NÖAAB Hager/Kern: „6.876 Lehrlinge in Niederösterreich dürfen bei den nächsten Betriebsratswahlen zum ersten Mal wählen“

Gestern wurde im Nationalrat die Senkung des Wahlalters für Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre beschlossen. Ab Jänner sind damit zusätzlich 6.876 Lehrlinge wahlberechtigt.

St. Pölten (OTS) „Von der Gemeindewahl bis hin zur Bundespräsidentenwahl können 16-jährige schon seit 2007 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Gerade die Betriebsrätinnen und Betriebsräte stehen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eng und persönlich im Betrieb zur Seite. Daher ist es auch so wichtig, dass nun im Nationalrat das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Jeder Lehrling wird vom Betriebsrat vertreten, dann soll er auch mitentscheiden wer seine Vertretung sein soll. Ich freue mich, dass die Bundesregierung diese Wichtigkeit gesehen hat und darauf reagiert hat“, so AK-Vizepräsident Josef Hager.

„Schon 2014 hat der NÖAAB die Forderung aufgestellt, dass auch bei Betriebsratswahlen die Lehrlinge und die 16-18-jährigen mit eingebunden werden müssen. Es freut mich, dass mit dem Beschluss im Nationalrat diese Forderung umgesetzt wurde. Durch das gesenkte Wahlalter wird die Mitbestimmung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben gestärkt. Gerade in Zeiten wie diesen, wo sehr vieles auf Betriebsebene vereinbart wird, wie zum Beispiel Home-Office Regelungen, ist es wichtig, alle Betroffenen wählen zu lassen“, so NÖAAB Landesgeschäftsführerin Sandra Kern.

Rückfragen & Kontakt:

NÖAAB
Silvia Hraby
Presse & Öffentlichkeitsarbeit
+43 664 839 74 02
silvia.hraby@noeaab.at
www.noeaab.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen