Amon: Experten bekräftigen Notwendigkeit und Praxistauglichkeit des neuen Fremdenrechtsänderungsgesetzes

Wien (OTS) - Heute bestätigt sich die Notwendigkeit und Praxistauglichkeit des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017, das auf der Tagesordnung der Innenausschuss-Sitzung steht. Das sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Werner Amon MBA anlässlich des Expertenhearings, das zu Beginn der Sitzung des Innenausschusses abgehalten wurde. „Ich bin froh, dass sich Außenminister Sebastian Kurz und Innenminister Sobotka bei den Gesetzesänderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz so gut einbringen konnten. Nun haben wir eine gute, der Praxis entsprechende Regelung vorliegen, die die Arbeit unserer Institutionen erleichtert und effizienter gestaltet, so Amon heute, Dienstag.

Bei dem Hearing waren Experten zu Wort gekommen, die von den Fraktionen nominiert waren und den Fragen der Abgeordneten Rede und Antwort standen. „Dabei wurde – vor allem nach den Ausführungen von Mag. Wolfgang Taucher vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und Dr. Gerhard Hesse vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes – klar, dass wir mit der Novelle auf Erfahrungen aus der Praxis reagieren und dabei verfassungskonform und unionsrechtskonform vorgehen“, betonte Amon weiter.

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
- Verwaltungsstrafen für ausreiseunwillige Fremde
- Ausweitung der Schubhaftdauer
- Einschränkungen bei der Grundversorgung
- Höchstgrenzen für Taschengeld für gemeinnützig tätige Flüchtlinge - Zwei neue Aufenthaltstitel nach der Saisonierrichtlinie: ICT und mobile ICT
- Visumpflicht für alle Saisoniers
- Erleichterungen für Studierende und Start-Ups bei der Rot-Weiß-Rot- Karte

„Wir müssen bei jenen, die in Österreich kein Asyl bekommen, konsequent sein. So schaffen wir Kapazitäten für jene, die in unserem Land bleiben können und Hilfe brauchen“, argumentiert Amon. „Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 ist dafür das richtige Maßnahmenpaket.“
(Schluss)

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Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
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