Wien (OTS) - Die Änderungen im konsolidierten Integrationsgesetz bringen neben neuen Kontrollen und strengeren Strafen bei Nichteinhaltung auch wieder neue Übergangsregelungen, die einmal mehr für Verwirrung und Unruhe sorgen. Die bürokratischen Details haben massive und bedrohliche Auswirkungen auf individuelle Personen. Ein Beispiel: Frau X. legte zur Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung im Oktober 2017 bei der MA 35 in Wien ein Zertifikat A2 des international anerkannten Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) vor und stellte einen Antrag auf Verlängerung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Die MA 35 lehnte das ÖSD-Zertifikat ab und erteilte Frau X. schriftlich die Auskunft, sie müsse - innert extrem kurzer Frist - ein ÖIF-Zertifikat einreichen. Sie erhielt ihrer Aussage zufolge keine Auskunft, wo sie eine ÖIF-Prüfung ablegen könne und Dritten zufolge gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Prüfungstermine für die neu vorgeschriebene Integrationsprüfung A2.
"Es kann und darf nicht sein, dass die Behörde aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage Nachweise fordert, die für Betroffene zu kafkaesken Situationen führen und existenzbedrohend empfunden werden", so Thomas Fritz vom Netzwerk SprachenRechte. Das Netzwerk SprachenRechte kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme das Integrationsgesetz.
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Mag. Thomas Fritz, Tel: 0699/189 17 511
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