Neu im Umweltausschuss | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 23.05.2018

Regierungsvorlagen: Novellen zum Chemikalien- und zum Umweltförderungsgesetz

Wien (PK) - EU-rechtlich auf den letzten Stand bringen will die Regierung das Chemikaliengesetz, besonders hinsichtlich des Verbots von Quecksilber. Weiters soll im Rahmen der Gesetzesanpassung ab 2020 eine neue Meldestelle für Chemikalien installiert werden. Mit Verweis auf Risikobestimmungen im neuen Tabakgesetz schlägt die Regierung vor, Liquids in elektronischen Zigaretten aus den giftrechtlichen Bestimmungen im Chemikaliengesetz herauszunehmen.

Zur weiteren Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen in Österreich schlägt die Regierung eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz vor.

Chemikaliengesetz: Erhöhter Schutz vor Quecksilber, neues Informationsmanagement über chemische Stoffe

Zum Schutz von Umwelt und Menschen vor Quecksilber verabschiedeten die Vereinten Nationen 2013 das Miramata Übereinkommen, mit dem Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls verboten werden. Die Europäische Union folgte dieser internationalen Übereinkunft mit einer Verordnung, die unter anderem Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von Quecksilber und Regelungen für industrielle Tätigkeiten, für die Verwendung von Dentalamalgam und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen umfasst. Gänzlich verboten werden die Herstellung neuer quecksilberhältiger Produkte und der kleingewerbliche Goldbergbau mit Quecksilber.

Neben Anpassungen des österreichischen Chemikaliengesetzes (ChemG) an diese Vorgaben wird in der Regierungsvorlage (147 d.B.) auch der EU-Bestimmung Rechnung getragen, ein harmonisiertes Meldesystem für medizinisch genutzte Chemikalien einzurichten. Ab 2020 soll es schrittweise bis 2025 im Umweltbundesamt aufgebaut werden, um Informationen über chemische Gemische im Handel und in der Industrie der Vergiftungsinformationszentrale gesammelt zur Verfügung zu stellen. Weil auf Unionsebene noch Fragen zur Datenvermittlung offen sind, kündigt die Regierung in ihrem aktuellen Entwurf bereits eine weitere Novellierung des ChemG an.

Im Zusammenhang mit dem im Frühjahr 2018 beschlossenen neuen Tabakgesetz (TNRSG) bzw. den Maßnahmen zur Risikosenkung darin sollen Flüssigkeiten ("Liquids"), die für elektronische Zigaretten verwendet werden, aus den giftrechtlichen Bestimmungen im ChemG herausfallen. Die Regierung argumentiert, da die entsprechenden Regelungen gemäß TNRSG auch nikotinfreie Flüssigkeiten umfassen, übertreffe man hinsichtlich Schutzniveau das EU-Chemikalienrecht. An den europarechtlichen Vorschriften zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von E-Zigaretten und Liquids ändere sich dadurch nichts.

Umweltförderungsgesetz: Sanierungsoffensive über 2018 hinaus

Die geltende gesetzliche Grundlage zur Förderung der thermischen Sanierung läuft heuer aus. Folglich will die Regierung mit einer Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) eine neue Basis für künftige Fördervergaben schaffen, mit denen Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energieträger gesteigert werden sollen (148 d.B.). Ziel dabei ist nicht nur eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Sinne des Klimaschutzes bei gesicherter Energieversorgung, sondern auch die Realisierung eines wettbewerbsfähigen nachhaltigen Energiesystems. Die vorgeschlagene UFG-Änderung enthält noch keine konkreten finanziellen Angaben zu den Fördermitteln; diese wollen Umweltministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Hartwig Löger in einem Zusagerahmen bis 2020 festlegen.(Schluss) rei

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen