EU-Japan Abkommen nicht einfach durchwinken

Handel kann Instrument für Wachstum sein, aber nicht um jeden Preis

Wien (OTS) Kommenden Montag wird das EU-Japan Abkommen im Internationalen Ausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert und abgestimmt. Gerade weil es mittlerweile seit der Ratifizierung von CETA still um Handelsabkommen wurde, wird younion _ Die Daseinsgewerkschaft die Behandlung von JEFTA nicht kommentarlos über die Bühne gehen lassen.++++

Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums: „Das EU-Japan Abkommen gibt nicht die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Globalisierung. Anstatt Abkommen zur Sicherung und Verbesserung von ArbeitnehmerInnenrechten, KonsumentInnenschutz und Umweltstandards abzuschließen, versucht die EU Kommission ihre neoliberale Handelsagenda immer weiter voranzutreiben. JEFTA bringt in der vorliegenden Form keinesfalls den prophezeiten Wohlstand für alle, sondern lediglich Profite für Konzerne und Reiche.“

Das Abkommen hat zwar keine Investitionsklausel, geht aber im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, inklusive Konzessionen und öffentlicher Auftragsvergabe, dem „Geistigen Eigentum“, der nachhaltigen Entwicklung und KonsumentInnenschutz sowie ArbeitnehmerInnenrechten noch weiter als die CETA Bestimmungen. Bedenklich ist hier vor allem die Nutzung des Negativlistenansatzes. Damit wird die Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge und der nationale Handlungsspielraum massiv eingeschränkt.

„Wie schon bei CETA, TTIP und Co haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass der Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen und die Leistungen der Daseinsvorsorge insgesamt durch solche umfassenden Abkommen neuer Generation beträchtlich ansteigt. Die Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission führen zu Privatisierungen und noch mehr Privilegien für Konzerne,“ sagte Kattnig.

Zentrale Anforderungen an alle aktuell in Verhandlung stehenden und zukünftigen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten sind die vollständige Ausnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge sowie ein Nachhaltigkeitskapitel, das ArbeitnehmerInnen schützt und Unternehmen verbindliche und sanktionierbare Regeln vorgibt. JEFTA in der aktuell vorliegenden Form erfüllt diese Vorgaben nicht.

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