„Bürgeranwalt“: Muss man 360 Euro wegen Besitzstörung zahlen, wenn man auf einem Privatparkplatz wendet?

Am 27. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 27. Februar 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Beim Finanzamt wurde ein Fehler gemacht. Warum zahlt trotzdem der Bürger drauf?

Familie W. aus der Obersteiermark wurde ein Einheitswertbescheid zu spät zugestellt. Frau W. sind dadurch zu hohe Steuer- und Sozialversicherungsabgaben vorgeschrieben worden. Obwohl das Finanzamt den Fehler eingestanden hat, bekommt Frau W. die zu viel bezahlten Versicherungsbeiträge nicht zurück. Volksanwalt Werner Amon fordert eine Wiedergutmachung.

Nachgefragt: Wurden bürokratische Hürden für die Förderung von Treppenliften beseitigt?

Ein 90-jähriger Pensionist mit einer Gehbehinderung benötigte einen Treppenlift. Gefördert wird der Einbau vom Land Niederösterreich aber nur, wenn der Förderwerber dafür eine „Ausleihung“ bei einer Bank vornimmt. Der 90-Jährige bekam wegen seines hohen Alters aber von seiner Hausbank keinen Kredit. Kein Kredit, keine Förderung, kein Treppenlift. Wurden die Förderrichtlinien nach einer Diskussion in der Sendung „Bürgeranwalt“ geändert?

Eingefahren. Muss man 360 Euro wegen Besitzstörung zahlen, wenn man auf einem Privatparkplatz wendet?

Eine Sackgasse in Wien, am Ende keine Umkehrmöglichkeit. Autofahrer/innen, die ihr Fahrzeug wenden, befahren dafür in aller Regel kurz ein offenes Privatgrundstück. Das wird allerdings videoüberwacht – und die Lenker/innen werden wegen Besitzstörung belangt. Eine Anwaltskanzlei fordert dann 360 Euro. Solche und ähnliche Beschwerden werden immer häufiger an die Redaktion herangetragen. Sind die Forderungen unverhältnismäßig hoch? Muss man bezahlen? Dazu im Studio: Der Chef der Rechtsabteilung des ÖAMTC, Mag. Martin Hoffer, und der Leiter der Zivilrechtssektion im Justizministerium, Dr. Georg Kathrein.

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