Gewessler: Modernisierung der Taxiausbildung bringt Verbesserungen für Fahrgäste

Erste umfassende Neuerung für Taxis und Mietwägen seit 15 Jahren

Wien (OTS) Im Vorjahr vereinheitlichte das Parlament die Regelungen für Taxis und Mietwagen, durch die Vereinigung zum „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW“. Für die mit Jahreswechsel in Kraft tretende Gesetzesänderung legt nun das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) per Verordnung die notwendigen Regeln für Ausbildung und Erwerb des „Taxischeins“ fest. Der Anlass wird gleichzeitig genutzt, um die Ausbildungsinhalte zu modernisieren, für mehr Qualität und Sicherheit für die Fahrgäste zu sorgen, aber auch um Verbesserungen bei Prüfung und Erwerb des Ausweises für die Lenkerinnen und Lenker umzusetzen.

„Mit der ersten Neuerung seit 15 Jahren sorgen wir für zeitgemäße Ausbildungsinhalte, Mindeststandards bei der Ausbildung und hohe Sicherheit für die Fahrgäste. Das ist für Menschen, die einer Lenkerin oder einem Lenker ihr Vertrauen schenken, besonders wichtig“, so Mobilitäts- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Die 2019 im Parlament beschlossene Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes sieht vor, dass das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe zusammengefasst werden. Dadurch benötigen nun alle Lenkerinnen und Lenker eine entsprechende Ausbildung und Prüfung („Taxilenkerprüfung“), für das nun geschaffene „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW“. Eine Übergangsregelung für bisherige MietwagenfahrerInnen sieht vor, dass für den Erwerb des Ausweises keine Ausbildung nachgewiesen, sondern lediglich die Prüfung absolviert werden muss.

Ein hohes Sicherheitsniveau soll nicht nur durch die verpflichtende Ausbildung für alle Lenkerinnen und Lenker, sondern auch durch Prüfung der Zuverlässigkeit bei der nun im 5-Jahreszyklus notwendigen Verlängerung des Ausweises und eine strenge Alkoholgrenze erreicht werden. Im Rahmen der Ausbildung im Ausmaß von 15 bis 25 Stunden werden künftige LenkerInnen im Bereich Kriminalprävention und zu kundenorientiertem Verhalten geschult. Umgekehrt entfallen die obsolet gewordenen Kenntnisse über fernmelderechtliche Bestimmungen.

Gleichzeitig wird es zu klaren Standards bei der Beurteilung von Sprachkenntnissen von Taxilenkern kommen. Nunmehr können zertifizierte Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, wenn die Prüfungskommission Zweifel über das Ausreichen der Deutschkenntnisse im Zeugnis vermerkt. Neu ist, dass die Geprüften solche Zweifel mit einem Zertifikat über mündliche Kenntnisse auf Sprachniveau A2 gegenüber der Behörde ausräumen können.

Über ein elektronisches Bestellsystem werden die TaxilenkerInnen-Ausweise in zeitgemäßer Form als Scheckkarte ausgestellt werden. Das Ausstellen von Ausweisen für LenkerInnen im bisherigen Mietwagen-Gewerbe ist bereits vor dem 1. Jänner 2021 zulässig.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
01/71162-658010
florian.berger@bmk.gv.at
www.bmk.gv.at

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