Klage DM – Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes | IGEPHA

Aus formalen Gründen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun auch den zweiten, von der Drogeriemarktkette DM eingebrachten Antrag auf Prüfung des Apothekenvorbehalts abgewiesen.

Wien (OTS) - Für die IGEPHA steht die Sicherheit der Patienten klar im Vordergrund. Beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel und Medizinprodukte muss den Kunden die Möglichkeit einer professionellen Beratung angeboten werden, um offene Fragen hinsichtlich der korrekten An- und Verwendung der Produkte beantworten zu können. In den österreichischen Apotheken gewährleisten pharmazeutisch geschulte Mitarbeiter eine solche Beratung auf hohem Niveau. Es ist zudem nicht erkennbar, ob zum jetzigen Zeitpunkt außerhalb der Apotheke eine solche Beratung in der erforderlichen umfassenden und professionellen Weise sichergestellt werden kann 

Über die IGEPHA:

Die IGEPHA – The Austrian Self Care Association wurde 1967 gegründet und vertritt sämtliche Anliegen derjenigen Unternehmen in Österreich, die rezeptfreie Arzneimittel oder Gesundheitsprodukte herstellen oder vertreiben.

Ziel der Arbeit der IGEPHA ist es, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in Österreich schnell und einfach auf qualitativ hochwertige rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte zurückgreifen kann. In allen Fragen zum Thema OTC ist die IGEPHA mit ihren 80 Mitgliedsfirmen der kompetente Ansprechpartner. Auf internationaler Ebene arbeitet die IGEPHA mit dem Europäischen Verband der Arzneimittelhersteller (AESGP) zusammen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Christina Nageler
Geschäftsführerin der IGEPHA
christina.nageler@igepha.at
+43-1-914 95 12
www.igepha.at

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