Versorgungssicherheit an Wochenenden und Feiertagen sicherstellen
St. Pölten, (OTS) – Nach einer jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes besteht für AllgemeinmedizinerInnen mit Kassenvertrag keine Verpflichtung zur Teilnahme am Wochenend- und Feiertagsdienst, wenn diese nicht mittels Verordnung der Ärztekammer vorgesehen ist. Mangels entsprechender Regelung in Niederösterreich sind HausärztInnen deswegen derzeit nicht mehr daran gebunden, einen Bereitschaftsdienst zu leisten. „Um die Versorgungssicherheit weiterhin für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gewährleisten zu können, habe ich umgehend Gespräche mit der NÖ Gebietskrankenkasse aufgenommen. Derzeit wird gerade geprüft, welche Lösung sich am besten eignet, um die niederösterreichische Bevölkerung auch in Zukunft wohnortnah und niederschwellig medizinisch versorgen zu können. Bis ein Ergebnis auf dem Tisch liegt, ersuche ich daher alle Ärzte, dem Appell des stellvertretenden Kurienobmannes der NÖ Ärztekammer, Dr. Max Wudy, zu folgen und die Dienste vorerst freiwillig zu machen“, betont NÖ Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
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