Anderl: „Eltern müssen jetzt entlastet werden. So viel Gerechtigkeit muss sein.“
Wien (OTS) – Ein Vater hat sich verzweifelt per Mail an die AK Beratung gewandt: „Ich fühle mich wie ein „ (sic!) Sandwich:
Arbeitgeber sagt, gib mir eine Bestätigung, dass dein Kind keine Betreuung bekommt. Betreuungsstätte von Kind sagt, gib mir die Bestätigung, dass es für dich unmöglich ist Homeoffice zu machen.“ AK Präsidentin Renate Anderl fordert: „Viele Eltern leisten seit über einem Monat einen übermenschlichen Kraftakt, um die gesamte Gesellschaft zu schützen und betreuen trotz Arbeit ihre Kinder selbst. die Eltern müssen JETZT entlastet werden! So viel Gerechtigkeit muss sein.“
Grundsätzlich stehen Schulen und Kindergärten ALLEN berufstätigen Eltern offen. Wenn Kindergärten und Schulen die Betreuung verweigern oder einfach geschlossen haben, bringen sie ArbeitnehmerInnen mit Kindern in eine arbeitsrechtliche Zwickmühle: Die Sonderbetreuungszeit ist vom Goodwill des Arbeitgebers abhängig und in vielen Fällen schon aufgebraucht. Einen Anspruch auf Dienstfreistellung haben die ArbeitnehmerInnen aber nicht, weil Schulen und Kindergärten ja grundsätzlich offen sind.
„Rechtlich gilt klar, dass die Schulen und Kindergärten im Endeffekt ALLEN berufstätigen Eltern offenstehen müssen. Eine Verweigerung der Betreuung oder die Bindung an bestimmte Berufsfelder der Eltern, wie sie anscheinend teilweise praktiziert wird, ist rechtlich nicht gedeckt“, so AK Präsidentin Renate Anderl.
Es wird dabei sinnvoll sein, z.B. die Gruppengröße im Kindergarten zu beschränken. Schulkinder können Hygienemaßnahmen und Abstand schon einhalten. Außerdem sollte die Verordnung über die vier Gründe, öffentlichen Raum zu betreten, hinsichtlich der „Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen“ im Hinblick auf die Kinderbetreuung praxisgerecht ausgelegt werden: Gerade um die Kindergruppen in Schule und Kindergarten klein halten zu können, sollte hier unter Betreuung auch die Betreuung von Kleinkindern im Verwandten- und Freundeskreis verstanden werden.
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