Einbringung der Wahlvorschläge | Bundesministerium für Inneres, 12.04.2019

Wien (OTS) Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Europawahl am 26. Mai 2019 endete heute um 17.00 Uhr. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben nachstehende wahlwerbende Gruppen Wahlvorschläge eingebracht, die einer ersten Überprüfung (§ 30 der Europawahlordnung) zufolge die Voraussetzungen für eine Kandidatur bei der Europawahl 2019 erfüllen (die Kurzbezeichnung steht in der rechten Spalte):

– Österreichische Volkspartei [ÖVP]

– Sozialdemokratische Partei Österreichs [SPÖ]

– Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen [FPÖ]

– Die Grünen – Grüne Alternative [GRÜNE]

– NEOS – Das Neue Europa [NEOS]

– EUROPA JETZT – Initiative Johannes Voggenhuber [EUROPA]

– KPÖ PLUS – European Left, offene Liste [KPÖ]

Die Bezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen sind, sofern sie sich nicht auf bei der Europawahl 2014 angetretene wahlwerbende Gruppen beziehen, in alphabetischer Reihenfolge angeführt.

Die Bundeswahlbehörde wird die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge voraussichtlich am 24. April 2019 abschließen und veröffentlichen.

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+43-(0)1-53 126-2051
robert.stein@bmi.gv.at

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