„Erfordernis von 91 Tagen gemeinsamer Haushalt ist unsachlich.“
Wien (OTS) – AK Präsidentin Renate Anderl zeigt sich erleichtert über das Höchstgerichtsurteil zu Krisenpflegeeltern: „Ein wichtiger Erfolg der AK Niederösterreich für die betroffene Krisenpflegemutter. Der Richter hat aber auch darauf hingewiesen, dass das mittlerweile geltende gesetzliche Erfordernis von 91 Tagen gemeinsamer Haushalt unsachlich ist. Als Arbeiterkammer fordern wir daher eine Gesetzesreparatur noch vor der Wahl für alle Krisenpflegeeltern. Die Familienministerin hat eine solche angekündigt. Ich fordere alle Parteien auf, sie dabei zu unterstützen!“
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