 6.000 Euro, beantragt werden. Für die Bestimmung der Darlehenshöhe ist die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung heranzuziehen. Das Darlehen wird in erster Linie durch Einbehalt des Insolvenz-Entgeltes am Treuhandkonto des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) Steiermark in der Höhe des Darlehens getilgt.

Voraussetzungen

Auf eine Vorfinanzierung des Insolvenz-Entgelts besteht kein Rechtsanspruch. Der Antragsteller muss Mitglied der AK Steiermark sein. Die Ansprüche können nachgewiesen werden durch Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Masseverwalteranerkenntnis, vom Masseverwalter bestätigtes Forderungsverzeichnis.

Die Vorfinanzierung ist für Insolvenzen bis 31. Dezember 2021 befristet. Der Antrag ist zu finden unter www.akstmk.at/insolvenz

Alle Presseinformationen unter www.akstmk.at/presse

Rückfragen & Kontakt:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Marketing & Kommunikation
Hans-Resel-Gasse 8–14
8020 Graz
05/7799

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