Entschließungsantrag zur Aufstockung der personellen Ressourcen der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Letzter Personalzuwachs erfolgte 2008 – Gleichbehandlungsanwaltschaft begrüßt Entschließung des Nationalrates

Wien (OTS) Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) begrüßt die Entschließung des Nationalrats zur Aufstockung ihrer personellen Ressourcen. Die Empfehlungen zu Standards für Gleichbehandlungsstellen des Europarates und der Europäischen Kommission verlangen ausreichende personelle Ressourcen, damit Gleichbehandlungsstellen effektiv ihren Aufgaben nachkommen können (https://www.ots.at/redirect/equineteurope).

Die GAW unterstützt Einzelpersonen bei der Rechtsdurchsetzung gegen Diskriminierung sowie beim Rechtszugang. Sie trägt auch zur Förderung von Gleichstellung und Prävention von Diskriminierung durch Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Unternehmen und Organisationen bei.

Obwohl die Aufgaben und die Herausforderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft gestiegen sind, gab es zuletzt 2008 maßgeblichen Personalzuwachs. Im letzten Bericht 2016/2017 wies die GAW auf den aktuellen Bedarf hin. Der Bericht ist auf der Website der Gleichbehandlungsanwaltschaft abrufbar: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

Regionalbüros benötigen Juristinnen/Juristen sowie Assistenz

2017 kam es ohne Personalzuwachs zur sogenannten Regionalisierung, also zur Übertragung aller Aufgaben aus dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) an in vier Bundesländern eingerichtete Regionalbüros der Anwaltschaft. Im Regionalbüro Kärnten fehlt zudem eine Planstelle für Assistenz, die in der GAW unter anderem zwei wesentliche Aufgaben bewältigt: die Erstberatung für hilfesuchende Menschen sowie die Datenpflege, damit die GAW über aktuelle Daten zu Fragen der Diskriminierung in Österreich verfügt.

Bedarf an drei weiteren Juristinnen/Juristen in der Zentrale

Durch die Regionalisierung bestehen in der Zentrale verstärkte Herausforderungen an die bundesweite Koordinierung. Dazu kamen Aufgaben, die sich durch die Benennung der GAW als Kontaktstelle für Angelegenheiten der Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Artikel 4 der Richtlinie 2014/54/EU) ergeben. Auch die Bewältigung der Beratung und Unterstützung sowie der Informationsarbeit für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland durch die Zentrale erfordern dringend zusätzliche personelle Ressourcen.

Personalbedarf im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Der Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit ist bisher gar nicht personell ausgestattet. Eine aktive Vernetzung zu den Medien ist dringend notwendig, ebenso eine Präsenz auf Social Media, um den Aufgabenbereich der GAW einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Es wären daher Planstellen sowohl für Medienarbeit als auch für die „Übersetzung“ der rechtlichen Themen für Medien, Social Media und die Website notwendig.

Rückfragen & Kontakt:

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Taubstummengasse 11, 1040 Wien
gaw@bka.gv.at
Telefon: +43 1 53 20 244

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen