Bundesrat besiegelt Ethikunterricht für Oberstufen

Keine Einsprüche der Länderkammer zu ÖHT-Haftungsrahmen, Kostenersatz zu Schulveranstaltungen, Parlamentssanierung-Kostenpuffer

Wien (PK) Mit dem Ethikunterricht, einer Erhöhung des Haftungsrahmens für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank, einem Kostenersatz für abgesagte Schulveranstaltungen und einem Kostenpuffer für die Parlamentssanierung genehmigte der Bundesrat im letzten Teil seiner heutigen Sitzung noch unterschiedliche Gesetzesmaterien.

Drei von ÖVP und Grünen eingebrachte Fristsetzungsanträge zu Beschlüssen des Nationalrats – betreffend die Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden, zur Einführung eines „Frühstarterbonus“ als Ersatz für die abschlagsfreie „Hacklerpension“ und zu geänderten Beschlussmodalitäten für Kammern in Corona-Zeiten -, die heute nicht im Bundesratsplenum behandelt wurden, fanden jedoch keine Mehrheit und wurden abgelehnt.

In der Minderheit blieben auch in der Sitzung eingebrachte Entschließungsanträge der Opposition, etwa zum Chancenindex und für 1.000-Euro-Gutscheine.

Ethikunterricht für Oberstufen ab dem Schuljahr 2021/22

Für jene Schülerinnen und Schüler der Oberstufen mittlerer und höherer Schulen, die sich vom Religionsunterricht abmelden, soll es ab dem Schuljahr 2021/22 einen Ethikunterricht im Ausmaß von zwei Wochenstunden geben. Der Bundesrat befürwortete entsprechende Änderungen des Schulorganisationsgesetzes und Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes mehrheitlich.

Aus Sicht von Doris Hahn (SPÖ/N) wäre die Neuerung an sich begrüßenswert, nehme aber dem Fach den positiven Zugang der SchülerInnen, weil es fast wie eine „Strafe“ nur von jenen besucht werden muss, die sich vom Religionsunterricht abmelden. Außerdem gehe es ihr um einen umfassenden Ethikunterricht, der eine wichtige Ergänzung zur Persönlichkeitsbildung sein könnte, was sich aber in der Vorlage nicht ausführlich wiederfinde. Außerdem müsse der Ethikunterricht viel früher eingesetzt werden, nämlich schon in Sekundarstufe 1, war sich Hahn einig mit Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W), die darüber hinaus Ethikunterricht für alle SchülerInnen forderte. Ein von Hahn außerdem eingebrachter Entschließungsantrag für eine flächendeckende Umsetzung des Chancenindex blieb in der Minderheit.

Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) ortet in der Einführung des Ethikunterrichts eine verpasste Chance. Selbiger müsse wesentlich früher einsetzen und für alle gelten. Ebenso wie Christoph Steiner (FPÖ/T) bedauerte er, dass die Polytechnischen Schulen nicht umfasst seien, wobei sich Steiner erfreut zeigte, dass es gelungen sei, die Maßnahme nun grundsätzlich einmal umzusetzen.

Ethikunterricht sei durch einen langjährigen Schulversuch erprobt und habe sich bewährt, sagte Sebastian Kolland (ÖVP/T). Er stelle zwar kein Allheilmittel für gesellschaftliche Probleme dar, könne aber junge Menschen in einer sensiblen Zeit unterstützen, ihren Weg zu finden, war er sich einig mit Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Allerdings lehne er grundlegend ab, einen Religionsunterricht etwaig gänzlich auszuschließen, so Kolland. Auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) unterstrich, der nun endlich in den Regelbetrieb übernommene Schulversuch Ethikunterricht soll Orientierungshilfen geben, zur Auseinandersetzung anleiten und einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsgestaltung leisten. Buschberger räumte ein, das Modell habe Ausweitungspotenzial, es sei jetzt aber ein erster, wichtiger Schritt.

Bundesminister Heinz Faßmann zeigte sich erfreut, dass es nunmehr gelinge, den langjährigen Schulversuch mit Ethikunterricht in den Regelunterricht überführen zu können. Das stelle eine gut investierte Maßnahme etwa im Sinne der Freiheitswerte dar. Auch er strebe ein Verflechtungsmodell bzw. einen etwaig gemeinsamen Unterricht in zentralen Bereichen von Religion und Ethik an. Als nächste Schritte kann sich Faßmann auch die Ausweitung auf polytechnische Schulen, Sekundarstufe 1 und Primärstufe vorstellen. Dazu brauche es aber Ressourcen, gab er zu bedenken, dass das Studium für Lehrende jetzt erst aufgesetzt werde. Man sei nun auf einem guten Weg, bei dem das Ziel letztlich ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle sei.

ÖHT-Haftungsrahmen steigt auf 625 Mio. €

Einstimmig genehmigte die Länderkammer eine Novelle zum KMU-Förderungsgesetz auf Initiative der Koalitionsparteien. Wesentlichster Punkt ist die Erhöhung des Haftungsrahmens für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank von 375 Mio. € auf 625 Mio. €. Begründet wird der Schritt damit, dass der bestehende Haftungsrahmen mit Ende September 2020 bereits mit rund 336 Mio. € fast ausgeschöpft war. Die Maßnahme sichere den Zugang der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu Kreditfinanzierungen. Jene Betriebe, die trotz Krise investieren wollen und können, gelte es, zur Konjunkturbelebung nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit Haftungen zur Ermöglichung der Gesamtfinanzierung von Projekten zu unterstützen, zumal es sich im Tourismus um standortgebundene Investitionen handle.

Der bisherige Rahmen von 375 Mio. € sei bereits zu 90 % ausgeschöpft, unterstrich auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Die Erhöhung sei dringend notwendig, auch, um vor- und nachgelagerte Betriebe zu unterstützen. In Kombination mit der Investitionsprämie leiste die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturbelebung, so die Ministerin.

Eine in der Sitzung eingebrachte FPÖ-Entschließung für Gutscheine über 1.000 € für alle BürgerInnen zur Einlösung in heimischen Betrieben fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Kostenersatz für ausgefallene Schulveranstaltungen

Mit dem COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz, das die Länderkammer einhellig absegnete, wird gewährleistet, dass den Familien bis zu 80% der Kosten für Schulveranstaltungen, die aufgrund der Pandemie kurzfristig abgesagt wurden, erstattet werden.

Kostenpuffer für die Parlamentssanierung

Ebenfalls Einstimmigkeit gab es zu einer Anhebung des Kostendeckels für die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Hintergrund für die Novelle zum Parlamentsgebäudesanierungsgesetz sind unter anderem Bauverzögerungen infolge der COVID-19-Pandemie. Demnach soll die Kostenobergrenze von derzeit 352,2 Mio. € infolge unabwendbarer bzw. unvorhergesehener Ereignisse oder zusätzlicher Erfordernisse um bis zu 20% überschritten werden dürfen. Das soll auch für die mit 51,4 Mio. € veranschlagten Kosten für das Ausweichquartier gelten, wobei die fünf Parteien hier nicht von Kostenüberschreitungen ausgehen.

Fristsetzungsanträge abgelehnt

Am Ende der Sitzung hat die Länderkammer noch über drei von ÖVP und Grünen eingebrachte Fristsetzungsanträge zu Beschlüssen des Nationalrats abgestimmt, die es von den Bundesratsausschüssen nicht ins Bundesratsplenum geschafft haben. Ihre entsprechenden Anliegen, dem Sozialausschuss des Bundesrats für die Berichterstattung über die Gesetzesvorhaben zum Ausbau der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden sowie die Einführung eines „Frühstarterbonus“ als Ersatz für die abschlagsfreie „Hacklerpension“ eine Frist bis 5. Dezember zu setzen, wurde ebenso abgelehnt wie ihre gleichlautende Forderung für den Wirtschaftsausschuss hinsichtlich einer Sammelnovelle mit geänderten Beschlussmodalitäten für Kammern in Corona-Zeiten. (Schluss Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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