Landtag: Modernisierung der Landtagsgeschäftsordnung | SPÖ Kärnten, 21.07.2020

Scherwitzl, Darmann, Malle, Köfer: Gemeinsames Vorhaben vereinbart. Neue Geschäftsordnung soll bis Jahresende fertiggestellt werden und 2021 Inkrafttreten.

Klagenfurt (OTS) Heute, Dienstag, gaben Vertreter der Landtagsparteien das gemeinsame Vorhaben der Modernisierung der Landtagsgeschäftsordnung im Rahmen der geplanten Verfassungsnovelle bekannt.

„Bereits seit 2018 wurden konstruktive Verhandlungen seitens aller Landtagsparteien geführt und ein gemeinsames Ziel verfolgt: eine weitere Stärkung des Kärntner Landtags, den Ausbau von Oppositionsrechten und das Hinarbeiten auf allerhöchste Transparenz. Denn ungeachtet politischer Konstellationen braucht es als Pendant zu einer starken Regierung einen starken Landtag, der effektiv kontrollieren und aktiv handeln kann. Das ist das Wesen der Demokratie. Diese Novelle wird dazu beitragen, die Grundfesten der Gewaltentrennung und der demokratischen Grundsätze in Kärnten weiter auszubauen“, umriss SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter und Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag, Andreas Scherwitzl, das grundsätzliche Anliegen.

FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann verwies auf die Rolle der Freiheitlichen als Motor der Reform. „Die vorliegende Reform ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FPÖ war für viele Änderungen der Motor, um eine bessere Kontrolle der Regierung im Landtag zu ermöglichen“, so Darmann. Er nannte unter anderen die dringend notwendige Ausweitung der Akteneinsichtsrechte in Regierungssitzungsakte auf alle Verhandlungsgegenstände, die in die Budgethoheit des Landtages fallen, und den gemeinsamen Bericht von Landesregierung und Landesrechnungshof an den Landtag zur Erreichung der Wirkungsziele. „Damit wird in Zukunft eine bessere Kontrolle des Steuermitteleinsatzes möglich. Von einem Optimalausbau der Oppositionsrechte im Landtag sind wir aber noch weit entfernt. Hier muss es insbesondere bei der Anforderung von Unterlagen durch den Kontrollausschuss und bei den Minderheitenrechten im U-Ausschuss Verbesserungen geben, damit wir unsere Kontrollrechte im Sinne der Kärntner Bevölkerung umfassend wahrnehmen können“, erklärt Darmann.

Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle ist in der geplanten Novelle entscheidend, dass es „klare Regeln für das Zusammenspiel von Legislative und Exekutive“ gibt. „Mit der Verfassungsreform von 2018 ist uns ein großer Wurf gelungen, weil wir eindeutige Grenzen zwischen der Arbeit von Landtag und Regierung gezogen haben“, sagt Malle. „Nach zwei Jahren der Erprobung sehen wir eine Notwendigkeit, die bei jedem Handy ganz normal ist: ein kleines Update.“ Mit den Neuerungen soll Austausch und Wechselspiel zwischen Exekutive und Legislative weiter gestärkt werden. Etwa bei der Dringlichkeitsanfrage. Malle: „Fragesteller müssen den Fragenkatalog künftig 24 Stunden vor Eingehen in die Tagesordnung einer Landtagssitzung übermitteln, dass ermöglicht dem Regierungsmitglied eine angemessene Vorbereitungszeit und damit auch fundierte Antworten für den Fragesteller.“ Außerdem werde sichergestellt, dass die Beantwortung nicht erst in den Abendstunden, sondern deutlich früher in der Landtagssitzung stattfinden muss. Besonders wichtig ist Malle auch ein jährlicher Bericht der Landesregierung über den Umsetzungsgrad von im Landtag beschlossenen Anträgen. Dieser muss jährlich bis 31. Jänner vorliegen. „Das ist eine Art Rechenschaftsbericht der Landesregierung und gibt dem Landtag transparente Einsicht in die Tätigkeit der Regierungsmitglieder“, so Malle. Insgesamt trage die Novellierung zu einer weiteren Stärkung des Landtages bei.

„Das Team Kärnten hat sich bereits in der Vorperiode mit einem umfangreichen Positions- und Forderungspapier in die Diskussion bezüglich einer Demokratie-, Verfassungs- bzw. Landtagsgeschäftsordnungsreform positiv eingebracht. Auch in der aktuellen Periode haben wir versucht, uns aktiv zu beteiligen und Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie bzw. zur Stärkung der Oppositionsrechte im Landtag zu liefern. Es braucht in der Politik klare und eindeutige Regeln, die für beide Seiten Gültigkeit haben und die von beiden Seiten respektiert werden“, betont Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer, dem neben der Erweiterung der Einsichtsrechte in Regierungssitzungsakte wichtig ist, dass man zukünftig als Interessengemeinschaft auch einen Dringlichkeitsantrag im Landtag stellen kann. Für Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln sorgt laut Köfer die Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Unternehmen, an denen Gemeinden mit mindestens 25 % beteiligt sind. Für die Zukunft fordert Köfer die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit: „Transparenz ist ein höchst geeignetes und dringend notwendiges Mittel, um das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Überall dort, wo keine Transparenz herrscht, wird der Korruption ein Nährboden bereitet. Transparenz und Informationsfreiheit statt Amtsverschwiegenheit muss die Devise für die Zukunft sein.“

Der gemeinsame Antrag des Rechts- und Verfassungsausschusses wird in der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen. Hierauf ergeht an die Verfassungsabteilung des Landes Kärnten der Auftrag, die entsprechenden Gesetzestexte zu formulieren, welche anschließend im Ausschuss gemeinschaftlich begutachtet werden. Nach dem endgültigen Beschluss im Kärntner Landtag könnte die neue Geschäftsordnung bereits Anfang 2021 Inkrafttreten.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

SPÖ Landtagsklub Kärnten, Klagenfurt
Freiheitlicher Landtagsklub, Landhaus
ÖVP Club im Kärntner Landtag
Team Kärnten-Liste Köfer IG im Landtag

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