Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Mai 2018

Aktuelle Stunde und Europastunde, Bankwesengesetz, weiteres Datenschutz-Anpassungsgesetz, Rechnungshofberichte

Wien (PK) - Mit einer Aktuellen Stunde eröffnet der Nationalrat am Mittwoch seine Sitzung, gleich darauf gibt es unter dem Titel "Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne, Herr Bundeskanzler!" eine Aktuelle Europastunde. An der Spitze der Tagesordnung steht dann eine umfangreiche Sammelnovelle zum Datenschutzrecht, mit der zahlreiche Gesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz sind ebenfalls aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union zu adaptieren. Insgesamt 29 Berichte des Rechnungshofs werden das Plenum im weiteren Verlauf der Sitzung beschäftigen: Mittelflüsse im Gesundheitswesen, die Mindestsicherung, die Finanzgebarung von Gemeinden und von Bundesbehörden sowie Pensionen der LandesbeamtInnen hat das Kontrollorgan unter die Lupe genommen. Zum Abschluss werden mehrere Anträge der Opposition einer Ersten Lesung unterzogen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählen die NEOS aus.

Aktuelle Europastunde

Für die Aktuelle Europastunde hat die SPÖ den Titel "Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne, Herr Bundeskanzler!" gewählt.

Weitere Sammelnovelle zur Anpassung dutzender Materiengesetze an das neue Datenschutzrecht

Zwei Sammelnovellen zur Anpassung dutzender Materiengesetze an die neuen EU-Vorgaben in Sachen Datenschutz hat das Parlament bereits beschlossen, nun liegt den Abgeordneten ein drittes Paket mit insgesamt 103 Gesetzesnovellen zur Abstimmung vor. Dieses Mal geht es vorrangig um die Bereiche Gesundheit, Finanzen und Verkehr, zudem müssen einige Gesetze aus dem Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums und des Sportministeriums adaptiert werden. Die Opposition hat auch gegen dieses Gesetzespaket Vorbehalte: Sie hat im Ausschuss nicht nur zu kurze Begutachtungsfristen bemängelt und mehr Betroffenenrechte im Gesundheitsbereich eingemahnt, sondern vor allem auch kritisiert, dass etliche Bestimmungen der Sammelnovelle überhaupt nichts mit dem Datenschutz zu tun haben.

Unter anderem wird mit dem von der Regierung vorgelegten Entwurf sichergestellt, dass Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie die einschlägigen Berufsvertretungen weiterhin notwendige Dokumentationen und Aufzeichnungen führen können. Das betrifft Patientendaten ebenso wie etwa Ärzelisten oder Ordinationssperren. Außerdem müssen die Bestimmungen über die Haushaltsführung des Bundes, die Transparenzdatenbank und das Führerscheinregister datenschutzrechtlich wasserdicht gemacht werden. Änderungen im Patentgesetz sollen die Fortführung des uneingeschränkt einsehbaren Patentregisters gewährleisten. Im Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums wird u.a. die gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Integrationsfonds, das AMS und die für die Grundversorgung von Flüchtlingen zuständigen Behörden geregelt. Grundsätzlich reicht die Palette der betroffenen Gesetze vom Entwicklungszusammenarbeitsgesetz bis zum Musterschutzgesetz, ergänzend empfiehlt der Verfassungsausschuss außerdem eine Novellierung des Bundespensionskasse-Gesetzes. Zudem haben die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag die Datenschutzbestimmungen im Anti-Doping-Bundesgesetz präzisiert.

Abseits des Datenschutzes wird das Gesetzespaket dazu genutzt, um neuen EU-Vorgaben im Finanzmarktbereich sowie diversen Erfahrungen in der Vollzugspraxis Rechnung zu tragen. So werden - in Reaktion auf den Pflegeskandal in Kirchstetten - neue Informationspflichten der Staatsanwaltschaften über eingeleitete bzw. abgeschlossene Strafverfahren gegen Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen normiert. Im Banken-Insolvenzrecht wird es einen neuen "nicht bevorrechtigten" Schuldtitel als Unterkategorie der unbesicherten vorrangigen Schuldtitel geben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erhält in Zusammenhang mit dem neuen EU-weiten Rechtsrahmen für Geldmarktfonds neue Sanktionsbefugnisse. Diverse Erleichterungen sind für Immobilienspezialfonds vorgesehen.

Der Verfassungsusschuss hat von den Ministerien eine Übersicht über alle "datenschutzfremden" Bestimmungen im Gesetz bis Montagmittag eingefordert. Sollte diese nicht vorgelegt werden, ist eine gemeinsame Rückverweisung des Pakets an den Ausschuss in Aussicht genommen.

Im Zuge der Ausschussberatungen hat der Ausschuss mit breiter Mehrheit auch eine Entschließung gefasst: Demnach soll der Grundsatz "Beraten statt strafen", der zuletzt im Datenschutzgesetz verankert wurde, insgesamt im Bereich des Verwaltungsstrafrechts forciert werden.

Änderung des Bankwesengesetzes und des Investmentfondsgesetzes

Aus dem Finanzausschuss kommt mit Mehrheitsbeschluss eine Novelle zum Bankwesengesetz und zum Investmentfondsgesetz auf die Tagesordnung. Die Einführung von Compliance-Verfahren, das Erfordernis von unabhängigen Mitgliedern in Aufsichtsräten und Eignungsprüfungen für die LeiterInnen interner Kontrollfunktionen sind zentrale Punkte der Gesetzesänderung, mit der Richtlinien der Europäischen Bankenaufsicht umgesetzt werden sollen. Demnach müssen LeiterInnen interner Kontrollfunktionen einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert.

Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung brachten ÖVP und FPÖ bei der Ausschussitzung einen Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage ein, wonach die Nominierung von mit der Leitung der Compliance-Funktionen betrauten Personen ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) erfolgt. SPÖ und Liste Pilz befürchten in diesem Zusammenhang eine Aufweichung der Leitlinien.

Rechnungshof: Finanzarchitektur im Gesundheitswesen vielfach unübersichtlich

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Mittwoch-Sitzung sind dann zahlreiche Rechnungshofberichte. Der Rechnungshof kritisiert in einem Bericht zu den Mittelflüssen im heimischen Gesundheitswesen, dass es durch die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Sozialversicherungsträgern, Ländern und Gemeinden zu einer unübersichtlichen Finanzarchitektur im Gesundheitswesen kommt, die die Steuerung der Zahlungsströme erschwert. Das Ziel der Gesundheitsreform 2013, eine partnerschaftliche Zielsteuerung der Mittel zu ermöglichen, hat laut PrüferInnen nicht gegriffen. Der entsprechende Bericht weist zur Darstellung der gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen über 60 Akteure aus. Bei den Sozialversicherungsträgern vermisst der Rechnungshof einen einheitlichen Kontenplan.

Im Ausschuss kündigte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein eine Reform der Sozialversicherungsträger für kommenden Sommer an.

Rechnungshof empfiehlt Abgabe pro verkaufter Packung zur Finanzierung der Arzneimittelüberwachung

Der Rechnungshof nahm 2016 die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung in Österreich sowie deren Finanzierung unter die Lupe. Geprüft wurde das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, das ihm nachgeordnete und für die Zulassung und Kontrolle von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten verantwortliche Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sowie die privatwirtschaftlich organisierte und für die operative Marktüberwachung zuständige AGES Medizinmarktaufsicht. Der Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2010 bis 2015, allerdings haben sich die RechnungsprüferInnen auch die Jahre ab 2006 - dem Zeitpunkt der Ausgliederung der Kontrolle von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus dem Bundesbereich zur AGES Medizinmarktaufsicht - angesehen.

Trotz mancher Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Ausgliederung kam der Rechnungshof zum Schluss, dass der Rückstau unerledigter Anträge in der Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung sowie die finanzielle Schieflage seit der Ausgliederung abgebaut bzw. bereinigt werden konnte.

Handlungsbedarf orten die RechnungsprüferInnen allerdings bei der Finanzierung der Medizinmarktüberwachung. Laut Bericht ist diese trotz der 2015 beschlossenen - und ursprünglich bis 2018 befristeten - Abgabe durch Apotheken nicht sichergestellt. Zur langfristigen Absicherung der allgemeinen Medizinmarktüberwachung empfiehlt er die Einführung einer Abgabe pro verkaufter Arzneimittelpackung nach dem Vorbild der Schweiz.

Rechnungshof drängt weiter auf eine Harmonisierung der Mindestsicherung

Wie aus dem Prüfbericht zur Wiener Mindestsicherung hervorgeht, stiegen die Mindestsicherungsausgaben der Stadt Wien im Prüfzeitraum 2011 bis 2015 um 50% von 363,79 Mio. € auf 543,71 Mio. € an. Für 2016 rechnete die Bundeshauptstadt mit rund 665 Mio. €. Bis zu den Jahren 2021 und 2022 könnten die Ausgaben sogar auf bis zu 1,6 Mrd. € bzw. 1,8 Mrd. € anwachsen, was der Rechnungshof angesichts der wachsenden Schulden der Stadt - 2,35 Mrd. € Neuverschuldung zwischen 2011 und 2015 - besonders kritisch sieht.

Mitte 2016 bezogen 151.058 Personen in Wien die Mindestsicherung, zwischen 2010 und 2015 wurde ein Anstieg von 71% verzeichnet. Besonders stark nahm die Zahl der BezieherInnen im arbeitsfähigen Alter von 20 bis 59 Jahren zu. Etwas mehr als die Hälfte der MindestsicherungsbezieherInnen waren aus Österreich, ein Drittel kam aus Ländern außerhalb der EU. Bei Nicht-ÖsterreicherInnen gab es einen 2,5-fachen Anstieg, bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten erhöhte sich die Anzahl auf mehr als das Dreifache. Die Anzahl der BezieherInnen mit ganzjähriger Unterstützung verdoppelte sich im Berichtszeitraum.

Ein vollunterstützter Erwachsener erhielt in Wien monatlich 837,76 € Mindestsicherung. Der Berechnung des Rechnungshofs zufolge liegt die Leistungshöhe in Wien über der ehemaligen 15a-Vereinbarung, für Alleinstehende um bis zu 103,66 €, für ein nicht erwerbstätiges Paar mit fünf Kindern um bis zu 454,20 €. Außerdem bietet Wien den MindestsicherungsbezieherInnen neben den Leistungen für Lebensunterhalt, Wohnbedarf, Mietbeihilfe und Krankenhilfe einige andere Begünstigungen wie eine ermäßigte Monatskarte bei den Wiener Linien sowie Befreiungen von der Rundfunkgebühr, der Ökostrompauschale und der e-Card-Gebühr. Für Kinder gewährt Wien mit 27% des Ausgangswerts bundesweit die höchsten Mindeststandards. DauerleistungsbezieherInnen, also PensionistInnen oder dauerhaft arbeitsunfähige Personen, erhalten die Leistungen 14mal pro Jahr.

Der Rechnungshof drängt weiter auf österreichweit einheitliche Regelungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Der Bund sei im Bereich des "Armenwesens" für die Grundsatzgesetzgebung zuständig und habe damit die Möglichkeit, gewisse Standards vorzugeben, sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss.

Invaliditätspension Neu bringt nicht den erwarteten Effekt

Der Rechnungshof hat den Erfolg der Invaliditätspension Neu überprüft. Im Ergebnis sah er die Reform eher kritisch.

Überprüft wurden die ersten beiden Jahre nach der Umstellung des alten Systems der Invaliditätspension auf die Invaliditätspension Neu (2014 und 2015). Geht es nach den PrüferInnen, waren die Ziele mit einer Genesungsrate von 90% innerhalb eines Jahres und einem geplanten Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hoch gesteckt. So lagen die Genesungen bei rund 12%, wobei davon nur 12 bis 15% wieder erwerbstätig waren. Der Rechnungshof kam auch zum Schluss, dass die Anhebung der Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand Mehraufwände verursachen, obwohl Einsparungen von 648,62 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2018 prognostiziert waren.

Geplant war zudem, dass sich 2015 4.000 Personen in der medizinischen Rehabilitation befinden, tatsächlich haben 19.000 Menschen Rehabilitationsgeld bezogen. Anders als erwartet stand es auch um die berufliche Rehabilitation. Statt 2.500 Personen nahmen weniger als 200 an den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teil.

Beamte: Rechnungshof empfiehlt Korridorpension zwischen 62 und 65 Jahren mit 80% Arbeitszeit

Der Nationalrat wird sich dann mit zwei Berichten des Rechnungshofs zu den Pensionen der Bediensteten der österreichischen Bundesländer befassen. Das Kontrollorgan untersuchte darin zum einen die Anpassungen der Ruhebezüge der LandesbeamtInnen für den Zeitraum von 2006 bis 2016. Laut Analyse des Rechnungshofs nahmen die Länder und die Stadt Wien recht großzügige Pensionsanpassungen vor, woraus sich im Vergleich zur Pensionsanpassung gemäß ASVG bzw. Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von ca. 141,6 Mio. € ergab.

Im zweiten Bericht gibt der Rechnungshof einen Überblick über die unterschiedlichen Pensionsantrittsarten, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter und die Maßnahmen, die zu dessen Erhöhung gesetzt wurden. Dabei fiel ihm in einigen Bundesländern ein sehr hoher Anteil von krankheitsbedingten Pensionierungen auf. Sie sind, neben der Inanspruchnahme der so genannten "Hacklerregelung", einer der Hauptfaktoren dafür, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter in einigen Bundesländern deutlich unter 60 Jahren lag.

Geht es nach dem Rechnungshof, ist die Angleichung zwischen faktischem und Regelpensionsantrittsalter unabdingbares Ziel. Die Hacklerregelung NEU habe dafür klare Verbesserungen gebracht. Dazu beitragen könnten laut RH-Präsidentin Margit Kraker aber auch Maßnahmen wie betriebliche Gesundheit, vorzeitige Ruhestandsversetzungen erst ab dem 62. Lebensalter unter Berücksichtigung von Abschlägen gegenüber dem Regelpensionsalter von 65 Jahren oder eine Korridorpension mit einer optionalen Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%. Deutlichen Handlungsbedarf auch auf Bundesebene ortet Kraker vor allem bei krankheitsbedingten Pensionierungen, wie sie vor allem in Wien und Kärnten besonders häufig vorkommen. Auch solle ein für Bund und Länder einheitliches Pensionsmonitoring vorgenommen werden.

Weitere Prüfberichte des Rechnungshofs

Der Nationalrat wird sich darüber hinaus mit rund 20 weiteren Rechnungshofberichten befassen. Unter anderem geht es darin um das Projekt AirPower, die Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes, die Lehrpersonenfort- und weiterbildung, die Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus), die Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität im Bundesdienst und die tech2b Inkubator GmbH.

Durchleuchtet wurden des Weiteren die Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur, das Bundesdenkmalamt, die Familiengerichtsbarkeit und die Bundesstelle für Sektenfragen. Weiters hat der Rechnungshof die Ergebnisse von Follow-up-Überprüfungen zum Risikomanagement in der Finanzverwaltung, zur Strukturreform der Bezirksgerichte sowie zum Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) vorgelegt. Mehrere Rechnungshofberichte befassen sich mit Bereichen, in denen wirtschaftliche Interessen des Bundes berührt werden. Etwa im Zusammenhang mit der ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4, der Hallstatt Wasserkraft GmbH.

Zu diesen Berichten hatte es im Rechnungshofausschuss keine Debatte gegeben.

Erste Lesungen: Staatsziel "soziale Gerechtigkeit", Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, Einkommenstransparenz, Nationalratswahlordnung, Universitätsräte

Am Ende der Sitzung wird der Nationalrat Erste Lesungen über Anträge der Opposition abhalten. Sie werden im Anschluss den zuständigen Fachausschüssen zugewiesen.

Die Liste Pilz nimmt die von der Regierung ausgelöste Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung eines Staatsziels "Wirtschaftswachstum" zum Anlass, um ihrerseits eine Erweiterung des Staatszielekatalogs zu fordern. "Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit", soll es künftig im einschlägigen Bundesverfassungsgesetz heißen. Begründet wird die Initiative mit der Notwendigkeit, auf eine Ausgewogenheit der Staatsziele zu achten. Die Oppositionsfraktion sieht außerdem die Gefahr einseitiger Begünstigung und von Benachteiligungen, sollte der Staatszielekatalog nur um das Ziel "Wirtschaftswachstum" erweitert werden. Bereits verfassungsrechtlich verankert sind Umwelt- und Tierschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, Nachhaltigkeit sowie Forschung.

Geht es nach der SPÖ, sollen ArbeitnehmerInnen künftig einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit erhalten, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und der Betrieb, in dem sie arbeiten, mehr als zehn Beschäftigte hat. Das soll für beide Varianten, also sowohl für die kontinuierliche Arbeitszeitreduktion als auch für die Blockvariante, gelten.

Mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erwartet sich die SPÖ außerdem von einem eigenen Einkommenstransparenzgesetz. Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit überdurchschnittlich großen Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen u.a. verpflichtet werden, ein MitarbeiterInnenverzeichnis zu führen, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen enthält. Dieses soll allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, wobei strenge Verschwiegenheitsauflagen vorgesehen sind. In Stellenausschreibungen soll künftig nicht nur das Mindestentgelt, sondern auch die maßgebliche Einstufung angegeben werden müssen.

Die Liste Pilz spricht sich dafür aus, kleinen Parteien den Einzug in den Nationalrat zu erleichtern. Künftig sollen 2% der Stimmen reichen, um Mandate zugeteilt zu bekommen. Die derzeit für Nationalratswahlen geltende 4%-Hürde sei zu hoch.

In einer weiteren Initiative fordert die Liste Pilz, dass Universitäten die Bestellung von Universitätsräten aus triftigem Grund - etwa, wenn ein Schaden für das Ansehen der Universitäten befürchtet wird - ablehnen können. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/keg/rei

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