Belakowitsch/Hammer: Heimopferrentengesetz wird novelliert – Bezieherkreis wird ausgeweitet

Wien (OTS/ÖVP-PK) Grünes Licht für die nächsten parlamentarischen Schritte zum Fünf Parteien-Antrag bezüglich einer Novelle zum Heimopferrentengesetz gab es heute in der Sitzung des Sozialausschusses. „Damit wird ein wichtiger Schritt gesetzt, den Kreis der Personen, die seit 2017 Anspruch auf die Rente haben, auszuweiten“, zeigten sich FPÖ-Sozialsprecherin Dr. Dagmar Belakowitsch und ÖVP-Abg. Michael Hammer erfreut. „Ziel des Antrags ist es, Lücken im Heimopferrentengesetz zu schließen. Dazu hatten sich die Parteien schon vor einem Jahr bereit erklärt.“

Das Heimopferrentengesetz wurde im Mai des Vorjahres einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Opfer von Misshandlungen in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen sowie in Pflegefamilien bekommen damit seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente von rund 300 Euro. In Hinkunft sollen auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, rückwirkend vom Gesetz erfasst werden. „Mit dieser Verbesserung tragen wir Anregungen der Volksanwaltschaft Rechnung“, so die beiden Abgeordneten. Zudem sollen auch Malariatherapieopfer eine Rente erhalten. „Hier kam es offenbar zu massiven Behandlungsfehlern. Zwar ist auch hier keine Wiedergutmachung möglich, aber wir wollen ein Zeichen setzen.“

Ende Mai ist eine öffentliche Ausschussanhörung mit Betroffenen geplant, Ende Juni soll die Beschlussfassung im Ausschuss erfolgen. „Damit ist eine Beschlussfassung im Nationalrat noch vor dem Sommer möglich“, so Belakowitsch und Hammer abschließend. 

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