BezirksvorsteherInnen begrüßen neue Marktordnung: Viel Autonomie für die Bezirke und besseres Service für die Marktbesucher

Wien (OTS/SPW-K) Brunnenmarkt, Floridsdorfer Markt, Karmelitermarkt, Kutschkermarkt, Meidlinger Markt, Meiselmarkt, Naschmarkt, Rochusmarkt, Schwendermarkt, Victor-Adler-Markt, Volkertmarkt, Vorgartenmarkt und viele mehr: Wiens historisches Erbe an Märkten ist vielfältig und über die ganze Stadt gestreut. Marktstadträtin Ulli Sima hat sich mit der neuen Marktordnung zum Ziel gesetzt, dieses Erbe zu bewahren und die Wiener Märkte zu stärken, vor allem den Lebensmittelhandel auf den Märkten, der in den letzten Jahren stark unter Druck geraten ist.

Die neue Marktordnung wurde in enger Abstimmung mit den Markvertretern in der Wirtschaftskammer und  den Bezirken verhandelt. Den BezirksvorsteherInnen wird innerhalb des definierten Rahmens – viel Spielraum eingeräumt, um die besten Lösungen für die jeweiligen Märkte anzubieten.

Zwtl.: Fixe Mindestöffnungszeiten auf allen Märkten Wien=

Der größte Gewinn für KundInnen sind die fixen Mindestöffnungszeiten. Diese gelten von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie von Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Diese Öffnungszeiten können unter der Woche bis 21.00 Uhr erweitert werden. Bei der neuen Marktordnung wurde den Bezirken viel Spielraum eingebaut, fix sind die klar definierten Mindestöffnungszeiten.

Zwtl: Kein Eingriff in bestehende Verträge – Weitergabe auf 20 Jahre befristet=

Die StandlerInnen haben die Möglichkeit, eine direkte Weitergabe des Standes an ihre Kinder und Enkelkinder vorzunehmen. Bei der  Weitergabe eines Standes an einen neuen Standbesitzer wird die Befristung beim ersten Mal auf 20 Jahre ausgedehnt. Die Stadt ist damit dem massiven Wunsch vieler Standler nachgekommen.

Zwtl.: Viel Autonomie für die BezirksvorsteherInnen=

Die Bezirke haben innerhalb der fixierten maximalen Öffnungszeiten Gestaltungmöglichkeiten, wobei die Kernöffnungszeiten wienweit eingehalten werden. Zusätzlich können sie innerhalb der festgelegten Minimal- bzw. Maximalquoten den Markt an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner anpassen. Die Quoten sehen maximal 40 Prozent an Gastronomieflächen vor, maximal 40 Prozent Lebensmittelhändler mit Nebenrechten und mindestens 20 Prozent Waren- und Lebensmittelhändler. Das heißt beispielsweise, wenn in einem Bezirk der Bedarf nach 50 Prozent Waren- und Lebensmittelhandel gegeben ist, kann der Bezirk diese Quote für einen Markt vorgeben.

Zwtl.: BezirksvorsteherInnen begrüssen neue Regelungen=

„Gerade der zweite Bezirk hat viele Märkte, die für die Menschen ein Ort des Zusammenkommens und auch des Zusammehalts sind. Mit der neuen Marktordnung wird die Situation dieser Märkte verbessert. Die MarktstandlerInnen bekommen mehr Mitbestimmungsrechte und die KundInnen klare Öffnungszeiten. Leerstände auf den Märkten können beseitigt werden und die Märkte insgesamt attraktiviert werden“, begrüßt Uschi Lichtenegger, Bezirksvorsteherin der Leopoldstadt, die neue Marktordnung. „Der zweite Bezirk ist ein Marktbezirk. Damit das so bleibt, müssen wir die Menschen wieder auf den Markt holen. Das schaffen wir mit der Wiener Marktordnung: Einheitliche Öffnungszeiten, die von allen gelebt werden, machen die Märkte attraktiver“, meint die stellvertretende Bezirksvorsteherin aus der Leopoldstadt, Astrid Rompolt.

„Die neue Marktordnung ist ein Gewinn für Kunden und Standbetreiber. Wir haben eine moderne Regelung gefunden, die das Fortbestehen des Rochusmarktes für die nächsten hundert Jahre sicherstellt“, so Erich Hohenberger, Bezirksvorsteher in der Landstraße. Übrigens war der Rochusmarkt ursprünglich ein reiner Blumenmarkt, er hat sich im Laufe der Zeit zu einem Nahversorgungszentrum entwickelt.

„Der Naschmarkt wird liebevolle der Bauch Wiens genannt. Von den dargeboten Waren sind uns daher die Lebensmittel am Markt besonders wichtig. Das hat die Stadt erkannt und in der neuen Marktordnung den Lebensmittelhandel gestärkt. Die Gastronomie ist eine wichtige Ergänzung am Markt. Die bestehende Aufteilung mit maximal einem Drittel Gastronomie wird aber nicht erhöht“, hält Bezirksvorsteher Markus Rumelhart fest und betont, dass mit der neuen Marktordnung der Naschmarkt fit für die Zukunft gemacht wird. Der Naschmarkt, vormals Aschenmarkt, ist einer der beliebtesten Märkte, für TouristInnen und Einheimische.

„Im Herzen Favoritens liegt der Victor-Adler-Markt. Die Geschichte unseres Marktes ist so vielfältig wie das Angebot. Mit der neuen Marktordnung werden die Öffnungszeiten einheitlicher und besser mit der Arbeit vereinbar. Ich hoffe, dass der Markt dadurch noch mehr Kundinnen und Kunden anlocken kann“, sagt der Favoritner Bezirksvorsteher, Marcus Franz. Übrigens wurde am 16. Mai 1882 eine „kleine neue Marktordnung“ im Gemeinderat beschlossen. Demnach durften „die Viktualien- und die Blumenhändler auf den Märkten im 10. Bezirk ihre Waren bis zum Eintritt der Abenddämmerung verkaufen“.

„Der Meidlinger Markt ist ein beliebter Treffpunkt im Bezirk. Die neue Marktordnung räumt den Bezirken die Gestaltungsmöglichkeiten ein, ein ausgewogenes Verhältnis an Gastronomie- und Handelsangeboten zu schaffen – damit unser Markt auch in Zukunft attraktiv bleibt“, so die Meidlinger Bezirksvorsteherin, Gabriele Votava. Der Meidlinger Markt hat sich in der Zwischenkriegszeit etabliert.

„Inmitten Ottakrings liegt der längste Markt Europas, unser Brunnenmarkt mit 160 Marktständen. Die neue Marktordnung erlaubt es Standlern, ihr Geschäft an deren Kinder und Enkelkinder weiterzugeben. Damit bewahren wir die kultige Athmosphäre am Brunnenmarkt“, so der Ottakringer Bezirksvorsteher, Franz Prokop. Der Brunnen, von dem der Markt seinen Namen hat, existiert seit 1872 nicht mehr. Der Markt erfreut sich ungebrochener Beliebtheit.

„Die beiden Märkte in Döbling haben einen heimeligen Charakter. Gastronomie und Lebensmittelhandel bestehen nebeneinander. Die neue Marktordnung sorgt dafür, dass auch in Zukunft Ausgewogenheit besteht“, so Thomas Mader, stellvertretender Bezirksvorsteher in Döbling.

„Wir haben am Hannovermarkt 55 Stände. Es ist mir ein Herzensanliegen, das Fortbestehen des Marktes zu sichern. Durch die neue Marktordnung werden einheitliche und moderne Öffnungszeiten geschaffen und die Leute wissen, dass sie nach der Arbeit alles am Markt kaufen können, was sie brauchen“, so der Brigittenauer Bezirksvorsteher, Hannes Derfler. Der Bezirk hat bisher Sanierungsarbeiten im Umfang von 1 Mio. Euro geleistet. Ursprünglich vor der Brigittakirche gelegen, hieß der Markt „Brigittamarkt“, 1913 wurde er an seinen heutigen Platz verlegt und 1930 erhielt er seinen aktuellen Namen, „Hannovermarkt“.

„Von neuer Infrastruktur bis zu einem neuem Leitbild: Als Bezirk setzen wir viele Maßnahmen, um den Schlingermarkt für ein breiteres Publikum attraktiver zu gestalten. Wir wollen die Zukunft unseres traditionsreichen Marktes sichern und erwarten uns Aufwind durch die neuen Mindestöffnungszeiten. Garantierte Öffnungszeiten waren in einer bezirksweiten Umfrage auch eine zentrale Forderung der Floridsdorferinnen und Floridsdorfer, deren Interessen ich vertrete“, sagt der Floridsdorfer Bezirksvorsteher Georg Papai. Offiziell heißt er Floridsdorfer Markt, wegen des markanten Gemeindebaus, dem Schlingerhof, direkt davor, wird er gerne Schlingermarkt genannt.

Rückfragen & Kontakt:

SPÖ Wien Rathausklub
(01) 4000-81 922
www.rathausklub.spoe.at

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