Bundesrat legt kein Veto gegen Indexierung der Familienbeihilfe ein

Novellen zum Familienlastenausgleichsgesetz passieren Länderkammer

Wien (PK) Die Indexierung der Familienbeihilfe ist endgültig auf Schiene. Der Bundesrat legte in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen die vom Nationalrat beschlossene Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ein. Damit ist fix, dass sowohl die Familienbeihilfe als auch der Kinderabsetzbetrag ab Anfang 2019 an das Preisniveau des Landes angepasst werden, in dem die Kinder leben. Vor allem Beschäftigte aus ost- und südosteuropäischen EU-Ländern müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Auch eine zweite FLAG-Novelle hat die Länderkammer passiert: Sie stellt sicher, dass erheblich behinderte Menschen, die einen eigenen Haushalt führen, weiterhin erhöhte Familienbeihilfe erhalten.

Während sich ÖVP und FPÖ von der Indexierung der Familienbeihilfe mehr Fairness erwarten, ist die Opposition skeptisch. Sie hält die Gesetzesnovelle nicht nur für EU-rechtswidrig, sondern fürchtet auch, dass weniger ausländische Pflegekräfte nach Österreich kommen werden, wie etwa die steirische SPÖ-Bundesrätin Elisabeth Grossmann und der oberösterreichische Bundesrat David Stögmüller von den Grünen erklärten. Ein Drittel der 24-Stunden-Betreuerinnen habe Kinder und werde künftig mit weniger Geld nach Hause gehen, gab Stögmüller zu bedenken. Er warf den Koalitionsparteien vor, populistische Politik auf dem Rücken von Menschen zu machen, die sich nicht wehren können. Von der Kürzung der Familienbeihilfe werden ihm zufolge vor allem Beschäftigte im Niedriglohnsektor betroffen sein, zudem rechnet er mit weitaus geringeren Einsparungen als erwartet sowie einem hohen Verwaltungsaufwand.

Auch SPÖ-Bundesrätin Grossmann machte geltend, dass die Menschen, die aufgrund des dringenden Bedarfs nach Österreich geholt werden, etwa Handwerker, Pflegekräfte und IT-Fachkräfte, wertvolle Arbeit leisten. Die Regierungsparteien würden den Neidkomplex schüren, um politisches Kleingeld zu wechseln, kritisierte sie. Zudem treibe die Regierung Österreich sehenden Auges in ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Das Gesetz zeige, wie antieuropäisch die Regierung handle, hielt Stögmüller dazu fest.

Laut Familienministerium werden von der Indexierung der Familienbeihilfe rund 132.000 Kinder betroffen sein. Das bringe Einsparungen von mehr als 100 Mio. €, die für andere Familienleistungen in Österreich zur Verfügung stehen werden, hob demgegenüber Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) hervor. Da die Lebenshaltungskosten in den EU-Ländern sehr unterschiedlich sind, ist für sie eine Indexierung nur „fair und gerecht“. Das sehen auch die niederösterreichische ÖVP-Bundesrätin Sandra Kern, die Salzburger FPÖ-Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser und der Wiener FPÖ-Bundesrat Georg Schuster so. Durch die Indexierung vermeide man eine Benachteiligung österreichischer Kinder, sagte Steiner-Wieser. Niemand verstehe, dass mittlerweile bereits 250 Mio. € Familienbeihilfe exportiert würden, ergänzte Schuster. „Da läuft etwas falsch.“

Einem EU-Vertragsverletzungsverfahren sehen die Koalitionsparteien gelassen entgegen. Es gebe gute Argumente dafür, dass die Indexierung der Familienbeihilfe EU-konform sei, bekräftigte Mattersberger. Schließlich werde die Leistungshöhe nicht von der Staatsangehörigkeit sondern vom Wohnort abhängen. Zudem sei die Familienbeihilfe kein Lohnbestandteil, sondern eine spezifische Sozialleistung. Auch einen Pflegenotstand erwartet Mattersberger nicht, seien doch fast drei Viertel aller ausländischen Pflegerinnen in Österreich über 50. Schuster sprach in diesem Zusammenhang von einem durchschaubaren Ablenkungsmanöver der Opposition. Von ÖVP-Bundesrätin Kern gab es außerdem ausdrückliches Lob für die Regierung, heikle Themen nicht nur anzusprechen, sondern auch anzupacken.

Verteidigt wurde die Indexierung der Familienbeihilfe auch von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß. Trotz der vorgesehenen Kürzungen sei die von Österreich gezahlte Familienbeihilfe immer noch viel höher als jene in den Heimatländern der Beschäftigten, betonte sie. Allgemein stolz ist die Ministerin darauf, dass Österreich 10% des Bundesbudgets für Familien ausgibt, sie hält die Leistungen für sehr treffsicher.

Erhöhte Familienbeihilfe: Politik reagiert auf Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Anlass für die zweite vom Bundesrat gebilligte Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Durch eine gesetzliche Präzisierung soll verhindert werden, dass behinderte Menschen bzw. ihre Eltern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den geltenden Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren. Das betrifft etwa erheblich behinderte Personen, die in einem eigenen Haushalt leben und Mindestsicherung beziehen.

Die Politik habe auf „das unerwartete Urteil“ des Verwaltungsgerichtshofs rasch reagiert, unterstrich die oberösterreichische FPÖ-Bundesrätin Rosa Ecker. Familien mit behinderten Kindern würden die erhöhte Familienbeihilfe dringend benötigen. Auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß wies auf die umgehende Gesetzeskorrektur im Sinne der Betroffenen hin. Der Status quo werde beibehalten, kein Behinderter mit Eigenbezug werde künftig weniger als bisher bekommen, versicherte sie.

Auch von Seiten der Opposition wurden die Bemühungen der Regierungsparteien um eine rasche Gesetzesreparatur grundsätzlich anerkannt. Stögmüller und die Wiener SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner kritisierten allerdings die späte Einbindung von Behindertenorganisationen. Zudem äußerte Gruber-Pruner die Befürchtung, dass die Gesetzesreparatur unzureichend ist, und wies auf anhaltende Rechtsunsicherheit bei Behindertenorganisationen und Betroffenen hin.

Die Bemerkung von Familienministerin Bogner-Strauß, wonach die SPÖ diese Unsicherheit schüre, veranlasste den Wiener SPÖ-Bundesrat Reinhardt Todt, seine ursprüngliche Unterschrift unter einen gemeinsam mit den Koalitionsparteien eingebrachten Entschließungsantrag zurückzuziehen. Die Familienministerin wird darin aufgefordert, die Behindertenorganisationen in die Formulierung des geplanten Erlasses zur reparierten Gesetzesbestimmung einzubeziehen und per laufendem Monitoring genau zu beobachten, ob es in Einzelfällen nicht doch zu Verschlechterungen komme. Todt verbat sich ausdrücklich „Polemik von der Regierungsbank“ und meinte überdies, dass das Monitoring wohl überflüssig sei, wenn ohnehin „alles erledigt ist“, wie die Ministerin behaupte.

Als wichtig wurde das Monitoring hingegen von Stögmüller bewertet. Der Entschließungsantrag wurde schließlich vom Bundesrat mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung Bundesrat) gs

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