Zu wenig Abfertigung gezahlt: Unbelehrbare Arbeitgeberin verlor in allen drei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof

Linz (OTS) - Bis zum Obersten Gerichtshof musste die Arbeiterkammer Oberösterreich gehen, um einer zahnärztlichen Assistentin aus dem Bezirk Vöcklabruck zu ihrem Recht und dem ihr zustehenden Geld zu verhelfen. Dabei hatte die Frau 14 Jahre lang zur vollsten Zufriedenheit ihrer Arbeitgeberin gearbeitet und dass ihr das Geld zustand, war rechtlich sonnenklar. Selbst die Niederlagen in den ersten beiden Gerichtsinstanzen brachten die Zahnärztin nicht zum Einlenken. Am Ende erhielt die Frau mehr als 17.000 Euro zugesprochen.

 

„Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz für die AK-Mitglieder ist, dessen Grundlage die Pflichtmitgliedschaft und die AK-Umlage sind. Wäre die Frau auf sich allein gestellt gewesen, hätte sie wohl kaum das finanzielle Risiko eingehen können, das Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof durchzustehen“, sagt AK-Präsident Dr Johann Kalliauer.

 

Jahrelang hatte die Zahnarztassistentin für ihre Arbeitgeberin 40 Stunden pro Woche gearbeitet. Als sie Mutter wurde, vereinbarte sie mit ihrer Chefin eine Reduktion der Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden. Schließlich endete das Dienstverhältnis durch eine einvernehmliche Auflösung.

 

Entgegen der geltenden rechtlichen Bestimmungen für Abfertigungen bei reduzierter Arbeitszeit wegen Mutterschaft rechnete die Dienstgeberin die zustehende Abfertigung auf Basis einer 15-Stunden-Woche ab. Rechtlich zwingend bei einer Arbeitszeitreduzierung wegen Mutterschaft wäre aber eine Durchschnittsberechnung gewesen, die auch die vielen Jahre Vollzeitarbeit der Arbeitnehmerin berücksichtigt. Diese Berechnung durch die Experten/-innen der AK Vöcklabruck ergab eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35,65 Stunden. Auf Basis dieser 35,65 Stunden fordert die AK eine Neuberechnung der Abfertigung.

Da die Zahnärztin eine Nachzahlung verweigerte, musste die AK für die Arbeitnehmerin vor Gericht gehen. Selbst nach Niederlagen in der ersten und zweiten Instanz sah die Arbeitgeberin die Unhaltbarkeit ihrer Position nicht ein. Der Oberste Gerichtshof musste für Klarheit sorgen und bestätigte das Urteil der ersten beiden Instanzen. Die Arbeitnehmerin bekam eine Abfertigung von 17.269 Euro zugesprochen. Auch sämtliche Verfahrenskosten von fast 5000 Euro musste die Arbeitgeberin bezahlen.

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Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger
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