Zweites Patent von Heineken und Carlsberg wird eingeschränkt

Urteil ist ein Teilerfolg für den Verein ARCHE NOAH. Um weitere Patente auf herkömmliche Pflanzen zu verhindern, muss jedoch die Politik einschreiten.

Schiltern/Wien (OTS) Heute, den 8. Oktober, wurde ein zweites Patent der Konzerne Carlsberg und Heineken auf Braugerste und Bier eingeschränkt. Das Patent (EP 2373154) beruht auf einer Zufallsmutation in der Gerste. ARCHE NOAH und die europäische Koalition „No Patents on Seeds!“ haben 2017 Einsprüche gegen drei derartige Patente beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. „Durch diese Patente werden immer mehr Eigenschaften von Kulturpflanzen patentiert, die für die Landwirtschaft oder für unsere Ernährung jetzt und in der Zukunft wichtig sind“, warnt Katherine Dolan, Bereichsleiterin Politik beim Verein ARCHE NOAH.

ARCHE NOAH bringt regelmäßig Einsprüche gegen Patente auf Pflanzen beim EPA ein. „Die Einsprüche sind wichtig, um die einzelnen Patente zu bekämpfen. Allerdings kann nur die Politik die Lücken im Patentrecht schließen, die diese Patente ermöglichen“, sagt Dolan. ARCHE NOAH und „No Patents on Seeds!“ fordern vor allem, dass die Politik den Begriff eines im Wesentlichen biologischen Verfahrens in der Pflanzenzüchtung präziser definiert, damit das EPA keine weiteren Patente auf herkömmliche Pflanzen erteilen kann. „Klare Regelungen sind hier von politischer Seite erforderlich, da das EPA schließlich sein Geld mit der Erteilung von Patenten verdient.“

„Wir freuen uns sehr, dass auch Bundesminister Hofer die Patentierung von Pflanzen eindeutig ablehnt“, sagt Dolan. ARCHE NOAH sieht zudem einige Chancen für die Bundesregierung, die Arbeit auf europäischer Ebene voranzutreiben. „Erstens muss Österreich im Verwaltungsrat des EPA einen Richtungswechsel fordern. Zweitens sollte das österreichische Patentgesetz zu einem Vorbild in Europa werden, um aufzuzeigen wie diese gefährlichen Lücken im Patentrecht zu schließen sind“, so Dolan.

Österreich hat in der Vergangenheit klare Haltung in der Debatte rund um die Patentierung von Leben gezeigt. Die Ablehnung von Patenten auf Pflanzen geht auf das Gentechnik-Volksbegehren 1997 zurück. 2017 hat Österreich im Verwaltungsrat der Patentorganisation gegen den Änderungsvorschlag der Richtlinie des EPA gestimmt, da es damals schon klar war, dass die Formulierungen nicht ausreichend präzise waren, um die Erteilung von Patenten auf herkömmliche Pflanzen durch das EPA zu verhindern.

Rückfragen & Kontakt:

ARCHE NOAH, Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt

Katherine Dolan, Bereichsleiterin Politik
+43 676 557 4408, katherine.dolan@arche-noah.at

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Quelle

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